Hi,
Das ist Punkt zwei, der mich wundert. Hat er denn nicht einen Anspruch auf Fortzahlungwährend dieser zwei Monate? Schließlich arbeitet er seit dem 01.07. wieder. Wie soll er denn in diesen zwei Monaten über die Runden kommen?
AFAIK kann man beim Amt einen Gehaltsvorschuß beantragen. Problem: Ich glaube, den muß man beantragen, *bevor* man die neue Stelle angetreten hat. Aber genaueres kann ich leider nicht liefern.
Gruß, Cybaer
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