Hi there,
Ausnahmen vom "Normalen" müssen substantiiert als vertragliche Hauptsache vereinbart werden.
Normal ist das, was als Stand der Technik gilt und keinen Einschränkungen unterliegt.
Das erinnert mich an einen Fall, wo ich als Sachverständiger bestellt war, da ging es um ein ähnliches Problem. Letzten Endes interessiert es das Gericht einen feuchten Tau, was als Stand der Technik gilt, es geht um die Benutzbarkeit für die Masse der Besucher. Und da die ganzen Klick- und Banner- und sonstigen Systeme auf Javascript basieren und das sehr wohl gut funktioniert, weil eben höchstens 2-5 Prozent Javascript abgedreht haben, ist diese Benutzbarkeit gegeben...
Da das Funktionieren einer Website leider von Dritten abhängig ist (die Grillen der Browserhersteller), würde als Messnormal hier sicher die W3.org herangezogen werden können.
Das würde Sinn machen, ist aber aufgrund der weiten Verbreitung von JS irrelevant. (Was machst Du denn, wenn sich der ganze AJAX-Quatsch durchsetzt?)