Doktor Schiwago: WinXP Home auf Professional updaten

Hallo

Ich habe ein Asus-Notebook auf dem Windows XP HomeEdition vorinstalliert ist. Nun habe ich eine zweite Lizenz für WinXP Profressional dazugekauft um sowohl auf dem notebook als auch auf meinem Hauptrechner Professional laufen zu haben.

Mein Problem besteht darin dass wenn ich auf dem Notebook Professional installiere die gnazen Funktionen wie die USB-Kamera und die Funktionstatsten wie Laut/Leiser (mit bildschirmeinblendung) nichtmehr funktionieren.
Manuelles Nachinstallieren scheitert an diversen Problemen zu denen mit der Asus-Support nicht weiterhelfen konnte (knurr grrrr).

Ich würde daher gerne wissen: Kann ich nicht das vorhandene WinXP Home nehmen (wo ja schon alles fertig immer eingerichtet ist) und da irgendwie WinXP "draufsetzen" also dass er quasi das einfach um die paar professional-funktionen erweitert?

Für jede Hilfe dankbar.

MFG
Jan

  1. hallo,

    Ich habe ein Asus-Notebook auf dem Windows XP HomeEdition vorinstalliert ist. Nun habe ich eine zweite Lizenz für WinXP Profressional dazugekauft

    Upsa. "Profressional" hat eigentlich nix mit Fressen und Gefressenwerden zu tun ...

    Normalerweise bedeutet "Lizenz kaufen", daß du auch eine CD mit Windows Professional erwirbst. Ist das so?

    um sowohl auf dem notebook als auch auf meinem Hauptrechner Professional laufen zu haben.

    Hm. Daß du hier - vermutlich in aller Unschuld - öffentlich bekanntgegeben hast, daß du die Lizenzbedingungen unbedingt mißachten willst, ist dir klar? Wenn du auf beiden Rechnern Windows Professional einsetzen möchtest, brauchst du auch für beide Rechner jeweils eine Lizenz (du darfst dir mit _einer_ Lizenz ein Backup anlegen, aber nicht einen zweiten Rechner einrichten).

    Mein Problem besteht darin dass wenn ich auf dem Notebook Professional installiere die gnazen Funktionen wie die USB-Kamera und die Funktionstatsten wie Laut/Leiser (mit bildschirmeinblendung) nichtmehr funktionieren.
    Manuelles Nachinstallieren scheitert an diversen Problemen zu denen mit der Asus-Support nicht weiterhelfen konnte (knurr grrrr).

    Der ASUS-Support dürfte da auch überfordert sein. Dieses Thema geht den Microsoft-Support an. Hast du dich auch schon an die gewendet?

    Ich würde daher gerne wissen: Kann ich nicht das vorhandene WinXP Home nehmen (wo ja schon alles fertig immer eingerichtet ist) und da irgendwie WinXP "draufsetzen"

    Ja, aber von der Lizenz her eben nur auf _einem_ deiner beiden Rechner (das macht sich inzwischen übrigens bemerkbar, wenn du die Windows-Updates abrufen möchtest, die kriegst du nur für einen). Du legst deine "Professional"-CD ein und sagst, daß du fürs bestehende System ein Update fahren möchtest.

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

    --
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    1. Hi,

      um sowohl auf dem notebook als auch auf meinem Hauptrechner Professional laufen zu haben.

      Hm. Daß du hier - vermutlich in aller Unschuld - öffentlich bekanntgegeben hast, daß du die Lizenzbedingungen unbedingt mißachten willst, ist dir klar? Wenn du auf beiden Rechnern Windows Professional einsetzen möchtest, brauchst du auch für beide Rechner jeweils eine Lizenz (du darfst dir mit _einer_ Lizenz ein Backup anlegen, aber nicht einen zweiten Rechner einrichten).

      nicht zwingend. Vielleicht läuft auf dem Hauptrechner ja schon Prof. und er will nur das Notebook nachrüsten.

      Schöne Grüße
      Julian

      1. hallo Julian,

        Hm. Daß du hier - vermutlich in aller Unschuld - öffentlich bekanntgegeben hast, daß du die Lizenzbedingungen unbedingt mißachten willst, ist dir klar? Wenn du auf beiden Rechnern Windows Professional einsetzen möchtest, brauchst du auch für beide Rechner jeweils eine Lizenz (du darfst dir mit _einer_ Lizenz ein Backup anlegen, aber nicht einen zweiten Rechner einrichten).
        nicht zwingend. Vielleicht läuft auf dem Hauptrechner ja schon Prof. und er will nur das Notebook nachrüsten.

        Steht so nicht m OP. Ich wollte mit meiner Wortmeldung auch lediglich darauf hinweisen, daß man sich doch die Microsoft-Lizenzbestimmungen wirklich genau anschauen sollte.

        Grüße aus Berlin

        Christoph S.

        --
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        1. Um mal den ganzen Zündstoff hier raus zu nehmen: Ich besitze Einen Hauptrechner und ein Notebook. Auf meinem Hauptrechner läuft bereits WinXP Professional und auf dem Notebook die Homeedition als OEM. Ich habe mir daher nun eine weitere (zweite) Lizenz erworben um auf meinem Notebook _auch_ Proffessional zu haben.

          Ergo: Ich besitze 2 Professional-Lizenzen und eine Home (die ich nicht brauche aber weil sie OEM ist ich auch nicht weggeben kann)

          Das hat aber ALLES NICHTS MIT MEINEM RPROBLEM zu tuen.

          Also, geht es? Kann man irgendwie eine Professional-Version über eine Home spielen so dass alle einstellungen/Treiber etc. beibleiebn und ich am ende eben nur eine Proffesional habe?

          MFG

          1. hi,

            Also, geht es? Kann man irgendwie eine Professional-Version über eine Home spielen so dass alle einstellungen/Treiber etc. beibleiebn und ich am ende eben nur eine Proffesional habe?

            Ja. Und ich habe dir auch schon geschrieben, wie das geht.

            Grüße aus Berlin

            Christoph S.

            --
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          2. Hallo,

            Ergo: Ich besitze 2 Professional-Lizenzen und eine Home (die ich nicht brauche aber weil sie OEM ist ich auch nicht weggeben kann)

            doch, die kannst du weggeben, wenn du möchtest. Schon mehrmals haben deutsche Gerichte entschieden, dass die Bindung von OEM-Software an eine bestimmte Hardware nur für den Händler verbindlich ist, der mit dem Softwarelieferanten einen Vertrag eingeht, nicht aber für den Endkunden.
            Der Weiterverkauf von OEM-Software ist daher in Deutschland völlig legal.

            Gute Nacht,
             Martin

            --
            Irgendwann in grauer Vorzeit benutzte einer unserer prähistorischen Vorfahren ein Schimpfwort anstelle der Keule.
            Die Zivilisation hatte begonnen.
            1. hallo,

              Schon mehrmals haben deutsche Gerichte entschieden, dass die Bindung von OEM-Software an eine bestimmte Hardware nur für den Händler verbindlich ist, der mit dem Softwarelieferanten einen Vertrag eingeht, nicht aber für den Endkunden.

              Hm. Gerichte müssen sich im allgemeinen auf Gutachten von Sachverständigen verlassen. Und bei OEM-Software gibts noch einen Aspekt: ich habe zum Beispiel eine OEM-WindowsXP-Professional. Der aus meiner Sicht durchaus begrüßenswerte Effekt ist, daß der gesamte Quatsch mit der "Registrierung" wegfällt.

              Der Weiterverkauf von OEM-Software ist daher in Deutschland völlig legal.

              Auch die Weitergabe einer "Nicht-OEM-Lizenz" wäre das meines Wissens. Nicht zulässig ist allein ihre Mehrfach-Verwendung.

              Grüße aus Berlin

              Christoph S.

              --
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              1. Hi,

                ich habe zum Beispiel eine OEM-WindowsXP-Professional. Der aus meiner Sicht durchaus begrüßenswerte Effekt ist, daß der gesamte Quatsch mit der "Registrierung" wegfällt.

                du meinst das, was Microsoft so euphemistisch "Produktaktivierung" nennt?
                Das ist in der Tat ein Vorzug der OEM-Versionen von XP. Ein Vorteil, der wegfällt, wenn die Software eben *doch* irgendwann auf einer anderen Maschine genutzt werden sollte.

                Der Weiterverkauf von OEM-Software ist daher in Deutschland völlig legal.
                Auch die Weitergabe einer "Nicht-OEM-Lizenz" wäre das meines Wissens.

