Hello,
Wenn du "eine Lupenfunktion und ein ausklappbares Menü" bestellst, und gekriegt hast, ist der Vertrag in diesem Punkt erfüllt.
Würde im Vertrag festgehalten sein: "Alle Funktionen haben auch ohne Javascript identisch oder zumindest sehr ähnlich nutzbar zu sein", dann wäre ein engerer Rahmen vorgegeben.
Deine Rechtsauffassung teile ich nicht.
Wenn die bestellende Firma nicht aus der Branche stammt, möchte ich das in das Fach tun:
Wir hätten gerne einen Pizza-Lieferwagen, der 270 km/h fährt...
Geliefert wird ein Lloyd von 1958.
Auf die Frage, wie der denn 250 fahren kann gibts die Antwort: mit unserem Spezialsprit für 250 Euro den cm³.
Ergo:
Hier wurde einfach Treu und Glauben verletzt.
Unter ehrlichen Kaufleuten rügt man die Mängel substantiiert und setzt eine angemessene Frist, den Feler abzustellen. Nur Gangster gehen da anders vor! (in beide Richtungen)
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau