.nils.: Beratung zu Problem mir Arbeitsamt

Hallo,

Ich suche kompetente Meinungen zu einem Thema, das meinen Bruder betrifft. Ich suche entweder Rat bei euch, oder ich möchte euch bitten, mir ein paar nützliche Links zu Webseiten/Foren/Telefonnummern zu geben, die Leuten mit diesen Fragen weiterhelfen können.

Mein Bruder hat, nachdem er seine Ausbildung als Orgelbauer erfolgreich abgeschlossen hat, keinen Job in der Sparte gefunden. Er wurde von seinem Betrieb, der ihn schön ausgenutzt hatte, nicht übernommen, obwohl man ihm das immer wieder mündlich zugesagt hatte und er einer der besten Arbeiter war. (Nach dem ersten Jahr machte er im Prinzip dieselbe Arbeit wie die Festangestellten, da er handwerklich sehr begabt ist). Leider ist mein Bruder ein Mensch, der sehr gerne seine Zeit dafür nutzt, anderen zu helfen und die nutzen das natürlich aus (Mein Bruder hat drei Jahre lang Vollzeit gearbeitet für einen Durchschnitsstundenlohn von 1,90 Euro!).

Ab dem 1.3.2006 erhielt mein Bruder drei Monate lang Harz IV und zwar monatlich 329 Euro. Mietzuschuß erhielt er nicht, da er etwas über 1000 Euro Miese auf dem Konto hatte. Diese Schulden mußte er während seiner Ausbildung einfach machen. Wie ihm der Mitarbeiter vom Amt sagte, habe er deswegen keinen Anspruch auf Mietgeld-Zuschuß.

Das ist Punkt eins, der mir sehr seltsam vorkommt. Wie kann das sein? Hat ein Mensch ohne Einkommen nicht in der Regel Anspruch auf Hilfe? Wieso verliert er die, wenn er _weniger_ als nichts hat?

Am 27.06.2006 fand mein Bruder eine Halbtagsarbeit bei der Post, die ihm 600 Euro im Monat einbrachte. Die erste Gehaltszahlung erhält er voraussichtlich am 30.08.2006.

Mein Bruder meldete das noch am selben Tag beim Arbeitsamt. Er erhielt am 01.07.2006 kein Geld mehr und auch am 01.08.2006 keines.

Das ist Punkt zwei, der mich wundert. Hat er denn nicht einen Anspruch auf Fortzahlungwährend dieser zwei Monate? Schließlich arbeitet er seit dem 01.07. wieder. Wie soll er denn in diesen zwei Monaten über die Runden kommen?

Das sind im wesentlich die zwei Fragen, die ich habe. Wißt ihr Rat oder kennt ihr Adressen, die für mich interessant sein können?

Gruß, Nils

  1. Hallo Nils,

    Leider ist mein Bruder ein Mensch, der sehr gerne seine Zeit dafür nutzt, anderen zu helfen und die nutzen das natürlich aus (Mein Bruder hat drei Jahre lang Vollzeit gearbeitet für einen Durchschnitsstundenlohn von 1,90 Euro!).

    Offenbar ist er nicht ausgenutzt, sondern erfolgreich ausgebildet
    worden, und hat dabei auch eine Ausbildungsvergütung von rund 300
    Euro monatlich erhalten.

    Wie ihm der Mitarbeiter vom Amt sagte, habe er deswegen keinen Anspruch auf Mietgeld-Zuschuß.

    Kann ich so auch allerdings nicht nachvollziehen..

    Das ist Punkt zwei, der mich wundert. Hat er denn nicht einen Anspruch auf Fortzahlungwährend dieser zwei Monate? Schließlich arbeitet er seit dem 01.07. wieder. Wie soll er denn in diesen zwei Monaten über die Runden kommen?

    Grundsätzlich bekommt er ja für den Zeitraum Gehalt, ob es da von
    irgendeiner Stelle Darlehen geben kann oder wegen akuter Bedürftigkeit
    geben muß weiß ich leider nicht.

    Vielleicht informativ:
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/default.aspx

    Grüsse

    Cyx23

    1. Hallo,

      Vielleicht informativ:
      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/default.aspx

      Danke für den Link, Ich werde mal da im Forum meine Fragen posten.

      Gruß, Nils

  2. Hi !

    Hier
    http://www.hwk-karlsruhe.de/bildung/berufswahl/BN17116.HTM

    kann man lesen, wieviel ein Orgelbauer in der Ausbildung verdient. Das ist natürlich nicht allzu viel.

    Mietzuschuß. Vielleicht ist das eine Regelung a la: Der Arbeitnehmer weiß, daß er Hartz IV kriegt, räumt noch mal schnell sein Konto leer und läßt sich den Dispo-Kredit von Staat zurückzahlen. Daher sagt sich wahrscheinlich das Amt: generell kein Mietzuschuß bei überzogenem Konto.

    Kein Hartz IV ab 1.7.: Dein Bruder arbeitet ab 1.7. Sollte Hartz IV für den laufenden Monat gezahlt werden, dann wäre die Streichung korrekt, denn sonst würde Dein Bruder für Juli HartzIV + Lohn bekommen. Vielleicht hat Dein Bruder dem Amt das nicht schriftlich oder deutlich genug gesagt, daß er erst ab 30.8. Kohle kriegt.

    Gruß

    Hans

    1. Hallo

      Mietzuschuß. Vielleicht ist das eine Regelung a la: Der Arbeitnehmer weiß, daß er Hartz IV kriegt, räumt noch mal schnell sein Konto leer und läßt sich den Dispo-Kredit von Staat zurückzahlen. Daher sagt sich wahrscheinlich das Amt: generell kein Mietzuschuß bei überzogenem Konto.