                Selbstverständlich, die erst recht. Vorausgesetzt, du behältst keine Sicherungskopien zurück.

                Nicht zulässig ist allein ihre Mehrfach-Verwendung.

                Das ist ja wohl klar.

                Gute Nacht allerseits,
                 Martin

                --
                Die beste Informationsquelle sind Leute, die jemand anderem versprochen haben, nichts weiterzuerzählen.
                  (alte Journalistenweisheit)
                1. hi,

                  [...] daß der gesamte Quatsch mit der "Registrierung" wegfällt.
                  du meinst das, was Microsoft so euphemistisch "Produktaktivierung" nennt?

                  Voll krass korrekt! Das weiß ja auch längst jedes Dönertier.

                  Grüße aus Berlin

                  Christoph S.

                  --
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  2. Hallo,

    Kann ich nicht das vorhandene WinXP Home nehmen (wo ja schon alles fertig immer eingerichtet ist) und da irgendwie WinXP "draufsetzen" also dass er quasi das einfach um die paar professional-funktionen erweitert?

    Das sollte funktionieren, auch ohne eine Pro-Lizenz. In der c’t wurde das mehrmals beschrieben, die Artikel sind aber offenbar nicht online verfügbar.

    microsoft.com, pc-magazin.de (derzeit down)

    Ob alle Einstellungen erhalten bleiben, steht auf einem anderen Blatt.

    Grüße
     Roland

    1. gudn tach!

      Kann ich nicht das vorhandene WinXP Home nehmen (wo ja schon alles fertig immer eingerichtet ist) und da irgendwie WinXP "draufsetzen" also dass er quasi das einfach um die paar professional-funktionen erweitert?

      Das sollte funktionieren, auch ohne eine Pro-Lizenz. In der c’t wurde das mehrmals beschrieben, die Artikel sind aber offenbar nicht online verfügbar.

      ich habe mir einige der artikel, die es so dazu gibt, vor einem halben jahr durchgelesen, weil ich wissen wollte, ob man diesbzgl. geld sparen kann. den c't-artikel habe ich iirc nur auszugsweise gelesen, aber auch jener artikel war mehr ein aufmacher als sonstwas. einige features sind tatsaechlich versteckt und koennen wenig umstaendlich aktiviert werden. viele wichtige tools jedoch, z.b. einige mmc-snap-ins wie lusrmgr.msc oder gpedit.msc, sind in xp home nicht vorhanden und koennen afaik auch nicht nachtraeglich erstellt werden, sondern man muesste - soweit moeglich - entsprechende registry-eintraegen selbst vornehmen und anpassen. und bis man da die richtigen orte und namen herausgefunden haette, haette man auch via 1-euro-job genug geld verdient, um sich einfach xp pro zu kaufen.

      viele solcher "home2pro"-artikel tricksen auch durch software von drittanbietern. so bauen im artikel des pc magazins einige der "verwandlungen" auf fremdsoftware auf. das muss nicht unbedingt schlimmer sein als die pro-software, ist jedoch schlichtweg was anderes.

      wer xp pro gewohnt ist, wird wohl auch die ca. 50 euro mehr investieren, um sich nicht stundenlang mit dem vermeintlichen aufruesten befassen zu muessen. wer viel zeit hat, nur einen einzelplatz betreut und auf einige pro-features verzichten kann, der kann... *zoeger*... aeh eigentlich gleich bei seiner ordinaeren home-version bleiben und wird die meisten pro-features eh nicht brauchen, oder? ;-)

      prost
      seth

      1. Hallo seth,

        ich habe mir einige der artikel, die es so dazu gibt, vor einem halben jahr durchgelesen, weil ich wissen wollte, ob man diesbzgl. geld sparen kann.

        ich habe den einen oder anderen dieser Artikel auch gelesen und festgestellt, dass dieses "Aufbohren" vom technischen Standpunkt her wohl funktionieren könnte - angeblich seien auf der Installations-CD von XP Home auch alle Komponenten enthalten und würden beim Setup nur nicht installiert. Ausprobiert habe ich es nie, so dass ich hier auf Hörensagen angewiesen bin.
        Aber eins ist klar: Ob dieses "SELF-Upgrade" funktioniert oder nicht, es ist auf jeden Fall eine Lizenzverletzung.

        wer xp pro gewohnt ist, wird wohl auch die ca. 50 euro mehr investieren, ...

        Wie bitte?!
        Was meinst du mit "50 Euro mehr"? XP Pro habe ich noch nicht unter 249EUR im Handel gesehen, während man die Home Edition mit einem neuen PC quasi geschenkt bekommt, als Einzelprodukt je nach Angebot mal für 79, mal für 129EUR. Mit den 50EUR Preisunterschied kommst du jedenfalls nicht hin.

        Schönen Feiertag noch,
         Martin

        --
        Wer im Steinhaus sitzt, soll nicht mit Gläsern werfen.
        1. gudn tach!

          angeblich seien auf der Installations-CD von XP Home auch alle Komponenten enthalten und würden beim Setup nur nicht installiert.

          das ist durchaus moeglich. auch bei vista, wovon es nach derzeitigem stand 7 versionen geben soll, ist das ja der fall (zumindest hat mir das ein microsoft-fuzzi gesagt).

          Ausprobiert habe ich es nie, so dass ich hier auf Hörensagen angewiesen bin.

          wirklich ausprobieren kann man das afaik auch gar nicht.

          Aber eins ist klar: Ob dieses "SELF-Upgrade" funktioniert oder nicht, es ist auf jeden Fall eine Lizenzverletzung.

          warum?

          wer xp pro gewohnt ist, wird wohl auch die ca. 50 euro mehr investieren, ...

          Wie bitte?!

          ca. 50 euro.

          Was meinst du mit "50 Euro mehr"?

          die ungefaehre differenz der preise von xp home und xp pro.

          XP Pro habe ich noch nicht unter 249EUR im Handel gesehen,

          und ein vergleichbares xp home kostet ebenfalls >200 euro.

          die meisten verkaufen jedoch afais oem-/sb-versionen fuer <150 euro (pro).
          arlt.com oem-version fuer ca. 150 euro
          alternate sb-version fuer ca. 130 euro
          (home kostet dann ca. 80-100 euro.)

          während man die Home Edition mit einem neuen PC quasi geschenkt bekommt,

          das ist allerdings wahr; zumindest bei komplett-angeboten fuer privat-anwender und kleinabnehmer wird leider nur selten xp pro angeboten.

          prost
          seth

          1. Nabend,

            Aber eins ist klar: Ob dieses "SELF-Upgrade" funktioniert oder nicht, es ist auf jeden Fall eine Lizenzverletzung.

            warum?

            Wenn du eine Lizenzvereinbarung mit dem Softwaerhersteller hast, in der steht, dass du eine Nutzungslizenz für die Version A der Sofware erwirbst und diese somit nutzen darfst, dann aber die Version A auf Version B (die mehr Features bietet) "aufbohrst", dann verstößt du gegen die bestehende Lizenzvereinbarung. Was ist daran so unklar?

            Nebenbei sei noch angemerkt (nur, weil ich weiss, dass viele Leute das erfolgreich verdrängen), dass die Nutzungslizenz ein Dokument, also ein Blatt Papier ist. Wer die nicht hat, hat auch keine Lizenz. Auf der CD, die normalerweise mitgeliefert wird, ist eine installierbare Kopie der Software, damit man seine Lizenz auch nutzen kann. Also Leute: Schmeißt die Zettel nicht weg! Diese Zettel sind nämlich letztlich die Ware, für die ihr euer mehr oder weniger sauer verdientes Geld ausgebt!

            File Griese,

            Stonie

            --
            Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
            Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
            1. Hallo Stonie,

              Wenn du eine Lizenzvereinbarung mit dem Softwaerhersteller hast, in der steht, dass du eine Nutzungslizenz für die Version A der Sofware erwirbst und diese somit nutzen darfst, dann aber die Version A auf Version B (die mehr Features bietet) "aufbohrst", dann verstößt du gegen die bestehende Lizenzvereinbarung. Was ist daran so unklar?

