Ralf: Layout von Webseiten verändern

Hallo,

ich habe ein Zusatzprogramm in Javascript geschrieben, welches das Layout von Webseiten verändert, die von einem Server geliefert werden.

Im weitesten Sinne könnte man diese Seiten als die Oberfläche für eine Datenbank basierte Anwendung bezeichnen.

Mein Programm stellt nun die Seite anders dar, indem eine kompaktere Darstellung erzeugt wird und zusätzliche Bedienelemente eingefügt werden. Diese zusätzlichen Elemente nutzen bereits vorhandene Links für das Auslösen von Aktionen (z.B. Icons statt Drop-Down-Listen).
In keinem Fall findet eine Analyse der gelieferten Daten statt bzw. eine Änderung der Daten.

Man könnte mein Programm i.w.S. auch als Browser-Plugin sehen.

Die Änderungen werden nur auf Anforderung des Anwenders durchgeführt, weil dieser eine Definition machen muss, damit das Javascript Programm ausgeführt wird.

Mir geht es hier nicht um den technischen Hintergrund sondern ausschließlich um die Frage, ob ich mit meinem Programm Rechte verletze und daher belangt werden kann.

Ralf

  1. Die zwei großes Ws:

    Welchem Zweck dient das?
    Wo isses?

    Cheers
    Cervantes

    1. Welchem Zweck dient das?

      Habe ich beschrieben. Es soll eine andere - m.E. bessere - Darstellung des gelieferten Inhalts erfolgen. Gleichzeitig werden zusätzliche Funktionen bereitgestellt, die auf den vorhandenen basieren. Es wird aber nichts gemacht, was nicht der Benutzer mit den im Original gelieferten Seiten nicht auch hätte machen können.

      Wo isses?

      Spielt keine Rolle. Es könnten z.B. auch die Seiten dieses Forums sein. Wenn es mir nicht gefällt, dass die 4 INPUT Elemente für Name/E-Mail/Themenbereich/Thema UNTEREINANDER stehen, könnte ich die mit diesem Zusatzprogramm auch NEBENEINANDER stellen. An der Funktionalität ändert das nichts.

      Es geht lediglich darum, ob ich als Hersteller dieses Zusatzprogramms die Rechte des Betreibers der jeweiligen Seiten verletze.

      Es erfolgt keine Eingriff in die serverseitige Verarbeitung (geht auch gar nicht), sondern nur eine Änderung auf der Client-Seite mit Zustimmung des Benutzers.

      Ralf

      1. Ok, so ganz will sich mir der Sinn und Zweck zwar nicht erschließen, aber Du wirst schon wissen was Du tust. Du hattest ja auch lediglich nach den rechtlichen Aspekten gefragt.

        Grundsätzlich sehe ich keine juristischen Komplikationen, weil es ja, wie schon an anderer Stelle gesagt, ähnlich funktionieren muss wie ein eigens definiertes CSS, dass ich der Website meiner Wahl zuordne.

        Dann kam mir allerdings noch der Fall in den Sinn, wo fremde Seiten innerhalb des eigenen Framesets eingebunden werden und quasi als eigene Inhalte verkauft werden. Das ist rechtlich natürlich schon kritisch, wobei ich nicht ganz beurteilen kann, inwiefern das auf Dein Vorhaben zutrifft. Bin auch kein Anwalt.

        Cheers
        Cervantes

        1. Grundsätzlich sehe ich keine juristischen Komplikationen, weil es ja, wie schon an anderer Stelle gesagt, ähnlich funktionieren muss wie ein eigens definiertes CSS, dass ich der Website meiner Wahl zuordne.

          Nein. Es funktioniert grundsätzlich anders. Eine eigene CSS-Definition würde nicht ausreichen.

          Dann kam mir allerdings noch der Fall in den Sinn, wo fremde Seiten innerhalb des eigenen Framesets eingebunden werden und quasi als eigene Inhalte verkauft werden. Das ist rechtlich natürlich schon kritisch, wobei ich nicht ganz beurteilen kann, inwiefern das auf Dein Vorhaben zutrifft. Bin auch kein Anwalt.

          Der Aspekt ist mir bekannt und trifft ebenfalls nicht zu.

          Mein Programm analysiert die gelieferten Seiten und baut deren Struktur um. Es werden Elemente entfernt und anders wieder eingefügt. Außerdem werden zusätzliche Elemente eingesetzt, die die Funktionalität verbessern.

          Ein Beispiel, was ich an dieser Stelle anbringen kann:
          Es wird eine Drop-Down-Liste entfernt und statt dessen eine Icon-Leiste eingesetzt, wobei für jeden Eintrag aus der Liste ein Icon dargestellt wird. Diese Icons sind klickbar und lösen die gleiche Aktion aus, die zuvor durch Anwahl eines Listeneintrags in Verbindung mit dem Klick auf einen Bestätigungsbutton ausgelöst wurde. Außerdem zeigen die Icons beim Überfahren mit der Maus den Text an, der zuvor für den Listeneitrag angezeigt wurde.
          Für den Benutzer ist diese Art von Bedienung wesentlich intuitiver und auch schneller durchführbar.

          Und mir stellt sich nun die Frage, ob ich damit die Rechte des Seitenbetreibers verletzen könnte.

          Ralf

          1. So langsam blick ich durch. Hört sich gar nicht mal uninteressant an. Würde das zu gern mal in der Praxis sehen, aber Dein anderer Thread lässt darauf schließen, dass diese Entwicklungsstufe noch nicht ganz erreicht ist. ;-)

            Nein. Es funktioniert grundsätzlich anders. Eine eigene CSS-Definition würde nicht ausreichen.

            Wirklich "grundsätzlich" anders? ...siehe unten...

            Mein Programm analysiert die gelieferten Seiten und baut deren Struktur um. Es werden Elemente entfernt und anders wieder eingefügt. Außerdem werden zusätzliche Elemente eingesetzt, die die Funktionalität verbessern.

            Mit eigenem CSS lassen sich auch Strukturen umbauen und Elemente entfernen oder verändern (allerdings keine neuen hinzufügen). Ich finde das Prinzip dennoch vergleichbar (zumindest juristisch), wenn Dein Tool auch umfangreicher sein mag.

