Hallo,
wir drehen uns im Kreis. ;)
Natürlich - nur ein konkreter Rechtsstreit kann hier ein Ergebnis bringen.
Die Frage, ab wann eine HTML/CSS/PHP/CGI/ASP/*.*-Seite die nötige Schöpfungshöhe für die kleine Münze besitzt oder einfach als Ausgabe eines Programms (=Scripts) ist, kann man nur konkret beantworten.
Man kann lediglich aus bisherigen Urteilen Schlussfolgerungen ziehen, wobei ich natürlich die konkrete Situation im Blick habe.
Und zwischen dem, was ich für sinnvoll halte und was tatsächlich Recht gesprochen wird und, was zunächst an juristischen Geschützen aufgefahren werden könnt, liegen jeweils Welten.
Wie schon erwähnt - 2 Anwälte = 3 Meinungen ;)
Ich halte persönlich zum Beispiel auch viele HTML-Seiten für ausreichend, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Nur weil sie in das herkömmliche Raster nicht passen, steckt trotzdem oft "geistige Schöpfung" dahinter. ;)
Es geht ja nicht darum, ob es den "Schöpfer" der Seiten besondere Mühen bereitet hat, seine Seiten zu erschaffen. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Darstellung sich durch die Art derselben über vergleichbare Darstellungen heraushebt. Dies bezweifle ich eben, wenn bei Eingabeformularen die Felder einfach nur in eine starre Tabelle gezwängt worden sind. Wenn z.B. das Ausfüllen eines Formulars den Benutzer zum Scrollen zwingt, obwohl eine wesentlich kompaktere Darstellung möglich wäre.
Die Original-Seiten erfüllen diese Anforderungen m.E. nicht, wobei meine Meinung natürlich subjektiv ist.
Also kann ich nur sagen: Viel Erfolg und ich bin neugierig. Sowohl auf die Technik als auch das rechtliche Theater, was unweigerlich folgen wird. ;)
Ich kann dir gern Screenshots zur vergleichenden Darstellung schicken. Oder auch weitere Details, sofern das Intersse vorhanden ist. Eine Darstellung für die Allgemeinheit muss ich leider ausschließen.
Bisher gehe ich nicht davon aus, dass noch etwas folgen wird. Aber wer weiss das schon ...
Ralf