Hi there,
Dem Richter ist die reine Lehre der Webseitenerstellung aber sowas von egal...
Das darf sie ihm aber nicht.
Also jetzt wirds leicht komisch. Ein Gericht vergibt keine Haltungsnoten. Wenn der Kunden/Kläger einen finanziellen Schaden erlitten hat, kann er den vor Gericht einklagen, ein ideeller Schaden könnte auch nicht abgegolten werden, wie denn auch?
Zumal ein Richter das gar nicht entscheiden könnte, und auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, ein Sachverständiger, der seinen Job ernst nimmt, wird die Seite aus vielen bereits in diesem Thread erwähnten Gründen auch nicht als mangelhaft einstufen können, vor allem, da auch ein Sachverständiger kein Apologet der reinen Lehre ist...