Tom: mal-wieder-verarscht-worden@web.de

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Hello,

Hast Du jemals die Bedingungen erhalten?
Kann Web.de das auch wirklich beweisen?

Gibt es vielleicht "überraschende" Regelungen in den allgemeinen Bedingungen?

In der Regel gibt es die immer. Das wissen die Anbieter auch. Wenn man rechtzeitig die beiden Paragrafen aus dem Strafgestzbuch heranzieht (323c, 331), findet sich meistens eine Lösung. Bei bestehender Wiederholungsgefahr würde sich nämlich durchaus eine Hausdurchsuchung bei denen anbahnen...

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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