Hi Stonie,
Wenn du eine Lizenzvereinbarung mit dem Softwaerhersteller hast, in der steht, dass du eine Nutzungslizenz für die Version A der Sofware erwirbst und diese somit nutzen darfst, dann aber die Version A auf Version B (die mehr Features bietet) "aufbohrst", dann verstößt du gegen die bestehende Lizenzvereinbarung. Was ist daran so unklar?
da ich weder ein XP Home noch ein XP Pro habe, kann ich die Lizenzvereinbarung jetzt nicht nachlesen, um das zu untermauern, aber im Prinzip hast du genau das auf den Punkt gebracht, was ich meinte.
Schwieriger ist die Sache schon, wenn ich eine Lizenz für eine bestimmte Software habe, aber in Wirklichkeit eine ältere Version nutze als die, für die die Lizenz eigentlich gilt (weil die alte Version nicht mehr offiziell erhältlich ist).
Nebenbei sei noch angemerkt (nur, weil ich weiss, dass viele Leute das erfolgreich verdrängen), dass die Nutzungslizenz ein Dokument, also ein Blatt Papier ist.
Im Fall Microsoft genügt bereits der Aufkleber mit dem Hologramm als Nachweis, dass man eine rechtmäßige Lizenz besitzt. Theoretisch kannst du die Original-CD vernichten, das Handbuch ins Altpapier schmeißen und den ganzen weiteren Papierkram verbrennen - nur den "Bäbber" mit dem Hologramm und der Seriennummer musst du zur Hand haben, wenn's hart auf hart kommt.
Schönen Abend noch,
Martin
Man sollte immer wissen was man sagt
- aber auf keinen Fall alles sagen, was man weiß.