Neuregelung der Rechtsberatung
Marc Reichelt
- zur info
Hallo an alle,
heute aktuell: Die Rechtsberatung wird modernisiert, unentgeltliche Rechtsberatung wird somit ab Mitte 2007 auch hier im Forum möglich. Ich dachte mir, dass dies den einen oder anderen hier interessieren dürfte.
Grüße
Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/
Hallo Marc.
heute aktuell: Die Rechtsberatung wird modernisiert, unentgeltliche Rechtsberatung wird somit ab Mitte 2007 auch hier im Forum möglich.
Sicher?
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen im Rahmen familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen dürfen künftig von jedermann erbracht werden. Außerdem können zum Beispiel in sozialen Einrichtungen unentgeltlich Rechtsdienstleistungen angeboten werden.
Wir kennen uns zwar alle mehr oder weniger gut, aber sind wir uns *so* nah?
Einen schönen Mittwoch noch.
Gruß, Mathias
Hallo Mathias,
Wir kennen uns zwar alle mehr oder weniger gut, aber sind wir uns *so* nah?
Aber natürlich! Oder kommst du etwa nicht mit zum SELFHTML Treffen? ;-)
Grüße
Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/
Hallo Marc.
Wir kennen uns zwar alle mehr oder weniger gut, aber sind wir uns *so* nah?
Aber natürlich! Oder kommst du etwa nicht mit zum SELFHTML Treffen? ;-)
Wie es aussieht nicht, sorry.
Einen schönen Mittwoch noch.
Gruß, Mathias
Hell-O!
Die Rechtsberatung wird modernisiert, unentgeltliche Rechtsberatung wird somit ab Mitte 2007 auch hier im Forum möglich.
Nein, wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Zitate:
"Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen im Rahmen familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen dürfen künftig von jedermann erbracht werden."
"Die Qualität der Rechtsdienstleistung muss dadurch sicher gestellt sein, dass eine juristisch qualifizierte Person daran beteiligt wird, die beide juristische Staatsexamen bestanden hat. Die vor Ort beratende Person muss entsprechend geschult und fortgebildet werden. Zur Not muss in einem konkreten Fall auf die besonderen juristischen Kenntnisse der anleitenden Person zurückgegriffen werden können."
Oder wolltest du auf dies hier heraus:
"Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sind dagegen keine Rechtsdienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel die allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe, die Geltendmachung einfacher Ansprüche, die Mitwirkung bei einem Vertragsschluss oder einer Vertragskündigung."
Nene, junger Freund, zum Jubeln besteht (noch) kein Grund :-)
Siechfred