Hallo Swen,
Sicher?
Es ist meine Auffassung, ich bin kein Jurist und außerdem ist die Lage sicher auch nicht klar einzuschätzen.
Wer mit Angaben wie <meta name="keywords" content="Rechtliches, Hinweise, Nutzungsbedingungen, Datenschutz, AGB, Informationen"> und <meta name="robots" content="INDEX,FOLLOW"> Suchmaschine auffordert, ihrem Tun nachzugehen, der könnte durchaus sein Recht verwirkt haben, im Inhalt der Seite das Gegenteil zu fordern (wobei ich schon meine Zweifel hätte, dass der Text der Seite das wirklich hergibt)
Es geht mir nicht um den Text (wie gesagt) sondern nur um das Urheberrecht. Ein INDEX, FOLLOW ist eine Aufforderung, die Seiten zu indexieren, aber nicht, sie wo anders zu veröffentlichen. Abgesehen davon enthalten die meisten Seiten diese Angaben nicht.
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- zumal Google sich m.E. an <META NAME="ROBOTS" CONTENT="NOARCHIVE"> und <META NAME="GOOGLEBOT" CONTENT="NOARCHIVE"> hält.
Ja, allerdings muss einer Veröffentlichung zugestimmt werden. Die GOOGLEBOT-Variante wird da sicher nicht helfen. Man kann nicht erwarten, dass ein Autor alle Archivdienste kennt und für diese einen Meta-Tag einträgt.
Bei der anderen Variante könnte man irgendwie mit Gewohnheitsrecht o.ä. argumentieren und sagen, ein Webautor hat diese Möglichkeit zu kennen und wenn er sie nicht verwendet, stimmt er zu. Da das aber eben nirgendwo standardisiert und ich mir nicht wirklich sicher bin, ob man das als eine übliche Konvention einstufen kann, zweifle ich daran, dass das ausreicht.
Grüße
Daniel