              Nun, ich habe da ein Stück Software erworben, das ich natürlich erst mal Konfigurieren darf, wie ich das möchte. Ich weiß nicht, ob die Lizenz von MS mir verbietet, bestimmte Dinge der Konfiguration zu ändern, wenn ja, dann habe ich doch erhebliche Zweifel daran, dass das zulässig ist. Versteckte Funktionen durch Änderung von Registry-Keys zu aktivieren, könnte also schon mal gehen.
              Die Nutzung von Programmen, die auf dem Installationsmedium sind, für die man aber keine Lizenz hat, ist dagegen schon kritischer. Da müsste man mal analysieren, was in der Lizenz genau drin steht und ob daraus wirklich hervorgeht, dass für manche Programme auf dem Installationsmedium keine Lizenz erworben wurde.
              Die Einstellung "Was MS nicht will, darf man auch nicht" ist meiner Meinung nach schon etwas sehr vorauseilender Gehorsam. Das kann man schon mal hinterfragen.

              Grüße

              Daniel

              1. Hallo Daniel,

                Nun, ich habe da ein Stück Software erworben, [...]

                Und schon haben wir hier den ersten groben Fehler. Du hast eben _keine_ Software erworben. Das, was du gekauft hast, ist die Lizenz, sie zu benutzen. Und zwar genau so wie in der Lizenzvereinbarung, der du spätestens während des Installationsvorgangs zustimmen musst, definiert. Von daher lohnt sich die Lektüre durchaus.

                [...] das ich natürlich erst mal Konfigurieren darf, wie ich das möchte.

                Nicht wirklich - der Softwarehersteller an sich macht da zum Teil recht detaillierte Angaben. Was MS nun genau erlaubt oder nicht, weiss ich nicht.

                [...] Ich weiß nicht, ob die Lizenz von MS mir verbietet, bestimmte Dinge der Konfiguration zu ändern, wenn ja, dann habe ich doch erhebliche Zweifel daran, dass das zulässig ist.

                Unzulässig sind solche Bestimmungen nur dann, wenn du damit das zu betreibende Gerät beschädigtest oder gegen geltendes Recht verstießest; ansonsten kann dir derjenige, der dir die Lizenz erteilt, sehr genau vorschreiben, was du mit der Software, die du benutzen darfst, machst. Das ist ja der Trick an Lizenzen: Selbst, wenn du die Software auf deinem Rechner installierst, bleibt sie Eigentum des Herstellers und der darf sagen, was damit gemacht werden darf.

                [...] Versteckte Funktionen durch Änderung von Registry-Keys zu aktivieren, könnte also schon mal gehen.

                Nicht, wenn's explizit verboten ist. Lizenzvereinbarung lesen ist immer von Vorteil, ich sag's ja immer wieder!

                Die Nutzung von Programmen, die auf dem Installationsmedium sind, für die man aber keine Lizenz hat, ist dagegen schon kritischer. Da müsste man mal analysieren, was in der Lizenz genau drin steht und ob daraus wirklich hervorgeht, dass für manche Programme auf dem Installationsmedium keine Lizenz erworben wurde.

                Das ist alles eine Frage des Rahmens, der gesteckt wird. Von der Beantwortung dieser Fragen leben Heerscharen von Anwälten.

                Die Einstellung "Was MS nicht will, darf man auch nicht" ist meiner Meinung nach schon etwas sehr vorauseilender Gehorsam. Das kann man schon mal hinterfragen.

                Die Einstellung "Was in der Lizenzvereinbarung steht, habe ich zu beachten" halte ich persönlich für sehr gesund. Wenn man nun in einer Lizenzvereinbarung Vorschriften findet, die man für außerhalb des gesetzlichen Rahmens wähnt, kann man sich ja entsprechend beraten lassen. Fakt ist: Wenn ich eine Vereinbarung akzeptiere, dann gilt diese so lange, bis nachgewiesen ist, dass die Vereinbarung gegen geltendes Recht verstößt. Und das kann man prüfen lassen. Heerscharen von Alwälten leben davon.

                File Griese,

                Stonie

                --
                Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
                Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
                1. Das, was du gekauft hast, ist die Lizenz, sie zu benutzen. Und zwar genau so wie in der Lizenzvereinbarung, der du spätestens während des Installationsvorgangs zustimmen musst, definiert.

                  http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

                  1. Huhu!

                    http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

                    Pah! Ich find', ich hab' das viel schöner und viel individüller gesagt. ;oP

                    File Griese,

                    Stonie

                    --
                    Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
                    Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
                2. Hallo Stonie,

                  Und schon haben wir hier den ersten groben Fehler.

                  Nun ich habe einen Datenträger mit der Software erworben und wie der Wikipediaartikel sehr schön ausführt, findet auch genau da der Vertragsabschluss ab und man erwirbt dadurch auch die Nutzungsrechte.

                  Nicht, wenn's explizit verboten ist. Lizenzvereinbarung lesen ist immer von Vorteil, ich sag's ja immer wieder!

                  Es ist ätzend sie zu lesen und sie enthalten oft haufenweise unwirksame oder zumindest umstrittene Klauseln. Zudem sind sie praktisch für Heimandwender irrelevant, weil ihre Einhaltung kaum überprüfbar ist, ich kümmere mich also idR nicht darum, was da genau drin steht. ;-)

                  Das ist alles eine Frage des Rahmens, der gesteckt wird. Von der Beantwortung dieser Fragen leben Heerscharen von Anwälten.

                  Recht einfach Juristen zu überlassen, ist keine gute Idee.

                  Die Einstellung "Was in der Lizenzvereinbarung steht, habe ich zu beachten" halte ich persönlich für sehr gesund.

                  Naja, wenn das in 10 verständlichen Punkten auf der Packung stände, aber so sehe ich ja nicht, was ich als Kunde für einen Nutzen dafür habe, herauszufinden, ob der Hersteller mir verbieten möchte, seine Marktuntergliederungsstrategie zu unterlaufen.

                  Grüße

                  Daniel

                  1. Hallo Daniel,

                    Und schon haben wir hier den ersten groben Fehler.
                    Nun ich habe einen Datenträger mit der Software erworben und wie der Wikipediaartikel sehr schön ausführt, findet auch genau da der Vertragsabschluss ab und man erwirbt dadurch auch die Nutzungsrechte.

                    Der Witz ist in der Tat, dass du _nur_ das Nutzungsrecht erwirbst. Allerdings muss der Softwarehersteller dich auch in die Lage versetzen, es auch ausüben zu können - daher der Datenträger und die Bedienungsanleitung (meistens).

                    Es ist ätzend sie zu lesen und sie enthalten oft haufenweise unwirksame oder zumindest umstrittene Klauseln. Zudem sind sie praktisch für Heimandwender irrelevant, weil ihre Einhaltung kaum überprüfbar ist, ich kümmere mich also idR nicht darum, was da genau drin steht. ;-)

                    Ich habe keinesfalls gesagt, dass das Lesen der Nutzungsbedingungen einfach wäre. Die meisten Leute lassen's spätestens nach dem ersten Absatz. Woher du weißt, dass sie unwirksame Klauseln enthalten ohne einen Juristen konsultiert zu haben, kann ich nicht beurteilen. Dass sie umstrittene Klauseln enthalten, ist ja allseits bekannt - davon leben sie ja, unsere lieben Juristen.

                    Das ist alles eine Frage des Rahmens, der gesteckt wird. Von der Beantwortung dieser Fragen leben Heerscharen von Anwälten.
                    Recht einfach Juristen zu überlassen, ist keine gute Idee.

                    Nunja - es steht ja jedem Menschen grundsätzlich frei, Jura zu studieren und sich entsprechend "einzubringen", gelle? Ansonsten gilt nach wie vor, dass deine Meinung nur so lange gilt, wie sie rechtlich abgesichert ist. Dazu brauchst du eben doch die Damen und Herren Anwälte und Richter.

                    Die Einstellung "Was in der Lizenzvereinbarung steht, habe ich zu beachten" halte ich persönlich für sehr gesund.
                    Naja, wenn das in 10 verständlichen Punkten auf der Packung stände, aber so sehe ich ja nicht, was ich als Kunde für einen Nutzen dafür habe, herauszufinden, ob der Hersteller mir verbieten möchte, seine Marktuntergliederungsstrategie zu unterlaufen.

                    Ich habe nie behauptet, dass ich das alles in Ordnung fände. Es ist aber der Status quo. Wenn du etwas daran ändern willst... siehe oben. Selbstverständlich kannst du natürlich a) in deinen vier Wänden tun, was du für richtig hältst oder b) einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen, wenn es dich stört, dass du, wenn du mit der Software, für die du eine Nutzungslizenz erworben hast, nicht verfahren kannst, wie du das möchtest.

