Hallo Ralf,
Vielen Dank - denn Antworten, die sich auf den rechtlichen Aspekt meiner Frage beziehen, waren bisher kaum vertreten.
was daran liegt, dass Deine Frage so einfach nicht zu beantworten ist und Rechtskundige (zu denen ich nicht gehöre ;)) nur sehr begrenzt im konkreten Einzelfall Ratschläge geben dürfen.
Die Diskussion hier kreist immer um urheberrechtliche Fragen. Ich würde da auch nicht einfach sagen, dass eine solche Umgestaltung unproblematisch ist. Interessanter, gefährlicher und teuerer sind aber wettbewerbsrechtliche Fragen.
In welcher Hinsicht könnte das Wettbewerbsrecht interessant sein? Natürlich ist dafür die Kenntnis des Projekts wesentlich, aber ich trete mit meinem Angebot ja nicht in Konkurrenz zu dem Anbieter auf. Ich stelle dem Benutzer nur die Möglichkeit zur Verfügung, das Angebot effektiver einsetzen zu können (u.a. auch, weil von Seiten des Anbieteres keine Weiterentwicklung stattfindet).
Das Problem ist, das lässt sich so pauschal allgemein nur schwer beantworten. Mir fällt dazu das Stichwort Ausbeutung im wettbewerbsrechtlichen Sinn ein. Das sind aber alles Grauzonen, da gibt es keine klare Antwort "ja okay" oder "nein, nicht okay". Bekannt sind mir auf Anhieb beispielsweise die Sniper für eBay, die im EV-Verfahren zunächst untersagt, dann aber doch als zulässig angesehen wurden:
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/206.html
http://www.ra-kotz.de/sniper.htm
Du solltest Dir also wirklich kundigen (und haftpflichtigen) Rechtsbeistand suchen.
Oder das Projekt sterben lassen, weil es keinen Gewinn verspricht, der die Kosten für eine Rechtsauskunft rechtfertigen würde.
Da überlege ich doch lieber, meine Energien in ein direktes Konkurrenzprodukt zu stecken ...
Das ist das alte Problem von Sinn der Investition. ;)
Sorry, wenn das allgemeines Wischiwaschi ist, aber genauer kann ichs nicht. :)
Gruß, Thoralf
Sic Luceat Lux!