            Ein Beispiel, was ich an dieser Stelle anbringen kann:
            Es wird eine Drop-Down-Liste entfernt und statt dessen eine Icon-Leiste eingesetzt, wobei für jeden Eintrag aus der Liste ein Icon dargestellt wird. Diese Icons sind klickbar und lösen die gleiche Aktion aus, die zuvor durch Anwahl eines Listeneintrags in Verbindung mit dem Klick auf einen Bestätigungsbutton ausgelöst wurde. Außerdem zeigen die Icons beim Überfahren mit der Maus den Text an, der zuvor für den Listeneitrag angezeigt wurde.
            Für den Benutzer ist diese Art von Bedienung wesentlich intuitiver und auch schneller durchführbar.

            Was noch zu beweisen wäre...per se lässt sich das so nicht sagen. Aber ich kann mir die Einsatzmöglichkeiten trotzdem gut vorstellen.

            Und mir stellt sich nun die Frage, ob ich damit die Rechte des Seitenbetreibers verletzen könnte.

            1. Der (hinkenden) CSS-Vergleich lässt auf wenig juristische Probleme schließen.

            2. Der Frameset-Gedanke wiederum schon, denn letztlich willst Du mit fremden Inhalten kommerziell erfolgreich werden (unterstelle ich einfach mal). Allerdings macht ein Braille-Interpreter ja letztlich nichts anderes: er verändert die Ausgabe nach den Wünschen des (blinden) Users. So gesehen wäre jeder Browser illegal, denn auch hier werden Inhalt und Gestaltung unterschiedlich interpretiert.

            Puh, wirklich keine leichte Frage. Ich kann auch nur mutmaßen und würde letztlich einen erfahrenen Anwalt konsultieren.

            Gruß
            Cervantes

            1. So langsam blick ich durch. Hört sich gar nicht mal uninteressant an. Würde das zu gern mal in der Praxis sehen, aber Dein anderer Thread lässt darauf schließen, dass diese Entwicklungsstufe noch nicht ganz erreicht ist. ;-)

              Doch - es läuft schon und wird auch von einigen Benutzern aktiv eingesetzt. Ich bin jedoch mit der derzeitigen Lösung darauf angewiesen, dass <SCRIPT> Tags in die Seiten des Betreibers eingefügt werden können. Um diese Abhängigkeit zu beenden, habe ich den anderen Thread eröffnet.
              Was die Betrachtbarkeit in der Praxis angeht, müsstest du angemeldeter Benutzer beim Betreiber der Seiten sein.

              Mit eigenem CSS lassen sich auch Strukturen umbauen und Elemente entfernen oder verändern (allerdings keine neuen hinzufügen). Ich finde das Prinzip dennoch vergleichbar (zumindest juristisch), wenn Dein Tool auch umfangreicher sein mag.

              Ich arbeite auch viel mit display:none und füge Elementen style-Angaben hinzu. Teilweise entstehen aber auch völlig neue Dinge aus den vorhandenen.

              Für den Benutzer ist diese Art von Bedienung wesentlich intuitiver und auch schneller durchführbar.
              Was noch zu beweisen wäre...per se lässt sich das so nicht sagen. Aber ich kann mir die Einsatzmöglichkeiten trotzdem gut vorstellen.

              Es ist auch nur ein Beispiel. Die Erfahrungen anderer Benutzer haben gezeigt, dass die Vorstellung nicht ausreicht, um das Potential zu erkennen.

              1. Der (hinkenden) CSS-Vergleich lässt auf wenig juristische Probleme schließen.

              Richtig - das ist aber nur ein Teil der Sache.

              1. Der Frameset-Gedanke wiederum schon, denn letztlich willst Du mit fremden Inhalten kommerziell erfolgreich werden (unterstelle ich einfach mal).

              Da liegt wohl noch ein Missverständnis vor. Die Seiten werden nicht geframed (sie würden sich sogar dagegen wehren). Ohne hier zu tiefen Einblick in die Technik zu geben (und darum geht es hier auch nicht), wird die Seite nach dem DOM analysiert und entsprechend verarbeitet. Es ist letztlich nur ein Ändern, Löschen und Einfügen von Objekten per JavaScript.

              Allerdings macht ein Braille-Interpreter ja letztlich nichts anderes: er verändert die Ausgabe nach den Wünschen des (blinden) Users. So gesehen wäre jeder Browser illegal, denn auch hier werden Inhalt und Gestaltung unterschiedlich interpretiert.

              Vielleicht gar kein schlechter Vergleich. Mein Programm ändert auch nichts an den Daten, sondern lediglich an der Darstellung. Außerdem werden Funktionalitäten für die Abwicklung hinzugefügt, die der Benutzer sonst in Einzelschritten mit größerem zeitlichen Aufwand durchführen müsste.
              Für den Server, welcher die Seiten liefert, ist mein Zusatztool unsichtbar.

              Puh, wirklich keine leichte Frage. Ich kann auch nur mutmaßen und würde letztlich einen erfahrenen Anwalt konsultieren.

              Was in dem Fall vermutlich nichts bringt. 2 Anwälte - 3 Meinungen (oder wie war das nochmal?).

              Man könnte mit entsprechendem Aufwand auch eine Proxy-Lösung wie den Proxomitron so mit Filtern ausstatten, dass ein vergleichbares Ergebnis erreicht wird.
              Meine Technik ist jedoch wesentlich eleganter und daher auch performanter (was auch sehr von Bedeutung ist).

              Ralf

              1. Was die Betrachtbarkeit in der Praxis angeht, müsstest du angemeldeter Benutzer beim Betreiber der Seiten sein.

                Ja, und wie heißt der Betreiber? Bin jetzt doch neugierig geworden und würds gern ausprobieren. ;-)

                Ich arbeite auch viel mit display:none und füge Elementen style-Angaben hinzu. Teilweise entstehen aber auch völlig neue Dinge aus den vorhandenen.

                Schon mal CSS-Zengarden gesehen?

                Da liegt wohl noch ein Missverständnis vor. Die Seiten werden nicht geframed (sie würden sich sogar dagegen wehren).

                Nimm mich nicht so wörtlich. Sollte ja nur ein systematischer bzw. juristischer Vergleich werden. Immerhin werden die fremden Inhalte innerhalb Deines Tools angezeigt (anstatt innerhalb Deines Frames). Mehr wollte ich damit nicht sagen.

                Puh, wirklich keine leichte Frage. Ich kann auch nur mutmaßen und würde letztlich einen erfahrenen Anwalt konsultieren.