                    Was ich hier angemerkt habe, ist der Status, der vorhanden ist. Dass es in der Praxis ganz, ganz anders aussieht und Privatanwender sowieso keinerlei Kontrolle unterliegen, steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Wenn man sich korrekt verhalten möchte, muss man aber leider die Lizenzbedingungen lesen, verstehen und sich danach richten. Ansonsten verstößt man eben dagegen. Es ist sicher jeder frei, dies zu tun.

                    File Griese,

                    Stonie

                    --
                    Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
                    Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
                    1. Hi Stonie,

                      Recht einfach Juristen zu überlassen, ist keine gute Idee.
                      Nunja - es steht ja jedem Menschen grundsätzlich frei, Jura zu studieren und sich entsprechend "einzubringen", gelle?

                      Klar - aber das ist nicht der Punkt. "Recht" nach gesundem Menschenverstand und "Rechtssprechung" im Sinne der Juristerei sind eben zwei grundverschiedene Dinge, die sich leider nur allzu oft sogar krass widersprechen.

                      Ansonsten gilt nach wie vor, dass deine Meinung nur so lange gilt, wie sie rechtlich abgesichert ist. Dazu brauchst du eben doch die Damen und Herren Anwälte und Richter.

                      Dann bekomme ich aber immer noch nicht das, was "Recht" ist. Im Gegenteil.

                      Selbstverständlich kannst du natürlich a) in deinen vier Wänden tun, was du für richtig hältst ...

                      So halte ich das eigentlich auch. Um mir einen Rechtsverstoß vorwerfen zu können, muss ihn mir jemand erstmal nachweisen. Verstoße ich in der Öffentlichkeit gegen irgendwelche Vorschriften, ist das für jeden sichtbar; wenn ich zuhause für mich irgendwas zurechtmauschle, ist das meine Sache.
                      Und solange dadurch niemand erkennbar geschädigt wird, habe ich nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei.

                      Schönes Wochenende noch,
                       Martin

                      --
                      Wenn zwei dasselbe tun, sind sie vielleicht bald zu dritt.
                    2. Hallo Stonie,

                      Der Witz ist in der Tat, dass du _nur_ das Nutzungsrecht erwirbst.

                      Also ich darf den Datenträger sicher auch kaputt machen als Kaffeetasenuntersetzer verwenden o.ä. er gehört dann also definitiv mir. Deswegen muss ich noch nicht alles damit machen dürfen (mit einem Buch, das mir gehört, darf ich auch nicht alles machen), aber es muss zumindest beim Abschluss des Vertrags, sprich beim Kauf, klar sein, was ich damit machen darf. Ungewöhnliche Einschränkungen sind da meines Wissens meist unzulässig. Es ist natürlich strittig, was eine ungewöhnliche Einschränkung ist, aber so genau interessiert mich das nicht ;-)

                      Woher du weißt, dass sie unwirksame Klauseln enthalten ohne einen Juristen konsultiert zu haben

                      Ich bin selber groß, außerdem lese ich gelegentlich mal Zeitung oder informiere mich anderweidig ;-)

                      Ansonsten gilt nach wie vor, dass deine Meinung nur so lange gilt, wie sie rechtlich abgesichert ist. Dazu brauchst du eben doch die Damen und Herren Anwälte und Richter.

                      Eine Rechtsmeinung wird natürlich erst durch entsprechende Rechtssprechung gesichert, in soweit hast Du recht. Aber natürlich ist es genau so notwedig, dass sich jeder ein Stück weit mit Recht auseinander setzt. Das Vertragszeug interessiert mich da nicht so, aber ich lese zum Beispiel durchaus mal das ein oder andere BVerfG-Urteil oder zumindest die Zusmamenfassung davon.
                      Recht ist nichts, über das man nur reden kann, wenn man Jura studiert hat, sondern ein Thema, über das in einer Demokratie natürlich öffentlich diskutiert werden muss. Daher verstehe ich Deine dauerndes "konsultiere einen Anwalt" nicht. Ich möchte keine Klage einreichen, wenn ich das also wirklich wissen wollte, würde ich recherchieren, vielleicht ein Fachbuch zu dem Thema lesen usw.

                      Grüße

                      Daniel

                      1. Hallo,

                        Der Witz ist in der Tat, dass du _nur_ das Nutzungsrecht erwirbst.
                        Also ich darf den Datenträger sicher auch kaputt machen als Kaffeetasenuntersetzer verwenden o.ä. er gehört dann also definitiv mir.

                        Richtig, du erwirbst mit dem Nutzungsrecht definitiv auch das *Eigentum* am Datenträger -rein physisch betrachtet- und am Papier, auf dem das Handbuch gedruckt ist. Worauf Stonie hinaus wollte: Du erwirbst NICHT das Recht auf alle nur erdenklichen Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere nicht auf Vervielfältigung oder Veränderung der Software.

                        mit einem Buch, das mir gehört, darf ich auch nicht alles machen

                        Da kann ich jetzt nicht ganz folgen. Du darfst es lesen, verschenken, verkaufen, unters Tischbein klemmen, verbrennen, Kakerlaken damit erschlagen - ich wüsste nicht, was man bei einem Buch einschränken könnte.
                        Oder meintest du nicht das Buch als Gegenstand, sondern seinen Inhalt? Dann stimme ich wieder zu. Du darfst es beispielsweise nicht beliebig kopieren.

                        Recht ist nichts, über das man nur reden kann, wenn man Jura studiert hat, sondern ein Thema, über das in einer Demokratie natürlich öffentlich diskutiert werden muss. Daher verstehe ich Deine dauerndes "konsultiere einen Anwalt" nicht.

                        Danke, dass du das sagst. So sehe ich das nämlich auch. Blinder Gehorsam und bedingungslose Unterordnung ist sicher nicht gefragt. Man muss auch geltende Vorschriften diskutieren und in Frage stellen, wenn Zweifel über deren Sinn bestehen.

                        So long,
                         Martin

                        --
                        Es gibt Tage, da gelingt einem einfach alles.
                        Aber das ist kein Grund zur Sorge; das geht vorbei.
                        1. Hallo.

                          mit einem Buch, das mir gehört, darf ich auch nicht alles machen

                          Da kann ich jetzt nicht ganz folgen. Du darfst es lesen, verschenken, verkaufen, unters Tischbein klemmen, verbrennen, Kakerlaken damit erschlagen - ich wüsste nicht, was man bei einem Buch einschränken könnte.
                          Oder meintest du nicht das Buch als Gegenstand, sondern seinen Inhalt?

                          Gegenfrage: Liest du ein Buch oder seinen Inhalt? -- Und nein, ich meine nicht "vom Boden auflesen".

                          Dann stimme ich wieder zu. Du darfst es beispielsweise nicht beliebig kopieren.

                          Und du darst es eben auch nicht unbedingt laut vorlesen, es verschenken, verleihen oder gar vermieten, wenn es Bestndteil einer anderslautenden legalen Vereinbarung ist. Unter Umständen darfst du es eben auch nicht absichtlich verbrennen. Bekannt ist letztes ja von Bargeld, dessen Wert dir zwar gehört, dessen physisches Gut jedoch nicht in dein Eigentum übergeht.
                          MfG, at

                        2. Hallöle,

                          Recht ist nichts, über das man nur reden kann, wenn man Jura studiert hat, sondern ein Thema, über das in einer Demokratie natürlich öffentlich diskutiert werden muss. Daher verstehe ich Deine dauerndes "konsultiere einen Anwalt" nicht.

                          Danke, dass du das sagst. So sehe ich das nämlich auch. Blinder Gehorsam und bedingungslose Unterordnung ist sicher nicht gefragt. Man muss auch geltende Vorschriften diskutieren und in Frage stellen, wenn Zweifel über deren Sinn bestehen.

                          Wir befinden uns hier ja in einer eher theoretischen Situation. Ich sage schlicht, dass, wenn man vor unangenehmen Überraschungen sicher sein möchte, man sich entsprechend absichern sollte - und das durch die Konsultation eines entsprechenden Fachanwalts. Solange keine rechtliche Auseinandersetzung droht, kann man jederzeit nach seinem eigenen Rechtsverständnis, das man sich durch Diskussion sowie Lektüre von Artikeln und Gerichtsurteilen angeeignet hat, handeln, logisch. Sicherheit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die ja nun - wir haben's ja miterleben dürfen - schneller kommen kann als einem lieb ist, gibt das aber nicht. Es geht mir also nicht darum, euch in die Lage zu versetzen, eine Klage anzustrengen, sondern allgemein darauf hinzuweisen, dass man, falls man fürchtet, dass das, was man tut, auch wirklich mit den entsprechenden Bestimmungen übereinstimmt und sich nicht in der Situation wiederfinden möchte, rechtlich belangt zu werden, sich entsprechend beraten lassen sollte.

