Impresseum
Frank
- sonstiges
0 kEv*1 Cheatah0 Tomas
1 Impressum
seth
HI Leute,
Hätte da ein paar Fragen!
Über Vereins Homepage Impresseum:
1.) Muss bei ein Vereins Homepage das Impresseum sichtlich sein?
2.) Oder langt es einfach auf der linken seite (website ersteller [logo])?
3.) Muss die E-Mail Adresse vom Homepage ersteller sichtlich sein?
4.) Ab wie viel Jahre darf man ins Verein Impresseum?
5.) Und was muss drinnen stehen im Impresseum (datenschutz.)?
Hallo,
LG
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kEv*
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Hi,
Über Vereins Homepage Impresseum:
zunächst: Es ist irrelevant, ob es sich um die Homepage eines Vereins, einer Privatperson oder eines internationalen Pharmakonzerns handelt. Lediglich die Inhalte des Impressums werden sich unterscheiden, nicht aber die Rahmenbedingungen.
1.) Muss bei ein Vereins Homepage das Impresseum sichtlich sein?
Es muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein.
2.) Oder langt es einfach auf der linken seite (website ersteller [logo])?
Definitiv _nein_. Der Ersteller ist zudem irrelevant.
3.) Muss die E-Mail Adresse vom Homepage ersteller sichtlich sein?
Nö.
4.) Ab wie viel Jahre darf man ins Verein Impresseum?
Ab minus neun Monate.
5.) Und was muss drinnen stehen im Impresseum (datenschutz.)?
Siehe TDG §6. Der Datenschutz ist irrelevant bei Angaben, die de jure vorhanden sein müssen.
Cheatah
Hallo,
5.) Und was muss drinnen stehen im Impresseum (datenschutz.)?
Siehe TDG §6. Der Datenschutz ist irrelevant bei Angaben, die de jure vorhanden sein müssen.
Bitte beachte dabei, dass dich der Begriff "geschäftsmäßig" nicht werwirrt. Er ist zwar im TDG nicht definiert. Wohl aber im TKG §5(10):
"geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht;