Thoralf Knuth: mal-wieder-verarscht-worden@web.de

Beitrag lesen

Hallo,

In der Regel gibt es die immer. Das wissen die Anbieter auch. Wenn man rechtzeitig die beiden Paragrafen aus dem Strafgestzbuch heranzieht (323c, 331), findet sich meistens eine Lösung.
Überraschend finde ich, dass du gerade auf diese Paragraphen verweist. Magst du diesen Unsinn erläutern?

ich würd's nicht "Unsinn" nennen, aber verstehen tu ich's auch nicht. ;)

Gruß, Thoralf

--
Sic Luceat Lux!