                          Für den Privatanwender ist das im Allgemeinen sowieso völlig egal, klar. Für die Diskussion, in der man seine Meinung äußert, prinzipiell auch. Gefährlich wird's nur, wenn man aufgrund einer Diskussion, die unter Rechtslaien, die nach dem persönlichen Rechtsempfinden ihre Meinung äußern oder der Meinung, die man sich eben aufgrund der Lektüre irgendwelcher Dokumente gebildet hat, den Standpunkt vertritt, auch wirklich im Recht zu sein. Das kann moralisch sehr wohl der Fall sein. Juristisch gesehen ist das unter Umständen, das haben wir ja auch im Verlauf dieser Diskussion mehrmals gesagt, etwas vollkommen anderes.

                          Die Hinweise auf entsprechende Rechtsberatung sind also so zu verstehen, dass man sich meiner Ansicht nach im Falle eines Zweifels bitte nicht darauf verlassen sollte, dass der gesunde Menschenverstand auch wirklich weiterhilft, so selbsbewusst man ihn auch sonst einsetzen mag.

                          Alles klar?

                          File Griese,

                          Stonie

                          --
                          Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
                          Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
            2. Hi Stonie,

              Wenn du eine Lizenzvereinbarung mit dem Softwaerhersteller hast, in der steht, dass du eine Nutzungslizenz für die Version A der Sofware erwirbst und diese somit nutzen darfst, dann aber die Version A auf Version B (die mehr Features bietet) "aufbohrst", dann verstößt du gegen die bestehende Lizenzvereinbarung. Was ist daran so unklar?

              da ich weder ein XP Home noch ein XP Pro habe, kann ich die Lizenzvereinbarung jetzt nicht nachlesen, um das zu untermauern, aber im Prinzip hast du genau das auf den Punkt gebracht, was ich meinte.

              Schwieriger ist die Sache schon, wenn ich eine Lizenz für eine bestimmte Software habe, aber in Wirklichkeit eine ältere Version nutze als die, für die die Lizenz eigentlich gilt (weil die alte Version nicht mehr offiziell erhältlich ist).

              Nebenbei sei noch angemerkt (nur, weil ich weiss, dass viele Leute das erfolgreich verdrängen), dass die Nutzungslizenz ein Dokument, also ein Blatt Papier ist.

              Im Fall Microsoft genügt bereits der Aufkleber mit dem Hologramm als Nachweis, dass man eine rechtmäßige Lizenz besitzt. Theoretisch kannst du die Original-CD vernichten, das Handbuch ins Altpapier schmeißen und den ganzen weiteren Papierkram verbrennen - nur den "Bäbber" mit dem Hologramm und der Seriennummer musst du zur Hand haben, wenn's hart auf hart kommt.

              Schönen Abend noch,
               Martin

              --
              Man sollte immer wissen was man sagt
               - aber auf keinen Fall alles sagen, was man weiß.
              1. Tach,

                Im Fall Microsoft genügt bereits der Aufkleber mit dem Hologramm als Nachweis, dass man eine rechtmäßige Lizenz besitzt. Theoretisch kannst du die Original-CD vernichten, das Handbuch ins Altpapier schmeißen und den ganzen weiteren Papierkram verbrennen - nur den "Bäbber" mit dem Hologramm und der Seriennummer musst du zur Hand haben, wenn's hart auf hart kommt.

                die offizielle Aussage von Microsoft ist laut c't dass nur die Kombination aus Handbuch, Original CD  und Hologramm mit Seriennummer eine vollständige Lizenz ist.

                mfg
                Woodfighter

                1. Hallo.

                  die offizielle Aussage von Microsoft ist laut c't dass nur die Kombination aus Handbuch, Original CD  und Hologramm mit Seriennummer eine vollständige Lizenz ist.

                  Man muss es zwar nicht darauf anlegen, aber ob diese Forderung auch vor Gericht Bestand hätte hätte, ist zumindest fraglich. In diesem Bereich wird ja von den Herstellern und Händlern vieles gefordert, was sich später als nicht haltbar erweist, zum Beispiel die Rücksendung nur in Originalverpackung, die Zustimmung zu Lizenzvereinbarungen durch Öffnen des Umschlages, der Verlust des Gewährleistungsanspruches durch eigentlich harmlose Erweiterungen etc.
                  MfG, at

            3. gudn tach!

              Aber eins ist klar: Ob dieses "SELF-Upgrade" funktioniert oder nicht, es ist auf jeden Fall eine Lizenzverletzung.

              warum?

              Wenn du eine Lizenzvereinbarung mit dem Softwaerhersteller hast, in der steht, dass du eine Nutzungslizenz für die Version A der Sofware erwirbst und diese somit nutzen darfst, dann aber die Version A auf Version B (die mehr Features bietet) "aufbohrst", dann verstößt du gegen die bestehende Lizenzvereinbarung. Was ist daran so unklar?

              wenn das eine antwort auf meine frage sein soll, wovon ich ausgehe, dann wirst du mir auch sicher die stellen in den ms-lizenzvereinbarungen nennen koennen, die jenes "aufbohren" verbieten.
              ich habe sie naemlich nicht gefunden.

              prost
              seth

              1. Nahmt seth,

                wenn das eine antwort auf meine frage sein soll, wovon ich ausgehe, dann wirst du mir auch sicher die stellen in den ms-lizenzvereinbarungen nennen koennen, die jenes "aufbohren" verbieten.

                Die brauche ich nicht zu finden; wenn du aus Software A durch welche Methode auch immer eine Software B machst, wirst du wohl oder übel eine Nutzungslizenz für Software B brauchen.

                Aber, wie ich ja Daniel gegenüber schon ausführte: Privatanwender werden diesbezüglich ja sowieso nicht großartig kontrolliert und haben somit einiges an Narrenfreiheit. Von daher ist's nicht wirklich wichtig. Worüber ich spreche, ist nicht etwa die Praxis, sondern die graue Theorie. Wenn du dich so verhalten würdest, wie du das sollst, dann müsstest du die Lizenz für Software B kaufen, anstatt Software A "aufzubohren".

                Wenn du allerdings der Ansicht bist, dass dieses Tun durch die Nutzungslizenz gedeckt ist, kannst du das sogar ohne schlechtes Gewissen machen. Ich bin bestimmt kein Anwalt, sondern habe nur beruflich eben viel mit Softwarenutzungsrechten allgemein zu tun. Von daher ist alles, was ich hier äußere eine Meinung, mehr nicht.

                File Griese,

                Stonie

                --
                Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
                Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
                1. gudn tach Stonie!

                  wenn das eine antwort auf meine frage sein soll, wovon ich ausgehe, dann wirst du mir auch sicher die stellen in den ms-lizenzvereinbarungen nennen koennen, die jenes "aufbohren" verbieten.

                  Die brauche ich nicht zu finden; wenn du aus Software A durch welche Methode auch immer eine Software B machst, wirst du wohl oder übel eine Nutzungslizenz für Software B brauchen.

                  ich darf also software A nicht konfigurieren? alle mir bekannten moeglichkeiten, die xp home sich an xp pro annaehern[1] lassen, sind durch aenderungen der windows-konfiguration (sowie hinzunahme von legaler software von drittanbietern, ...) - also jeweils erlaubte massnahmen - zu bewerkstelligen. deswegen verstand (und verstehe) ich deinen einwand nicht.

                  ([1] wie ich bereits ganz zu beginn sagte, laesst sich aus xp home sowieso kein richtiges xp pro machen - mal abgesehen von dem ms-update.)

                  Worüber ich spreche, ist nicht etwa die Praxis, sondern die graue Theorie.

                  gut, das tue ich ebenfalls.

                  Wenn du dich so verhalten würdest, wie du das sollst, dann müsstest du die Lizenz für Software B kaufen, anstatt Software A "aufzubohren".

                  nehmen wir ein fiktives beispiel:
                  software A biete einen schalter an, der da heisse "erweiterte funktionen".
                  bei software B sei dieser schalter per default aktiviert, bei software A muesste man dies von hand erledigen.
                  in der lizenzvereinbarung stehe nun nichts davon, dass man diesen schalter nicht umlegen duerfe.
                  warum waere es nun eine verletzung der vereinbarungen, laege man ihn um?