                Was in dem Fall vermutlich nichts bringt. 2 Anwälte - 3 Meinungen (oder wie war das nochmal?).

                Auch wieder wahr. Mir fallen jedenfalls wesentlich mehr Argumente gegen eine juristische Beanstandung ein, als Argumente die dafür sprächen. Präziser kann ichs nicht formulieren. ;-)

                Cheers
                Cervantes

                1. Ja, und wie heißt der Betreiber? Bin jetzt doch neugierig geworden und würds gern ausprobieren. ;-)

                  Es handelt sich um eine Verkaufsabwicklung für Verkäufe in eBay oder anderen Verkaufsplattformen. Weitere Informationen nur per PM.

                  Schon mal CSS-Zengarden gesehen?

                  Kannte ich noch nicht und ist sehr interessant, was die Möglichkeiten angeht. Mein Programm macht aber mehr und ist daher nur bedingt vergleichbar. Mit CSS wäre es z.B. nicht möglich, aus einer Drop-Down-Liste eine Abfolge von Icons zu erstellen.

                  Nimm mich nicht so wörtlich. Sollte ja nur ein systematischer bzw. juristischer Vergleich werden. Immerhin werden die fremden Inhalte innerhalb Deines Tools angezeigt (anstatt innerhalb Deines Frames). Mehr wollte ich damit nicht sagen.

                  Nein. Mein Tool (in der derzeitigen Ausprägung) läuft in einem PopUp und ändert von dort aus direkt in der Original-Seite. Mit einer anderen Technik (dafür der andere Thread) könnte ich auf das PopUp u.U. verzichten (es wird aber später auch für Konfigurationseinstellungen benötigt).

                  Auch wieder wahr. Mir fallen jedenfalls wesentlich mehr Argumente gegen eine juristische Beanstandung ein, als Argumente die dafür sprächen. Präziser kann ichs nicht formulieren. ;-)

                  So sehe ich das ja auch. Es reicht aber eine andere Ansicht, wenn sich ein Richter dafür findet ...

                  Ralf

  2. Hallo,

    Du möchtest also auf deinem eigenen Rechner irgendwas an der Seite die du selbst anschaust verändern?

    Wenn ja dann ist das kein Problem, deshalb gibt es ja die möglichkeit in browsern eine user.js und eine user.css einzubinden.

    Grüße
    Jeena Paradies

    1. Hallo,

      Du möchtest also auf deinem eigenen Rechner irgendwas an der Seite die du selbst anschaust verändern?

      Nein. Ich möchte ein Zusatztool anbieten, welches dies auf dem Rechner des Benutzers durchführt.

      Wenn ja dann ist das kein Problem, deshalb gibt es ja die möglichkeit in browsern eine user.js und eine user.css einzubinden.

      Es geht hier nicht um die technische Durchführung, die übrigens unabhängig vom verwendeten Browser sein muss.

      Es geht mir darum, ob so ein Programm ggf. die Rechte des Anbieters der Seiten verletzt.

      Ralf

      1. Hallo,

        Es geht mir darum, ob so ein Programm ggf. die Rechte des Anbieters der Seiten verletzt.

        Müsste es dann nicht auch schon jeder Browser tun? Was macht denn dein Programm anderes als die Seite zu interpretieren? Aber ich bin kein Anwalt ...

        Grüße
        Jeena Paradies

  3. Wieso sollte das ein rechtliches Problem sein?

    Wenn dir in einer Zeitung das Layout nicht gefällt, kannst du dir die ja auch zerschneiden und anders zusammenkleben, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen. Und du kannst dir auch einen Roboter basteln und verkaufen, der das automatisch macht.

    Wieso sollte ein Webseitenbetreiber irgendeinen Anspruch darauf haben, dass der Browser die Webseite so darstellt, wie sie geschrieben wurde? Und wenn es den Anspruch geben würde, dass wäre der IE illegal, denn wie der manche (korrekten) Webseiten darstellt ist einfach nicht mehr feierlich.

    Probleme kannst du höchstens bekommen, wenn du einen Vertrag mit dem Webseitenbetreiber gemacht hast, dass du eben nicht an der Darstellung änderst, bzw. keine Zusatzsoftware einsetzt.

    Jonathan

    1. Wieso sollte das ein rechtliches Problem sein?

      Ich sehe da auch keins, aber es wurde mir von einem Vertreter des Betreibers angekündigt, dass rechtliche Schritte geprüft würden.

      Wenn dir in einer Zeitung das Layout nicht gefällt, kannst du dir die ja auch zerschneiden und anders zusammenkleben, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen. Und du kannst dir auch einen Roboter basteln und verkaufen, der das automatisch macht.

      Der Vergleich trifft sehr gut den Ansatz meines Programms. Ich füge jedoch noch zusätzliche Elemente hinzu und lasse andere weg. Es wird aber kein Einfluss auf die Daten genommen, welche durch die Seiten verarbeitet werden.

      Wieso sollte ein Webseitenbetreiber irgendeinen Anspruch darauf haben, dass der Browser die Webseite so darstellt, wie sie geschrieben wurde? Und wenn es den Anspruch geben würde, dass wäre der IE illegal, denn wie der manche (korrekten) Webseiten darstellt ist einfach nicht mehr feierlich.

      Der Vergleich geht nicht weit genug, weil mein Programm eben nicht nur leichte Änderungen vornimmt, wie man sie auch mit CSS vollbringen kann. Es werden tatsächlich Elemente entfernt (die m.E. überflüssig sind) und andere hinzugefügt (die eine Verbesserung der Bedienbarkeit bringen).

      Probleme kannst du höchstens bekommen, wenn du einen Vertrag mit dem Webseitenbetreiber gemacht hast, dass du eben nicht an der Darstellung änderst, bzw. keine Zusatzsoftware einsetzt.

      Ich bin registrierter Benutzer des Betreibers. Aus den AGB wäre bestenfalls zu interpretieren, dass man mir die Nutzung kündigen könnte. Eine Verpflichtung meinerseits, denen die Funktionen des von mir antwickelten Programms entgegen stehen, kann ich nicht erkennen.

      Ralf

      1. Wieso sollte das ein rechtliches Problem sein?

        Ich sehe da auch keins, aber es wurde mir von einem Vertreter des Betreibers angekündigt, dass rechtliche Schritte geprüft würden.

        Wenn dir in einer Zeitung das Layout nicht gefällt, kannst du dir die ja auch zerschneiden und anders zusammenkleben, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen. Und du kannst dir auch einen Roboter basteln und verkaufen, der das automatisch macht.

