Znol: Urheberrechte bei Spielen

Hallo Ihr,

man sieht ja im Internet viele Foren, die sich mit solchen Spielen wie Counterstrike und Half Life beschäftigen.

Nun sind da  ja auch häufig Bilder aus dem Spiel zu finden, gibt es dafür etwa eine Ausnahme, dass man die Bilder nutzen darf?

Gruss, Znol

  1. Hallo,

    ich wurde deine Frage hier: http://forum.webhostlist.de/forum/internet-recht/ stellen, da gibts "richtige" Anwälte und außerdem wurde da das Thema schon mal behandelt.

    Gruß,
    Schnegge

  2. Moin!

    man sieht ja im Internet viele Foren, die sich mit solchen Spielen wie Counterstrike und Half Life beschäftigen.

    Nun sind da  ja auch häufig Bilder aus dem Spiel zu finden, gibt es dafür etwa eine Ausnahme, dass man die Bilder nutzen darf?

    Nicht im Gesetz - aber ggf. individuell als Erlaubnis der Hersteller für Fansites oder zur Berichterstattung.

    Und darüber hinaus sehe ich auch kein Problem, Spielgrafiken eines selbst gespielten Spiels als Bildschirmfoto zu veröffentlichen.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Moin!

      man sieht ja im Internet viele Foren, die sich mit solchen Spielen wie Counterstrike und Half Life beschäftigen.

      Nun sind da  ja auch häufig Bilder aus dem Spiel zu finden, gibt es dafür etwa eine Ausnahme, dass man die Bilder nutzen darf?

      Nicht im Gesetz - aber ggf. individuell als Erlaubnis der Hersteller für Fansites oder zur Berichterstattung.

      Und darüber hinaus sehe ich auch kein Problem, Spielgrafiken eines selbst gespielten Spiels als Bildschirmfoto zu veröffentlichen.

      Das sehen die Spielehersteller aber anders und sind vor einigen Jahren ganz heftig gegen Add-On-Hersteller vorgegangen (wobei genau das der IMO einzige griffige Punkt war).

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  3. Hi,

    Nun sind da  ja auch häufig Bilder aus dem Spiel zu finden, gibt es dafür etwa eine Ausnahme, dass man die Bilder nutzen darf?

    Die Programmierer haben ein Urheberrecht auf den Code. Das Urheberrecht auf das "generierte Bild zur Laufzeit" hat eher der Code, nicht der Programmierer selbst, der "nur" das Recht am Code und ggf. den Texturen (nicht notwendigerweise an allen) hat. ;)

    Man könnte außerdem argumentieren, daß durch die Interaktivität des Nutzers ein jeweils einmaliges Werk durch das Zusammenwirken der jeweils geschützten Einzelwerke (Engine-Produkt und Grafiken) mit der Aktion des Nutzers entsteht, die i.d.R. individuell und unverwechselbar ist. Ähnlich also einem Bild, das du mit (dem geschützten) Photoshop und dessen (geschützten) Routinen machst. Stichwort im UrhG wäre dann z.B. "Collage" - allerdings vermutlich ohne die dabei notwendige eigene geistige Schöpfungshöhe zu erreichen, die ihm wiederum für den Spieler einen Schutz auslösen würde.

    Man könnte natürlich auch ganz anders argumentieren - aber das hätte halt letzlich ein Gericht zu klären. Und ein Hersteller, der versucht, so etwas gegen seine Fans gerichtlich klären zu lassen, wäre wohl ziemlich dumm ... =;->

    Gruß, Cybaer

    --
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    1. Die Programmierer haben ein Urheberrecht auf den Code. Das Urheberrecht auf das "generierte Bild zur Laufzeit" hat eher der Code, nicht der Programmierer selbst, der "nur" das Recht am Code und ggf. den Texturen (nicht notwendigerweise an allen) hat. ;)

      BTW: Problematischer ist hier IMHO ggf. wohl das Markenrecht.

      Gruß, Cybaer

      --
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