                  Ich bin bestimmt kein Anwalt, sondern habe nur beruflich eben viel mit Softwarenutzungsrechten allgemein zu tun. Von daher ist alles, was ich hier äußere eine Meinung, mehr nicht.

                  und weil du (im gegensatz zu mir) viel damit zu tun hast, frage ich ja auch weiter danach.

                  prost
                  seth

                  1. Hallo seth,

                    nehmen wir ein fiktives beispiel:
                    software A biete einen schalter an, der da heisse "erweiterte funktionen".
                    bei software B sei dieser schalter per default aktiviert, bei software A muesste man dies von hand erledigen.
                    in der lizenzvereinbarung stehe nun nichts davon, dass man diesen schalter nicht umlegen duerfe.
                    warum waere es nun eine verletzung der vereinbarungen, laege man ihn um?

                    nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dein Vergleich ist zwar nicht schlecht, aber er übersieht, dass der besagte Schalter a) vom Hersteller nicht dokumentiert ist und b) für das Verständnis der Auswirkungen eine gründliche Analyse der Interna des Produkts erforderlich ist. Das wiederum ist in den Lizenzbedingungen verboten ("Reverse Engineering").

                    Ein Vergleich aus dem wirklichen Leben: Mal angenommen, du kaufst einen Mercedes C200 CDI. Jetzt gehst du zu einem Tüftler, der sogenanntes "Chip Tuning" anbietet. Der programmiert dir für ein paar lumpige Euro das Steuergerät für die Einspritzanlage um, und schon hast du effektiv einen C220 CDI. Denn die Motoren sind 100% baugleich und unterscheiden sich nur durch eine Tabelle (Motorkennfeld) im Speicher eines Microcontrollers (Hinweis: Die Zeiten, als man bei Mercedes aus der Typenbezeichnung direkt den Hubraum ablesen konnte, sind lange vorbei).
                    Nach deiner Argumentation hast du dann auch "nur die Konfiguration einer Software angepasst", mit dem Ergebnis, dass Mercedes künftig jegliche Garantie- und Gewährleistungen für dein Fahrzeug ablehnt und effektiv um mehrere tausend Euro geprellt wurde.

                    Mal abgesehen davon, dass ich auch keine schlaflosen Nächte hätte, wenn ich einem solchen Mega-Konzern ein paar Euro Umsatz vermiese, ist es dennoch ein Eingriff, den der Hersteller nicht erlaubt (auch wenn das nirgends explizit steht), weil die dazu nötige Vorarbeit, das Analysieren der bisherigen Interna, illegal ist. Übrigens handelst nicht du als Kunde in den genannten Beispielen illegal, sondern derjenige, der das Verfahren ausgetüftelt hat.

                    Schönen Sonntag noch,
                     Martin

                    --
                    Man gewöhnt sich an allem, sogar am Dativ.
                    1. Hallo Martin,

                      nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dein Vergleich ist zwar nicht schlecht, aber er übersieht, dass der besagte Schalter a) vom Hersteller nicht dokumentiert ist und b) für das Verständnis der Auswirkungen eine gründliche Analyse der Interna des Produkts erforderlich ist. Das wiederum ist in den Lizenzbedingungen verboten ("Reverse Engineering").

                      a) ist natürlich kein Problem, die Dokumentation ist ja nun ganz sicher kein Vertragsbestandteil mit irgend welcher rechtlicher Bedeutung.
                      b) halte ich auch für kein Problem. Zu analysieren, was eine Software tut, kann mir kein Lizenzvertrag verbieten, mir wäre jedenfalls keine Rechtsgrundlage bekannt und mir wäre auch nicht bekannt, dass es einem größeren Softwarehersteller aufgrund eines solchen Verbots gelungen wäre, rechtliche Schritte gegen Projekte zu unternehmen, die ganz sicher Reverse Engineering zumindest von Protokollen, Datenstrukturen auf Datenträgern u.a. betreiben.
                      Wenn man Wissen, das man durch Reverse Engineering gewonnen hat, zum Schreiben eigener Software verwendet, kann man damit natürlich gegen das Urheberrecht verstoßen, aber zum Konfigurieren der Software sollte man das wohl verwenden können.
                      Abgesehen davon handelt es sich ja idR um irgend welche Registry-Keys. Deren Bedeutung kann man sicher durch vergleich verschiedener Produkte und durch geschicktes Raten herausfinden. Dazu muss man nicht irgend welche Programmteile decompilieren o.ä. Zum lesen und ändern der Registry liefert Windows ja sogar ein dokumentiertes Werkzeug mit.

                      Grüße

                      Daniel

                      1. Hallo,

                        [...] und b) für das Verständnis der Auswirkungen eine gründliche Analyse der Interna des Produkts erforderlich ist. Das wiederum ist in den Lizenzbedingungen verboten ("Reverse Engineering").
                        b) halte ich auch für kein Problem. Zu analysieren, was eine Software tut, kann mir kein Lizenzvertrag verbieten, mir wäre jedenfalls keine Rechtsgrundlage bekannt

                        Dann erlaube ich mir, einen Satz aus dem Lizenzvertrag für Windows XP Home (End User License Agreement, EULA) zu zitieren:

                        "4. LIMITATIONS ON REVERSE ENGINEERING, DECOMPILATION, AND DISASSEMBLY. You may not reverse engineer, decompile, or disassemble the Software, except and only to the extent that such activity is expressly permitted by applicable law notwithstanding this limitation."

                        Dieser Satz steht so oder ähnlich in fast allen MS-Lizenzen, und bei der Installation der Software hat man dem zugestimmt, ob man's nun gelesen hat oder nicht. ;-)

                        und mir wäre auch nicht bekannt, dass es einem größeren Softwarehersteller aufgrund eines solchen Verbots gelungen wäre, rechtliche Schritte gegen Projekte zu unternehmen, die ganz sicher Reverse Engineering zumindest von Protokollen, Datenstrukturen auf Datenträgern u.a. betreiben.

                        Das ist wieder eine andere Sache. Denn dazu müssten sie dem Beschuldigten nachweisen können, dass er seine Kenntnisse tatsächlich auf diese Weise gewonnen hat - das dürfte schwierig sein.

                        Abgesehen davon handelt es sich ja idR um irgend welche Registry-Keys. Deren Bedeutung kann man sicher durch vergleich verschiedener Produkte und durch geschicktes Raten herausfinden.

                        Ja, okay. Aber beim Aufbohren von XP Home auf Pro handelt es sich IIRC um das Patchen von Installationsdateien auf der CD. Das ist meiner Ansicht nach nicht mit dem Setzen von Registry Keys vergleichbar.

                        Zum lesen und ändern der Registry liefert Windows ja sogar ein dokumentiertes Werkzeug mit.

                        Ja, dann muss man nur noch wissen, welche Werte für Schlüssel an welcher Stelle welche Auswirkungen haben. Sicher, manches kann man tatsächlich durch Raten und Ausprobieren herauskriegen, aber bei manchen sogenannten Insider-Tipps, die man hier und da liest, fragt man sich, wie jemand auf eine so abstruse Idee kommt. Ich glaube hier und da mal an Zufälle, aber das hat seine Grenzen.

                        Schönen Rest-Sonntag noch,
                         Martin

                        --
                        Lebensmotto der Egoisten:
                        Was ist so schlimm daran, dass jeder nur an sich selbst denkt? Dann ist doch an alle gedacht!
                        1. Hallo.

                          Dann erlaube ich mir, einen Satz aus dem Lizenzvertrag für Windows XP Home (End User License Agreement, EULA) zu zitieren:

                          "4. LIMITATIONS ON REVERSE ENGINEERING, DECOMPILATION, AND DISASSEMBLY. You may not reverse engineer, decompile, or disassemble the Software, except and only to the extent that such activity is expressly permitted by applicable law notwithstanding this limitation."

                          Dieser Satz steht so oder ähnlich in fast allen MS-Lizenzen, und bei der Installation der Software hat man dem zugestimmt, ob man's nun gelesen hat oder nicht. ;-)

                          Sowohl die Anwendbarkeit des Begriffes als auch die Gültigkeit der Klausel sind strittig.
                          MfG, at

                    2. Hallo.

                      nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

                      Das merkt man an deinem.