        Der Vergleich trifft sehr gut den Ansatz meines Programms. Ich füge jedoch noch zusätzliche Elemente hinzu und lasse andere weg. Es wird aber kein Einfluss auf die Daten genommen, welche durch die Seiten verarbeitet werden.

        Bei deiner Zeitung kannst du auch Zettel dazukleben oder
        Artikel weglassen. Alles unerheblich. Und theoretisch könntest du auch die Daten verändern, sofern du die 'modifizierten' Daten nicht zur Webseite zurückschickst (und diese damit evtl. störst), Leute damit täuschst oder irgendwelchen anderen Schaden verursachst.

        Der Vergleich geht nicht weit genug, weil mein Programm eben nicht nur leichte Änderungen vornimmt, wie man sie auch mit CSS vollbringen kann. Es werden tatsächlich Elemente entfernt (die m.E. überflüssig sind) und andere hinzugefügt (die eine Verbesserung der Bedienbarkeit bringen).

        Unerheblich. Siehe oben.

        Jonathan

    2. Wieso sollte das ein rechtliches Problem sein?

      Wenn dir in einer Zeitung das Layout nicht gefällt, kannst du dir die ja auch zerschneiden und anders zusammenkleben, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen. Und du kannst dir auch einen Roboter basteln und verkaufen, der das automatisch macht.

      Zeitungen zu kaufen, sie zu zerschneiden und in neuer Aufmachung wieder zu verkaufen wäre aber schon rechtlich fragwürdig...auch wenn das automatisert stattfände.

      Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, finde die Sachlage aber nicht ganz so eindeutig. Ist vielleicht auch das falsche Forum für solche Fragen.

      Verschlagener Gruß
      Halunke

      1. Zeitungen zu kaufen, sie zu zerschneiden und in neuer Aufmachung wieder zu verkaufen wäre aber schon rechtlich fragwürdig...auch wenn das automatisert stattfände.

        Sicherlich hast du da Recht. Ich verkaufe aber nicht die Zeitung, sondern nur Schere und Klebstoff, um bei dem Bild bleiben. Im derzeitigen Stadium stelle ich sie sogar unentgeltlich zur Verfügung.

        Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, finde die Sachlage aber nicht ganz so eindeutig. Ist vielleicht auch das falsche Forum für solche Fragen.

        Wenn es eindeutig wäre, würde ich ja auch nicht fragen.

        Ralf

        1. Sicherlich hast du da Recht. Ich verkaufe aber nicht die Zeitung, sondern nur Schere und Klebstoff, um bei dem Bild bleiben. Im derzeitigen Stadium stelle ich sie sogar unentgeltlich zur Verfügung.

          Auch wieder wahr, allerdings haben so ähnlich seinerzeit auch die Betreiber von Tauschbörsen argumentiert.

          Wenn es eindeutig wäre, würde ich ja auch nicht fragen.

          Klingt einleuchtend. ;-)

  4. Hi,

    ich habe ein Zusatzprogramm in Javascript geschrieben, welches das Layout von Webseiten verändert, die von einem Server geliefert werden.

    Wenn _DAS_ rechtlich bedenklich wäre, dann hätte Microsoft ja wohl ein riesiges rechtliches Problem, denn der IE mit seinen vielen Bugs (box-mode, doubled float margin, usw.) verändert ja auch das Layout von Webseiten.

    Dein Tool ändert ja nicht die Webseite an sich, sondern nur bei den Nutzern Deines Tools deren lokale Kopie.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    O o ostern ...
    Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    1. Hallo Andreas,

      Wenn _DAS_ rechtlich bedenklich wäre, dann hätte Microsoft ja wohl ein riesiges rechtliches Problem, denn der IE mit seinen vielen Bugs (box-mode, doubled float margin, usw.) verändert ja auch das Layout von Webseiten.

      Es macht m.E. schon einen Unterschied, ob bestimmte Elemente nur anders angezeigt werden (bzw. manche Attribute nicht unterstützt werden), oder ob ein aktives Programm Elemente weglässt, anders anordnet bzw. hinzufügt.
      Konkret pflügt mein Tool durch den Elementbaum der gelieferten Seite und nimmt darin Änderungen vor. Diese führen einerseits zu einem veränderten Aussehen der Seite und andererseits auch zu einer abweichenden (erweiterten) Funktionalität

      Dein Tool ändert ja nicht die Webseite an sich, sondern nur bei den Nutzern Deines Tools deren lokale Kopie.

      Richtig. Nur stellte sich mir die Frage, ob die Rechte eines "Webseitenlieferanten" so weit gehen, dass er einen Anspruch darauf erheben kann, dass seine Seiten in jedem Fall unverändert dem Benutzer präsentiert werden. Wobei sich unverändert auf den Source bezieht und nicht auf die unterschiedliche Darstellung je nach verwendetem Browser.

      Andererseits ändert mein Tool ja auch nicht den Source, was mit "Quelltext anzeigen" sehr schön zu erkennen ist, sondern lediglich das interne Arrangement der Objekte.

      Ralf

      1. Hi,

        Wenn _DAS_ rechtlich bedenklich wäre, dann hätte Microsoft ja wohl ein riesiges rechtliches Problem, denn der IE mit seinen vielen Bugs (box-mode, doubled float margin, usw.) verändert ja auch das Layout von Webseiten.

        Es macht m.E. schon einen Unterschied, ob bestimmte Elemente nur anders angezeigt werden (bzw. manche Attribute nicht unterstützt werden), oder ob ein aktives Programm Elemente weglässt, anders anordnet bzw. hinzufügt.

        Ein Browser ist ein aktives Programm. Und der IE läßt Teile weg (z.B. was per content in :before definiert ist), ordnet sie anders an (box model usw.) und fügt welche hinzu (irgendein float bug sorgt für doppelte Texte ...).

        Ich seh da keinen Unterschied.

        Und Dein Tool macht das ja nur bei den Benutzern, die das Tool installiert haben.

        ob die Rechte eines "Webseitenlieferanten" so weit gehen, dass er einen Anspruch darauf erheben kann, dass seine Seiten in jedem Fall unverändert dem Benutzer präsentiert werden.

        Wie sollte der Webseitenlieferant das überhaupt prüfen?
        Der liefert ein Dokument und Darstellungsvorschläge.

        Was der jeweilige Client daraus macht, ist Sache des Clients.

