Hallo,
Der Witz ist in der Tat, dass du _nur_ das Nutzungsrecht erwirbst.
Also ich darf den Datenträger sicher auch kaputt machen als Kaffeetasenuntersetzer verwenden o.ä. er gehört dann also definitiv mir.
Richtig, du erwirbst mit dem Nutzungsrecht definitiv auch das *Eigentum* am Datenträger -rein physisch betrachtet- und am Papier, auf dem das Handbuch gedruckt ist. Worauf Stonie hinaus wollte: Du erwirbst NICHT das Recht auf alle nur erdenklichen Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere nicht auf Vervielfältigung oder Veränderung der Software.
mit einem Buch, das mir gehört, darf ich auch nicht alles machen
Da kann ich jetzt nicht ganz folgen. Du darfst es lesen, verschenken, verkaufen, unters Tischbein klemmen, verbrennen, Kakerlaken damit erschlagen - ich wüsste nicht, was man bei einem Buch einschränken könnte.
Oder meintest du nicht das Buch als Gegenstand, sondern seinen Inhalt? Dann stimme ich wieder zu. Du darfst es beispielsweise nicht beliebig kopieren.
Recht ist nichts, über das man nur reden kann, wenn man Jura studiert hat, sondern ein Thema, über das in einer Demokratie natürlich öffentlich diskutiert werden muss. Daher verstehe ich Deine dauerndes "konsultiere einen Anwalt" nicht.
Danke, dass du das sagst. So sehe ich das nämlich auch. Blinder Gehorsam und bedingungslose Unterordnung ist sicher nicht gefragt. Man muss auch geltende Vorschriften diskutieren und in Frage stellen, wenn Zweifel über deren Sinn bestehen.
So long,
Martin
Es gibt Tage, da gelingt einem einfach alles.
Aber das ist kein Grund zur Sorge; das geht vorbei.