                      Ein Vergleich aus dem wirklichen Leben: Mal angenommen, du kaufst einen Mercedes C200 CDI.

                      Also nicht nur eine Lizenz.

                      Jetzt gehst du zu einem Tüftler, der sogenanntes "Chip Tuning" anbietet. Der programmiert dir für ein paar lumpige Euro das Steuergerät für die Einspritzanlage um, und schon hast du effektiv einen C220 CDI.

                      Gegebenfalls aber keinen "Mercedes", sondern einen "Tüftler". Daher wird dann neben der entsprechenden Änderung in den Fahrzeugpapieren auch gern ein Austausch der am Fahrzeug montierten Embleme des Herstellers vorgenommen.

                      Nach deiner Argumentation hast du dann auch "nur die Konfiguration einer Software angepasst", mit dem Ergebnis, dass Mercedes künftig jegliche Garantie- und Gewährleistungen für dein Fahrzeug ablehnt

                      Was ja insofern egal ist, als dass die Umbauer eigene Garantien aussprechen können. Einige übernehmen auch einfach nur die Garantie des Autobauers.

                      und effektiv um mehrere tausend Euro geprellt wurde.

                      Dann sollte der Autobauer etwas an seiner Modell- oder Preispolitik ändern. Stattdessen bieten die meisten Hersteller aber über ihre Fachwerkstätten das Chiptuning einiger Fahrzeugveredeler selbst an, um wenigstens noch ein paar Euro zu bekommen. -- Gut, dass dieses Tuning bei denen dann meist teurer ist als einfach das nächsthöhere Motorenmodell zu nehmen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

                      Mal abgesehen davon, dass ich auch keine schlaflosen Nächte hätte, wenn ich einem solchen Mega-Konzern ein paar Euro Umsatz vermiese, ist es dennoch ein Eingriff, den der Hersteller nicht erlaubt (auch wenn das nirgends explizit steht)

                      Vielleicht steht es nirgends geschrieben, weil man ihn dann so laut auslachte, dass man das selbst bei Vollgas noch hörte. Du verletzt durch das Umprogrammieren der Motorsteuerung oder ähnliches weder Namens- noch Markenrecht, weder Urheber- noch Patentrecht -- die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Einzig die Papiere und gegebenfalls die Embleme bedürfen einer Korrektur. Den Rest regeln die Zulassungsstelle und ein technischer Sachverständiger, während der vormalige Hersteller durch den Verkauf, also nicht bloß die Lizenzierung seines Produktes nun außen vor ist.

                      weil die dazu nötige Vorarbeit, das Analysieren der bisherigen Interna, illegal ist.

                      Das ist Unfug und muss theoretisch noch nicht einmal stattfinden.

                      Übrigens handelst nicht du als Kunde in den genannten Beispielen illegal, sondern derjenige, der das Verfahren ausgetüftelt hat.

                      In diesem Beispiel handelt niemand illegal. Es besteht lediglich die Gefahr, durch unsachgemäße Arbeit Verkehrsteilnehmer zu gefährden, aber dieses Risiko geht ja jede KFZ-Fachwerkstatt ein.
                      Aber vielleicht fällt dir ja noch ein anderes Beispiel ein, vielleicht von bösen "Casemoddern", die die mühsam entwickelten Gehäuse der Original-Hersteller plündern und anschließend vielleicht sogar Software-Lizenzaufkleber transplantieren.
                      MfG, at

                      1. Hi,

                        Ein Vergleich aus dem wirklichen Leben: Mal angenommen, du kaufst einen Mercedes C200 CDI.
                        Also nicht nur eine Lizenz.

                        das nicht, aber ich wollte ja auch nur einen Vergleich ziehen und keinen identischen Fall darstellen.

                        [...] programmiert dir für ein paar lumpige Euro das Steuergerät für die Einspritzanlage um, und schon hast du effektiv einen C220 CDI.
                        Gegebenfalls aber keinen "Mercedes", sondern einen "Tüftler". Daher wird dann neben der entsprechenden Änderung in den Fahrzeugpapieren ...

                        Das wird selbstverständlich gemacht, ...

                        auch gern ein Austausch der am Fahrzeug montierten Embleme des Herstellers vorgenommen.

                        ... das in der Regel nicht. Warum auch?

                        und effektiv um mehrere tausend Euro geprellt wurde.
                        Dann sollte der Autobauer etwas an seiner Modell- oder Preispolitik ändern.

                        Da ist was Wahres dran, sehe ich eigentlich auch so. Tatsache ist aber, dass dieses Verfahren, also bei identischer Hardware die Parameter per Software festzulegen, im Automobilbau inzwischen sehr verbreitet ist. Und zwar nicht nur im PKW-Bereich, sondern auch und vor allem im Nutzfahrzeugsektor. Hier sind die Preisunterschiede der hardwaremäßig gleichen Ausführungen sogar noch wesentlich größer.

                        Stattdessen bieten die meisten Hersteller aber über ihre Fachwerkstätten das Chiptuning einiger Fahrzeugveredeler selbst an, um wenigstens noch ein paar Euro zu bekommen. -- Gut, dass dieses Tuning bei denen dann meist teurer ist als einfach das nächsthöhere Motorenmodell zu nehmen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

                        Ja, das ist wohl so. :-(

                        So long,
                         Martin

                        --
                        Alkohl ist ungesund,
                        Rauchen ist schädlich,
                        Sex ist unanständig
                        - und die Erde ist eine flache Scheibe.
                        1. Hallo.

                          Das wird selbstverständlich gemacht, ...

                          auch gern ein Austausch der am Fahrzeug montierten Embleme des Herstellers vorgenommen.

                          ... das in der Regel nicht. Warum auch?

                          Die Hersteller wünschen das oftmals und die Tuner finden das natürlich auch ganz toll.
                          MfG, at

                          1. n'Abend,

                            auch gern ein Austausch der am Fahrzeug montierten Embleme des Herstellers vorgenommen.
                            ... das in der Regel nicht. Warum auch?
                            Die Hersteller wünschen das oftmals und die Tuner finden das natürlich auch ganz toll.

                            Der Hersteller kann das meinetwegen wünschen. Hat er einen Rechtsanspruch darauf? Es ist schließlich immer noch sein Produkt (bzw. identisch zu einem anderen seiner Produkte), so als hätte ich ein Original-Ersatzteil gekauft und eingebaut, das eigentlich für ein anderes Modell gedacht war.

                            Und was der Tuner toll findet, ist mir erst recht egal. Der wird für seine Dienstleistung bezahlt und hat daher keine Veranlassung, noch seine Werbung an meinem Fahrzeug anzubringen. Selbst die Etiketten des Autohändlers, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe, entferne ich nach dem Kauf - erstens geht es niemanden etwas an, wo ich mein Auto kaufe, zweitens sehe ich nicht ein, dass ich gratis für das Autohaus Reklame mache.

                            Ciao,
                             Martin

                            --
                            Lieber Blödeleien als blöde Laien.
                            1. Hallo.

                              Der Hersteller kann das meinetwegen wünschen. Hat er einen Rechtsanspruch darauf?

                              Wenn a) der Hersteller und der Tuner einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben oder b) nicht der Endkunde, sondern der Tuner die Fahrzeuge über einen Rahmenvertrag beim Hersteller erwirbt, um später zu ersetzende Teile gar nicht erst montiert zu bekommen, besteht ein Rechtsanspruch auf Vertragserfüllung.

                              Es ist schließlich immer noch sein Produkt (bzw. identisch zu einem anderen seiner Produkte), so als hätte ich ein Original-Ersatzteil gekauft und eingebaut, das eigentlich für ein anderes Modell gedacht war.

                              Das ist dabei nachrangig. Und eigentlich ist das Fahrzeug ja mehr eine Sammlung von umdeklarierten Bauteilen diverser Zulieferer. Von denen bestehen einige auf dem eigenen Logo, andere fertigen ausschließlich unter dem Namen des Abnehmers und wieder andere verschaffen dem Fahrzeugbauer mit ihrem eigenen Namen ja sogar einen geldwerten Vorteil, etwa die Hersteller von Sportsitzen oder Lautsprechern. Es ist also alles eine Frage der Vertragsgestaltung und der dahinter stehenden Absichten.

                              Und was der Tuner toll findet, ist mir erst recht egal. Der wird für seine Dienstleistung bezahlt und hat daher keine Veranlassung, noch seine Werbung an meinem Fahrzeug anzubringen.

