Ralf: Layout von Webseiten verändern

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Hallo,

Da wäre ich sehr vorsichtig. Da gibt es neuere Urteile: http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=512

Dort wird aber in Bezuge auf die HTML-Darstellung in die gleiche Richtung argumentiert:

"Das OLG Frankfurt machte von vorne herein eines klar: Nach einheitlicher Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die Gestaltung einzelner so genannter Websites unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts an sich Urheberrechtschutz zukommen, soweit die erforderliche Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG) erreicht wird."

Es kommt also auf die "Schöpfungshöhe" an. Einfache Eingabeformulare und die tabellarische Darstellung von Daten dürften diese Anforderung regelmäßig nicht erfüllen.

Da mein Programm lediglich die Eingabeformulare ändert und Bedienelemente hinzufügt (an der tabellarischen Darstellung wird nichts verändert), sehe ich die Sache relativ gelassen.

Es ist ja auch nicht so, dass etwas kopiert und an anderer Stelle als eigene Entwicklung ausgegeben wird. Die Änderung findet unmittelbar im Browser des Benutzers statt und mit dessen Billigung (er muss vorher aktiv etwas durchführen).

Aber auch bezüglich dieser Geschichte gibt es Möglichkeiten, man kann HTML auch als Ausgabe eines urheberrichtlichen Sonderschutz genießenden Programms werten, wenn der Parteivortrag dahingehend stimmig ist. Und dann hast Du ein Problem. *bg*

Bisher wurde aber wohl in der Rechtssprechung die Ausgabe eines Programms getrennt von diesem selbst bewertet. Wenn natürlich dargelegt werden kann, dass die Ausgabe eine besondere Gestaltung hat, die sie als eigenständige geistige Leistung gegenüber der Masse heraushebt, mag ein Schutz anerkannt werden.
Es handelt sich aber eben um keine herausragende Gestaltung, die in der Vergangenheit sogar häufig von den Benutzern kritisiert wurde.
Daher ist auch der Bedarf für mein Programm entstanden, dessen Ausgabe - ohne jetzt überheblich zu sein - schon eher diesen Anforderungen entsprechen würde - weil Techniken eingesetzt werden, die es in vergleichbaren Anwendungen nicht gibt.

Ralf