Hallo Blitz,
Was Du hier behauptest ist im wesentlichen Bullshit.
Petitionen sind nichts anderes als Bittschriften. Mit Petitionen darf man sich an jede Behörde wenden und die müssen das auch zur Kenntnis nehmen, nicht mehr und nicht weniger. Sicher kann man sich damit auch an ein Gericht wenden, z.B. wenn man Anwalt ist und findet, dass der Verhandlungssaal zu schlecht geheizt wird oder so.
Gerichte entscheiden aber alle nach Rechtslage und es gibt keinerlei Möglichkeit, diese Entscheidung zu beeinflussen. Man kann natürlich Verfügungen o.ä. erwirken, dazu muss aber auch ein Rechtsverstoß vorliegen, was vermutlich nicht der Fall ist.
Das was Du meinst, sind Bürgerbegehren und -entscheide. Man kann in vielen Kommunen und Ländern (nicht auf Bundesebene) auf das Parlament und die Gesetzgebung einfluss nehmen. Also z.B. ein Gesetz ins Parlament einbringen, es verabschieden, das Parlament auflösen o.ä.
Damit wird man wohl in diesem Fall nichts anfangen können.
Grüße
Daniel