Tachchen!
Ausnahmen vom "Normalen" müssen substantiiert als vertragliche Hauptsache vereinbart werden.
Normal ist das, was als Stand der Technik gilt und keinen Einschränkungen unterliegt.
Keine Einschränkungen gibt es IMHO nicht.
Es ist auch eine Einschränkung, wenn beim Schriftgrößenskalieren das
Layout auseinander bricht. Aber ab welcher Vergrößerung ist das vorwerfbar?
Da das Funktionieren einer Website leider von Dritten abhängig ist (die Grillen der Browserhersteller), würde als Messnormal hier sicher die W3.org herangezogen werden können.
Das wäre eine Möglichkeit ... und eine schlechte.
Denn dann wäre jede Seite, die das Box Model korrekt berechnet nicht rügbar,
obwohl sie in 90% aller Anzeigefälle falsch dargestellt würden.
Seiten, die nach deren Kriterien konform (valide) sind, sollten durchgehen wie Butter...
Wer sagt, dass die zur Debatte stehende Seite nicht valide ist?
Gruß
Die schwarze Piste
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