at: mal-wieder-verarscht-worden@web.de

Beitrag lesen

Hallo.

Gibt es vielleicht "überraschende" Regelungen in den allgemeinen Bedingungen?

In der Regel gibt es die immer. Das wissen die Anbieter auch. Wenn man rechtzeitig die beiden Paragrafen aus dem Strafgestzbuch heranzieht (323c, 331), findet sich meistens eine Lösung.

Überraschend finde ich, dass du gerade auf diese Paragraphen verweist. Magst du diesen Unsinn erläutern?
MfG, at