        Wobei sich unverändert auf den Source bezieht und nicht auf die unterschiedliche Darstellung je nach verwendetem Browser.
        Andererseits ändert mein Tool ja auch nicht den Source, was mit "Quelltext anzeigen" sehr schön zu erkennen ist, sondern lediglich das interne Arrangement der Objekte.

        Und selbst wenn es den Source ändert (so wie es diverse Werbe-Filter, Firewalls usw. machen, um z.B. Werbung oder Javascript rauszufiltern): Pech für den Seitenlieferanten.

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        Schreinerei Waechter
        O o ostern ...
        Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Und Dein Tool macht das ja nur bei den Benutzern, die das Tool installiert haben.

          Ja - die wollen das!

          Und selbst wenn es den Source ändert (so wie es diverse Werbe-Filter, Firewalls usw. machen, um z.B. Werbung oder Javascript rauszufiltern): Pech für den Seitenlieferanten.

          Da hätte ich noch eine Nachfrage, die jetzt vom rechtlichen wieder zum technischen kommt:

          Bisher funktioniert mein Tool dadurch, dass ein <SCRIPT> Tag vom Benutzer in einem Eingabebereich auf einer Seite eingefügt wird. Es ist zu befürchten, dass diese Möglichkeit unterbunden wird.

          Nun habe ich mich schon nach anderen Möglichkeiten umgesehen und bin dabei auf Sachen wie Proxomitron oder Privoxy gestoßen.
          Diese müssen aber als Proxy definiert werden, was manche der potentiellen Benutzer evtl. überfordert.

          Welche Möglichkeiten gibt es noch, um z.B. ein SCRIPT Tag im HEAD oder BODY jeder Seite einzufügen? Ich weiss, dass z.B. ZoneAlarm so etwas macht und auch die Norton Firewall.
          Aber wie machen die das?

          Ralf

          1. Hi,

            Aber wie machen die das?

            Die nehmen die Proxyeintragungen automatisch und ungefragt vor.

  5. Hallo,

    ich hab hier ewig nicht mehr gepostet, aber ich werd doch mal einen Kommentar hierlassen.

    Einzelheiten zu Deiner Frage kann, darf und wird Dir nur ein Anwalt geben, weil es mit einer einfachen Antwort nicht getan ist. Dazu müsste man das Projekt sehen, man sollte auch den "Dienstleister" kennen, der Dir bereits die Prüfung rechtlicher Schritte angekündigt hat.

    Die Diskussion hier kreist immer um urheberrechtliche Fragen. Ich würde da auch nicht einfach sagen, dass eine solche Umgestaltung unproblematisch ist. Interessanter, gefährlicher und teuerer sind aber wettbewerbsrechtliche Fragen.

    Du solltest Dir also wirklich kundigen (und haftpflichtigen) Rechtsbeistand suchen.

    Gruß, Thoralf

    --
    Sic Luceat Lux!
    1. Hallo Thoralf,

      ich hab hier ewig nicht mehr gepostet, aber ich werd doch mal einen Kommentar hierlassen.

      Vielen Dank - denn Antworten, die sich auf den rechtlichen Aspekt meiner Frage beziehen, waren bisher kaum vertreten.

      Die Diskussion hier kreist immer um urheberrechtliche Fragen. Ich würde da auch nicht einfach sagen, dass eine solche Umgestaltung unproblematisch ist. Interessanter, gefährlicher und teuerer sind aber wettbewerbsrechtliche Fragen.

      In welcher Hinsicht könnte das Wettbewerbsrecht interessant sein? Natürlich ist dafür die Kenntnis des Projekts wesentlich, aber ich trete mit meinem Angebot ja nicht in Konkurrenz zu dem Anbieter auf. Ich stelle dem Benutzer nur die Möglichkeit zur Verfügung, das Angebot effektiver einsetzen zu können (u.a. auch, weil von Seiten des Anbieteres keine Weiterentwicklung stattfindet).

      Du solltest Dir also wirklich kundigen (und haftpflichtigen) Rechtsbeistand suchen.

      Oder das Projekt sterben lassen, weil es keinen Gewinn verspricht, der die Kosten für eine Rechtsauskunft rechtfertigen würde.

      Da überlege ich doch lieber, meine Energien in ein direktes Konkurrenzprodukt zu stecken ...

      Ralf

      1. Hallo Ralf,

        Vielen Dank - denn Antworten, die sich auf den rechtlichen Aspekt meiner Frage beziehen, waren bisher kaum vertreten.

        was daran liegt, dass Deine Frage so einfach nicht zu beantworten ist und Rechtskundige (zu denen ich nicht gehöre ;)) nur sehr begrenzt im konkreten Einzelfall Ratschläge geben dürfen.

        Die Diskussion hier kreist immer um urheberrechtliche Fragen. Ich würde da auch nicht einfach sagen, dass eine solche Umgestaltung unproblematisch ist. Interessanter, gefährlicher und teuerer sind aber wettbewerbsrechtliche Fragen.

        In welcher Hinsicht könnte das Wettbewerbsrecht interessant sein? Natürlich ist dafür die Kenntnis des Projekts wesentlich, aber ich trete mit meinem Angebot ja nicht in Konkurrenz zu dem Anbieter auf. Ich stelle dem Benutzer nur die Möglichkeit zur Verfügung, das Angebot effektiver einsetzen zu können (u.a. auch, weil von Seiten des Anbieteres keine Weiterentwicklung stattfindet).

        Das Problem ist, das lässt sich so pauschal allgemein nur schwer beantworten. Mir fällt dazu das Stichwort Ausbeutung im wettbewerbsrechtlichen Sinn ein. Das sind aber alles Grauzonen, da gibt es keine klare Antwort "ja okay" oder "nein, nicht okay". Bekannt sind mir auf Anhieb beispielsweise die Sniper für eBay, die im EV-Verfahren zunächst untersagt, dann aber doch als zulässig angesehen wurden:
        http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/206.html
        http://www.ra-kotz.de/sniper.htm

        Du solltest Dir also wirklich kundigen (und haftpflichtigen) Rechtsbeistand suchen.
        Oder das Projekt sterben lassen, weil es keinen Gewinn verspricht, der die Kosten für eine Rechtsauskunft rechtfertigen würde.
        Da überlege ich doch lieber, meine Energien in ein direktes Konkurrenzprodukt zu stecken ...

