Hallo Stonie,
Wenn du eine Lizenzvereinbarung mit dem Softwaerhersteller hast, in der steht, dass du eine Nutzungslizenz für die Version A der Sofware erwirbst und diese somit nutzen darfst, dann aber die Version A auf Version B (die mehr Features bietet) "aufbohrst", dann verstößt du gegen die bestehende Lizenzvereinbarung. Was ist daran so unklar?
Nun, ich habe da ein Stück Software erworben, das ich natürlich erst mal Konfigurieren darf, wie ich das möchte. Ich weiß nicht, ob die Lizenz von MS mir verbietet, bestimmte Dinge der Konfiguration zu ändern, wenn ja, dann habe ich doch erhebliche Zweifel daran, dass das zulässig ist. Versteckte Funktionen durch Änderung von Registry-Keys zu aktivieren, könnte also schon mal gehen.
Die Nutzung von Programmen, die auf dem Installationsmedium sind, für die man aber keine Lizenz hat, ist dagegen schon kritischer. Da müsste man mal analysieren, was in der Lizenz genau drin steht und ob daraus wirklich hervorgeht, dass für manche Programme auf dem Installationsmedium keine Lizenz erworben wurde.
Die Einstellung "Was MS nicht will, darf man auch nicht" ist meiner Meinung nach schon etwas sehr vorauseilender Gehorsam. Das kann man schon mal hinterfragen.
Grüße
Daniel