                              Das mag für die vielen Ein-Mann-Betriebe gelten, die tatsächlich nur gelegentlich die Elektronik umprogrammieren und sonst eigentlich Autoradios einbauen. Bei vielen großen Unternehmen dieser Branche sind die Logos und Signets ein Vertragsbestandteil oder der Verzicht darauf kostenpflichtig. Und viele Kunden verzichten auch lieber auf das Tuning als auf den Schriftzug. Das ist ja der Grund für die Hersteler gewesen, bestimmte Veredeler vertraglich an sich zu binden.

                              Selbst die Etiketten des Autohändlers, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe, entferne ich nach dem Kauf - erstens geht es niemanden etwas an, wo ich mein Auto kaufe, zweitens sehe ich nicht ein, dass ich gratis für das Autohaus Reklame mache.

                              Das ist dein gutes Recht.
                              MfG, at

        2. Hallo,

          Wie bitte?!
          Was meinst du mit "50 Euro mehr"? XP Pro habe ich noch nicht unter 249EUR im Handel gesehen, während man die Home Edition [...], mal für 129EUR.

          Ich habe für mein XP-Pro 129 EUR gezahlt, als ich es damals mit dem Rechner kaufte (keine vorinstallierte Sache).

          Grüße
          Thomas

  3. Hallo Jan,

    soeben habe ich meinen Mann danach gefragt, der von solcherlei Dingen eine immense Ahnung hat. Er meint, dass, wenn du die XP Prof.-CD einlegst, normalerweise eine Meldung kommen müßte, die da besagt, es sei bereits ein OS vorhanden und dir dann das entsprechende Update anbietet.

    Er meint aber auch, dass das eine nicht wirklich saubere Lösung sei und du auf lange Sicht besser führest, wenn du dir jetzt die Arbeit machtest, den Rechner schlicht plattzumachen und neu aufzusetzen, so schwer das fällt. Das ist wohl doch das Vorgehen, bei dem die stabilere Installation herauskäme.

    Wenn du beim Einlegen der XP Prof.-CD nicht angeboten bekommst, dein OS upzudaten, dann wird's wohl so oder so eine Neuinstallation.

    File Griese,

    Stonie

    --
    Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
    Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
    1. hallo Stonie,

      soeben habe ich meinen Mann danach gefragt, der von solcherlei Dingen eine immense Ahnung hat. Er meint, dass, wenn du die XP Prof.-CD einlegst, normalerweise eine Meldung kommen müßte, die da besagt, es sei bereits ein OS vorhanden und dir dann das entsprechende Update anbietet.

      Nö, da muß ich deinem Männe widersprechen - oder du hast ausnahmsweise (weil heute 1. Mai ist und dir die Walpurgisnacht noch in den älter werdenden Knochen steckt) nicht ganz genau hingehört. So eine Meldung kommt tatsächlich - aber _nicht_ dann, wenn du die CD im laufenden Betrieb einlegst, sondern dann, wenn du mit der neuen CD bootest.

      Auch sonst ist das nicht ganz richtig. "Update" (aus dem laufenden System heraus) bedeutet bei Microsoft, daß das gesamte Betriebssystem mit Ausnahme der registry sowieso völlig gelöscht und durch neuere Dateiversionen (selbst wenns dieselben sind) ersetzt wird. In Linux oder *BSD kannst du einzelne Systembestandteile (z.B. die grafische Oberfläche) auch einzeln updaten, ohne daß es zugleich jedesmal ein neuer Kernel oder ein neues Syslog werden muß. In Windows gehts nur mit "alles oder nichts". Das Update bewirkt eben lediglich, daß "fremde" Treiber in %windir%\system32 sowie die zugehörigen *.inf-Konfigurationsdateien in %windir%\inf belassen werden (alles andere wird erbarmungslos rausgeworfen und neu gemacht), aber du wirst denn auch beim Einrichten mehrfach sehr mißtrauisch gefragt, ob du diese "nicht vertrauenswürdigen" Dinger beibehalten möchtest. Windows-Updates lassen nur die Microsoft-Software unberührt; also wenn du beispielsweise Microsoft Office schon installiert hast. (Fast?) Alle anderen zuvor installierten Programme verlieren unter anderem ihre Lizenzen - sofern sie welche benötigt haben.

      Er meint aber auch, dass das eine nicht wirklich saubere Lösung sei und du auf lange Sicht besser führest, wenn du dir jetzt die Arbeit machtest

      Hach, hier hast du nun die zwei Wörterchen gebraucht, die mich zu einer Replik ermuntern. Weißtu, Große, ich freu mich ja immer, wenn jemand mal einen exakten deutschen Konjunktiv benutzt. Mich begeistern derart meisterlich eingesetzte Konjunktive, weil sie eben die "Möglichkeitsform" akklamieren (kein Tippfehler, ich meine wirklich nicht "deklarieren")

      den Rechner schlicht plattzumachen und neu aufzusetzen

      Natürlich ist das die Methode der Wahl, zu der man auch raten sollte. Nur: wenn man nun einen Haufen Programme vorher bereits installiert hatte und die auch nach dem Systemupdate alle wieder nutzen möchte, bildet das für sehr viele Leute ein ernstzunehmendes Hemmnis. Es dauert halt viele Stunden, um die ganzen Programme neu einzurichten. Ein "backup" ihres mail-Archivs und ihrer "eigenen Dateien" kriegen sie ja vielleicht noch hin, aber gerade Lehrlinge neigen oft dazu, als "backup" eben gleich noch das gesamte alte System zu speichern und wundern sich dann, wenn nach dem Zurückspielen des Backups auf ein "frisch installiertes System" alle alten Probleme auch wieder vorhanden sind. Selbst dann, wenn sie einen Virus oder Wurm im Rechner haben, womit das "Plattmachen" eh zwingend erforderlich wäre, und wo dann ein Update auch nicht hilft. Aber darum gehts ja hier nicht.
      Der Unterschied von "Home" und "Professional" ist im Übrigen gar nicht so besonders groß. "Professional" hat lediglich ein paar Systemtools mehr. Ich bin zu diesem Unterschied aber leider kaum aussagefähig, weil ich vor über drei Jahren das letztemal eine "Home"-Installation auf dem Rechner eines Bekannten gesehen habe.

      Das ist wohl doch das Vorgehen, bei dem die stabilere Installation herauskäme.

      Wieder der meisterlich eingesetzte Konjunktiv ...

      Grüße aus Berlin

      Christoph S.

      --
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      1. Hallo Christoph,
        es ist und bleibt nun einmal so: Die sauberste Methode ist eine Neuinstallation. Alles andere macht im nachhinein mehr Arbeit - z.B. wenn du die Fehlersuche mit einrechnest.
        Was das Backup und die Vorkehrungen angehen, die man treffen sollte, damit man auch ja wieder alles an seinen Platz bekommt, möchte ich auf die c't Nr. 9 vom 18.4. diesen Jahres (Vollkasko für Ihre Daten) und das c't Special Windows XP aus dem Heise Verlag verweisen. Darin wird ausführlich erklärt, wie man so etwas leicht hinbekommt. In der c't Special wird außerdem erläutert, wie man aus einer Home eine Pro Version und umgekehrt macht.

        Es lohnt sich wirklich, jetzt ein paar Stunden mehr Arbeit hineinzustecken, denn als Belohnung bekommt man ein sehr stabiles System (für Windowsverhältnisse... ;-) ).

        Beste Grüße

        Detlef

  4. Hallo,
    ich habe vor kurzem von einer Shareware namens "My Drivers" gehört, die man über www.zhangduo.com beziehen kann. Dieses Programm soll in der Lage sein, alle installierten Treiber auf der Platte zusammenzukratzen. Somit kann man diese dann bei einer Neuinstallation wieder einstzen, denn die Treiber für die Home- und die Pro- Version sind ja zum Glück gleich. Zu funktionsausfällen dürfte es folglich nicht kommen.
    Alle benötigten Treiber sollten sich im übrigen sowohl auf der Asus-Homepage als auch auf einem mitgelieferten Datenträger befinden.

    Erzähl doch mal, welches Notebook Modell du dein eigen nennst, dann kann ich dir vielleicht auch den passenden Link zu den Treibern heraussuchen, was zugegebenermaßen bei Asus nicht immer ganz einfach ist.

    Beste Grüße

    Detlef