        Das ist das alte Problem von Sinn der Investition. ;)

        Sorry, wenn das allgemeines Wischiwaschi ist, aber genauer kann ichs nicht. :)

        Gruß, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. Hallo Thoralf,

          Vielen Dank - denn Antworten, die sich auf den rechtlichen Aspekt meiner Frage beziehen, waren bisher kaum vertreten.
          was daran liegt, dass Deine Frage so einfach nicht zu beantworten ist und Rechtskundige (zu denen ich nicht gehöre ;)) nur sehr begrenzt im konkreten Einzelfall Ratschläge geben dürfen.

          Und es liegt wohl auch daran, dass die Funktionsweise meines Programms nicht so leicht einzuordnen ist. Es macht halt mehr, als durch lediglich unterschiedliche Interpretation von Gestaltungselementen möglich ist, geht aber auch nicht so weit wie z.T. hier angeführte Programme.

          Bekannt sind mir auf Anhieb beispielsweise die Sniper für eBay, die im EV-Verfahren zunächst untersagt, dann aber doch als zulässig angesehen wurden:

          http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/206.html
          http://www.ra-kotz.de/sniper.htm

          Zunächst wollte ich hier überhaupt keine Vergleichbarkeit meines Programms annehmen, bei näherer Überlegung kann ich das aber in Teilbereichen bejahen.
          Auch in meinem Programm gibt es Funktionen, die automatisch Aktionen durchführen - basierend jedoch auf dem gelieferten Seiteninhalt.
          Die Sniper gehen dagegen von einer bekannten Seitenstruktur aus und agieren unabhängig von den sonstigen Aktionen des Benutzers.

          Mein Programm agiert dazu im Gegensatz jedoch direkt in dem vom Benutzer angezeigten Fenster und lebt mit diesem sozusagen in Symbiose (es werden auch in dem Ursprungsfenster Funktionen implantiert, die mit dem als Popup laufenden Programm Informationen austauschen.)

          Nach dem Lesen der Urteilsbegründung für den aufgeführten Fall kann ich mir eine wettbewerbsrechtliche Verletzung um so weniger vorstellen. Es wird weder eine Konkurrenzsituation geschaffen noch werden andere Benutzer beeinflusst.
          Vergleichbar ist jedoch die Sachlage, dass nur Aktionen durchgeführt werden, zu denen der Benutzer auch manuell in der Lage wäre.

          Software oder Produkte, die dem Benutzer lediglich Arbeit abnehmen, wurden schon häufiger bekämpft (man denke z.B. an das automatische Ausblenden/Herausschneiden von Werbeunterbrechungen durch entsprechend ausgestattete Recorder), waren aber in allen mir bekannten Fällen erfolgreich, weil Sie nur Dinge getan haben, zu denen der Benutzer auch ohne Hilfsmittel in der Lage gewesen wäre.

          Sorry, wenn das allgemeines Wischiwaschi ist, aber genauer kann ichs nicht. :)

          Macht nichts - es hat aber ungemein zu meiner eigenen Meinungsbildung beigetragen und mehr habe ich auch gar nicht erwartet.

          Ralf

          1. Hallo,

            Und es liegt wohl auch daran, dass die Funktionsweise meines Programms nicht so leicht einzuordnen ist. Es macht halt mehr, als durch lediglich unterschiedliche Interpretation von Gestaltungselementen möglich ist, geht aber auch nicht so weit wie z.T. hier angeführte Programme.

            und wenn Du wirklich etwas entwickelt hast, was es so noch nicht gegeben hat, wirst Du ohne Gerichtsurteil keine 100%ige Sicherheit bekommen. Denn Du weißt eben nie, wie im konkreten Verfahren entschieden werden wird. Wie würdest Du es zum Beispiel werten, wenn der Anbieter von Dir verlangen würde, dass Dein Script robots.txt (oder vergleichbar) auswertet und Dich auf diesem Wege aussperrt. Also klar zum Ausdruck bringt, auch technisch, dass er dies unterbinden will? Oder wie würdest Du die Programme einstufen, die ganze Seiten herunterladen? Machen technisch nichts anderes als ein Browser, trotzdem können die teilweise DoS-Charakter entwickeln.

            Am zuverlässigsten dürfte neben verbindlicher Beratung das Hören auf den eigenen Bauch helfen: Wie würdest Du es finden, wenn jemand Dein Programm auf Deine Projekte loslässt? Wenn Du da ehrlich und ruhigen Gewissens sagen kannst, es würde Dich überhaupt nicht stören, dann hast Du gute Chancen, dass es okay ist. Sonst ist es zumindest zweifelhaft. *g*

            Mein Programm agiert dazu im Gegensatz jedoch direkt in dem vom Benutzer angezeigten Fenster und lebt mit diesem sozusagen in Symbiose (es werden auch in dem Ursprungsfenster Funktionen implantiert, die mit dem als Popup laufenden Programm Informationen austauschen.)

            Was ist in Sachen Datenschutz bei diesem Austausch? Du schneidest da viele, viele Fragen an.

            Und wenn das Geld schon für eine Erstberatung nicht da ist, dann ist ein EV-Verfahren mit entsprechenden Streitwerten ausreichend, um das Projekt finanziell totzulegen, unabhängig von der Rechtslage und der Einschätzung des Gerichts.

            Gruß, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
            1. Hallo,

              und wenn Du wirklich etwas entwickelt hast, was es so noch nicht gegeben hat, wirst Du ohne Gerichtsurteil keine 100%ige Sicherheit bekommen. Denn Du weißt eben nie, wie im konkreten Verfahren entschieden werden wird.

              Und daher macht auch eine anwaltliche Beratung nur eingeschränkten Sinn.

              Wie würdest Du es zum Beispiel werten, wenn der Anbieter von Dir verlangen würde, dass Dein Script robots.txt (oder vergleichbar) auswertet und Dich auf diesem Wege aussperrt. Also klar zum Ausdruck bringt, auch technisch, dass er dies unterbinden will?

              Eine robots.txt gibt es nicht. Ist aber auch nicht verwunderlich, da die Seiten nur nach einem Login zugreifbar sind. Es gibt lediglich ein META-Tag auf jeder Seite:
              <meta name="Robots" content="INDEX,NOFOLLOW">

              Oder wie würdest Du die Programme einstufen, die ganze Seiten herunterladen? Machen technisch nichts anderes als ein Browser, trotzdem können die teilweise DoS-Charakter entwickeln.

              Sind aber rechtlich unproblematisch ...

              Am zuverlässigsten dürfte neben verbindlicher Beratung das Hören auf den eigenen Bauch helfen: Wie würdest Du es finden, wenn jemand Dein Programm auf Deine Projekte loslässt? Wenn Du da ehrlich und ruhigen Gewissens sagen kannst, es würde Dich überhaupt nicht stören, dann hast Du gute Chancen, dass es okay ist. Sonst ist es zumindest zweifelhaft. *g*

              Gute Idee. Und eine Antwort gibt es darauf auch bereits. Der für die Seiten technisch Verantwortliche findet mein Projekt gut und befürwortet es. Seine Bosse sehen das jedoch anders und beziehen sich auf die "Änderung von copyright-geschützten" Seiten.
              Dazu muss aber auch gesagt werden, dass dem technisch Verantwortlichen eine Weiterentwicklung untersagt ist.
              Das mag sich jetzt komisch anhören, ist aber so und macht eingeschränkt auch Sinn, wenn man die Situation etwas genauer kennt.

              Mein Programm agiert dazu im Gegensatz jedoch direkt in dem vom Benutzer angezeigten Fenster und lebt mit diesem sozusagen in Symbiose (es werden auch in dem Ursprungsfenster Funktionen implantiert, die mit dem als Popup laufenden Programm Informationen austauschen.)
              Was ist in Sachen Datenschutz bei diesem Austausch? Du schneidest da viele, viele Fragen an.

              Ist gewährleistet. Rein technisch wäre mein Programm natürlich in der Lage die angezeigten Daten per Parameter-Übergabe an externe Seiten zu übermitteln. Es interessiert sich aber überhaupt nicht für die enthaltenen Daten, sondern agiert lediglich mit den Gestaltungselementen.

              Und wenn das Geld schon für eine Erstberatung nicht da ist, dann ist ein EV-Verfahren mit entsprechenden Streitwerten ausreichend, um das Projekt finanziell totzulegen, unabhängig von der Rechtslage und der Einschätzung des Gerichts.

              Ich habe nicht geschrieben, dass das Geld nicht da ist. Es stünde nur derzeit in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag - von der Verwertbarkeit der Auskünfte mal ganz abgesehen (s.o.).

              Aktuell handelt es sich nur um ein Musterprojekt mit einer geringen Anzahl an potentiellen Anwendern. Sollte ich die Technik jedoch an einer Stelle einsetzen wollen, die größeres Potential verspricht, müsste ich die Situation neu bewerten.
              Wobei mir auch klar ist, dass es für die rechtliche Bewertung nicht darauf ankommt, ob es 10 oder 10.000 Benutzer sind.

              In jedem Fall vielen Dank - die Diskussion hat mir sehr geholfen.

              Ralf

      2. hi,

        In welcher Hinsicht könnte das Wettbewerbsrecht interessant sein?

        Nimm das Beispiel eines Werbung einblendenden Programms, welches Webseiten auf dem Client des Nutzers so veränderte, dass zum Inhalt der Seiten "passend" Werbung für Konkurrenten des Webseitenbetreibers eingeblendet wurden.
        Dazu gab's im Amerika IIRC Gerichtsurteile, die diese Praxis als wettbewerbswidrig ansahen.
        Ich kann leider derzeit mit keinem Link dienen, aber u.a. heise.de berichtete auch darüber.

        gruß,
        wahsaga

        --
        /voodoo.css:
        #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
        1. Nimm das Beispiel eines Werbung einblendenden Programms, welches Webseiten auf dem Client des Nutzers so veränderte, dass zum Inhalt der Seiten "passend" Werbung für Konkurrenten des Webseitenbetreibers eingeblendet wurden.

          Das wäre natürlich ein Problem und da würde mir schon mein gesunder Menschenverstand sagen, dass ich damit auf Konfliktkurs bin.

          Dazu gab's im Amerika IIRC Gerichtsurteile, die diese Praxis als wettbewerbswidrig ansahen.
          Ich kann leider derzeit mit keinem Link dienen, aber u.a. heise.de berichtete auch darüber.

          Ist auch für mich nicht wesentlich, weil mein Programm lediglich darauf ausgelegt ist, dem Benutzer die Bedienung der Seiten zu vereinfachen. Die Änderungen stellen Möglichkeiten zur Verfügung, um die gleichen Aktionen mit weniger Aufwand wie zuvor durchzuführen.
          Kein Verweis auf externe Seiten, keine Änderung der Daten etc.

          Ein Beispiel, was mir gerade eingefallen ist:
          Nehmen wir mal an, ein Suchmaschinenbetreiber würde die angezeigten Adressen nicht mit Hyperlinks darstellen. Der Benutzer müsste sie also kopieren und in das Adressfeld des Browsers einfügen.
          Mein Programm würde dann den Seiteninhalt auf URls analysieren und darum ein <a> Tag einsetzen. Ist nichts besonderes und wird fast von jedem Mail-Client praktiziert. Es nimmt aber dem Benutzer die Arbeit des Kopieren und Einfügens ab.
          Oder die gefundenen Adressen würden zusätzlich tabellarisch aufgelistet.
          Oder es würde eine Listendarstellung in eine tabellarische Darstellung umgewandelt.
          Solche Art Änderungen meine ich.

          In diesem Fall fände sogar eine inhaltliche Analyse statt, was mein Tool nicht einmal macht. Ich suche nur nach bestimmten Elementen im Objektbaum und passe sie an, lasse sie weg oder füge welche hinzu.

          Ralf

    2. Hallo,

      in einem anderen Forum, wo ich auch diese Frage gestellt hatte, wurde mir folgender Link zur Verfügung gestellt:
      http://www.ejura.de/Urteile/UrhR/olgduesseldorf1.htm

      Die Ausgangssituation ist zwar nicht vergleichbar, es wird aber in der Begründung zur Ablehnung der Berufung sehr schön ausgeführt, dass die Darstellung von Webseiten, die von einem Programm erstellt werden bzw. Darstellungen von Datenbankinhalten sind, keinen besonderen Schutz geniessen. Zumindest dann nicht, wenn keine besonders herausragende Gestaltungshöhe erreicht wird. Letztere nachzuweisen, dürfte dem Betreiber der von meinem Tool veränderten Seiten jedoch nicht gelingen.

      Ralf

      1. Hallo,

        Die Ausgangssituation ist zwar nicht vergleichbar, es wird aber in der Begründung zur Ablehnung der Berufung sehr schön ausgeführt, dass die Darstellung von Webseiten, die von einem Programm erstellt werden bzw. Darstellungen von Datenbankinhalten sind, keinen besonderen Schutz geniessen. Zumindest dann nicht, wenn keine besonders herausragende Gestaltungshöhe erreicht wird. Letztere nachzuweisen, dürfte dem Betreiber der von meinem Tool veränderten Seiten jedoch nicht gelingen.

        Da wäre ich sehr vorsichtig. Da gibt es neuere Urteile: http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=512

        Aber auch bezüglich dieser Geschichte gibt es Möglichkeiten, man kann HTML auch als Ausgabe eines urheberrichtlichen Sonderschutz genießenden Programms werten, wenn der Parteivortrag dahingehend stimmig ist. Und dann hast Du ein Problem. *bg*

        Gruß, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. Hallo,

          Da wäre ich sehr vorsichtig. Da gibt es neuere Urteile: http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=512

          Dort wird aber in Bezuge auf die HTML-Darstellung in die gleiche Richtung argumentiert:

          "Das OLG Frankfurt machte von vorne herein eines klar: Nach einheitlicher Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kann die Gestaltung einzelner so genannter Websites unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts an sich Urheberrechtschutz zukommen, soweit die erforderliche Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG) erreicht wird."

          Es kommt also auf die "Schöpfungshöhe" an. Einfache Eingabeformulare und die tabellarische Darstellung von Daten dürften diese Anforderung regelmäßig nicht erfüllen.

          Da mein Programm lediglich die Eingabeformulare ändert und Bedienelemente hinzufügt (an der tabellarischen Darstellung wird nichts verändert), sehe ich die Sache relativ gelassen.

          Es ist ja auch nicht so, dass etwas kopiert und an anderer Stelle als eigene Entwicklung ausgegeben wird. Die Änderung findet unmittelbar im Browser des Benutzers statt und mit dessen Billigung (er muss vorher aktiv etwas durchführen).

          Aber auch bezüglich dieser Geschichte gibt es Möglichkeiten, man kann HTML auch als Ausgabe eines urheberrichtlichen Sonderschutz genießenden Programms werten, wenn der Parteivortrag dahingehend stimmig ist. Und dann hast Du ein Problem. *bg*

          Bisher wurde aber wohl in der Rechtssprechung die Ausgabe eines Programms getrennt von diesem selbst bewertet. Wenn natürlich dargelegt werden kann, dass die Ausgabe eine besondere Gestaltung hat, die sie als eigenständige geistige Leistung gegenüber der Masse heraushebt, mag ein Schutz anerkannt werden.
          Es handelt sich aber eben um keine herausragende Gestaltung, die in der Vergangenheit sogar häufig von den Benutzern kritisiert wurde.
          Daher ist auch der Bedarf für mein Programm entstanden, dessen Ausgabe - ohne jetzt überheblich zu sein - schon eher diesen Anforderungen entsprechen würde - weil Techniken eingesetzt werden, die es in vergleichbaren Anwendungen nicht gibt.

          Ralf

          1. Hallo,

            wir drehen uns im Kreis. ;)

            Die Frage, ab wann eine HTML/CSS/PHP/CGI/ASP/*.*-Seite die nötige Schöpfungshöhe für die kleine Münze besitzt oder einfach als Ausgabe eines Programms (=Scripts) ist, kann man nur konkret beantworten.

            Und zwischen dem, was ich für sinnvoll halte und was tatsächlich Recht gesprochen wird und, was zunächst an juristischen Geschützen aufgefahren werden könnt, liegen jeweils Welten.

            Ich halte persönlich zum Beispiel auch viele HTML-Seiten für ausreichend, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Nur weil sie in das herkömmliche Raster nicht passen, steckt trotzdem oft "geistige Schöpfung" dahinter. ;)

            Also kann ich nur sagen: Viel Erfolg und ich bin neugierig. Sowohl auf die Technik als auch das rechtliche Theater, was unweigerlich folgen wird. ;)

            Gruß, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
            1. Hallo,

              wir drehen uns im Kreis. ;)

              Natürlich - nur ein konkreter Rechtsstreit kann hier ein Ergebnis bringen.

              Die Frage, ab wann eine HTML/CSS/PHP/CGI/ASP/*.*-Seite die nötige Schöpfungshöhe für die kleine Münze besitzt oder einfach als Ausgabe eines Programms (=Scripts) ist, kann man nur konkret beantworten.

              Man kann lediglich aus bisherigen Urteilen Schlussfolgerungen ziehen, wobei ich natürlich die konkrete Situation im Blick habe.

              Und zwischen dem, was ich für sinnvoll halte und was tatsächlich Recht gesprochen wird und, was zunächst an juristischen Geschützen aufgefahren werden könnt, liegen jeweils Welten.

              Wie schon erwähnt - 2 Anwälte = 3 Meinungen ;)

              Ich halte persönlich zum Beispiel auch viele HTML-Seiten für ausreichend, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Nur weil sie in das herkömmliche Raster nicht passen, steckt trotzdem oft "geistige Schöpfung" dahinter. ;)

              Es geht ja nicht darum, ob es den "Schöpfer" der Seiten besondere Mühen bereitet hat, seine Seiten zu erschaffen. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Darstellung sich durch die Art derselben über vergleichbare Darstellungen heraushebt. Dies bezweifle ich eben, wenn bei Eingabeformularen die Felder einfach nur  in eine starre Tabelle gezwängt worden sind. Wenn z.B. das Ausfüllen eines Formulars den Benutzer zum Scrollen zwingt, obwohl eine wesentlich kompaktere Darstellung möglich wäre.

              Die Original-Seiten erfüllen diese Anforderungen m.E. nicht, wobei meine Meinung natürlich subjektiv ist.

              Also kann ich nur sagen: Viel Erfolg und ich bin neugierig. Sowohl auf die Technik als auch das rechtliche Theater, was unweigerlich folgen wird. ;)

              Ich kann dir gern Screenshots zur vergleichenden Darstellung schicken. Oder auch weitere Details, sofern das Intersse vorhanden ist. Eine Darstellung für die Allgemeinheit muss ich leider ausschließen.
              Bisher gehe ich nicht davon aus, dass noch etwas folgen wird. Aber wer weiss das schon ...

              Ralf