      Was soll denn der Quatsch? Was hat der Mietzuschuss mit der Rückzahlung eines Dispokredits zu tun? Wenn das Amt glaubt, oder der Vermieter weiß (weil bei ihm nix ankommt), dass das Geld nicht zweckgemäß eingesetzt wird, bleibt immernoch die Möglichkeit, dass das Amt direkt an den Vermieter zahlt.

      Kein Hartz IV ab 1.7.: Dein Bruder arbeitet ab 1.7. Sollte Hartz IV für den laufenden Monat gezahlt werden, dann wäre die Streichung korrekt, denn sonst würde Dein Bruder für Juli HartzIV + Lohn bekommen.

      Zumindest in Berlin wird gefragt, wann denn mit der ersten Zahlung von Lohn oder Gehalt gerechnet wird. (Das auch zum untenstehenden Text)

      Vielleicht hat Dein Bruder dem Amt das nicht schriftlich oder deutlich genug gesagt, daß er erst ab 30.8. Kohle kriegt.

      Tschö, Auge

      --
      Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
      (Victor Hugo)
      Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
  3. Hi,

    Ab dem 1.3.2006 erhielt mein Bruder drei Monate lang Harz IV und zwar monatlich 329 Euro.

    Lass Dir den Bewilligungsbescheid zeigen. Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt 345€ bzw. im Osten früher 331€ - da fehlt also etwas, das aber aus dem Bescheid ersichtlich sein müßte.

    Mietzuschuß erhielt er nicht, da er etwas über 1000 Euro Miese auf dem Konto hatte.

    Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Und was meinst Du mit "Mietzuschuß"? Wohngeld erhält man nicht, wenn man Leistungen nach den SGB II ("Harzt 4") erhält, dafür wird allerdings die komplette Warmmiete, sofern sie angemessen ist, übernommen (und sofern sie nicht angemessen ist, zumindest für 6 Monate komplett).

    Am 27.06.2006 fand mein Bruder eine Halbtagsarbeit bei der Post, die ihm 600 Euro im Monat einbrachte. Die erste Gehaltszahlung erhält er voraussichtlich am 30.08.2006.

    Dann wird diese als Einkommen für den August angerechnet. Für Juli steht ihm ALG II zu. er hat vermutlich versäumt, auf den Zahlungstermin hinzuweisen. Aber auch für August hat er zumindest Anspruch auf ein Darlehen, wenn er erst zum 31.8. seinen Lohn bekommt.

    Und bei nur 600€ monatlich hat er je nach Miete auch weiterhin Anspruch auf ergänzende ALG II-Leistungen. Ein Beispiel:
    345,- € Regelsatz
    300,- € Warmmiete
    -----
    645,- € Bedarf

    600€ Lohn
    ./. 100€ Grundfreibetrag
    ./. 100€ Einkommens-Freibetrag (abhängig vom Brutto)
    --------
        400€ anzurechnendes Einkommen

    Somit ergäbe sich ein Restanspruch von 245€ ALG II.

    Die Frage ist offenichtlich, was mit den Mietkosten ist. Hat er eine eigene Wohnung? Ist er unter 25? Wenn zweimal ja, seit wann hat er die eigene Wohnung? Zum Stichtag 17.2. gab es eine Gesetzesänderung, nach der unter-25-jährige i.d.R. dazu gezwungen werden, bei den Eltern wohnen zu bleiben.

    Bei genaueren Angaben, insb. Kenntnis der Bescheide von der ARGE, könnte ich Dir sicher mehr dazu sagen.

    freundliche Grüße
    Ingo

    1. Hallo Ingo,

      Erstmal ein dickes Danke für deine detaillierte Antwort. Dafür gibts ein "fachlich hilfreich"!

      Lass Dir den Bewilligungsbescheid zeigen. (..)

      Ok, ich werde nachfragen. Mein Bruder hat leider keinen PC und kein Internet, wir telefonieren miteinander, aber ich werd mal versuchen, ihn in ein Internetcafe zu lotsen, damit er vielleicht dazu mal Stellung nehmen kann, er weiß ja sowieso genauer, worum es geht :-)

      Mietzuschuß erhielt er nicht, da er etwas über 1000 Euro Miese auf dem Konto hatte.
      Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Und was meinst Du mit "Mietzuschuß"? Wohngeld erhält man nicht, wenn man Leistungen nach den SGB II ("Harzt 4") erhält, dafür wird allerdings die komplette Warmmiete, sofern sie angemessen ist, übernommen (und sofern sie nicht angemessen ist, zumindest für 6 Monate komplett).

      Ja, das meinte ich. Seine Wohnung dürfte unter dieser Grenze liegen, ~40qm.

      Die Frage ist offenichtlich, was mit den Mietkosten ist. Hat er eine eigene Wohnung? Ist er unter 25? Wenn zweimal ja, seit wann hat er die eigene Wohnung? Zum Stichtag 17.2. gab es eine Gesetzesänderung, nach der unter-25-jährige i.d.R. dazu gezwungen werden, bei den Eltern wohnen zu bleiben.

      Die Antwort ist zweimal ja. Mein Bruder ist ungefähr 23-24 (Genau weiß ich es nicht). Er wohnt sicherlich schon sehr lange in seiner Wohnung, mindestens drei Jahre, soweit ich weiß, seit Beginn seiner Ausbildung (vor ~einem Jahr abgeschlossen). Ich möchte nicht zu viel privates erzählen, außer, das mütterlicherseits heute nicht mehr der nötige Wohnraum da ist und väterlicherseits ... Wie Väter eben so sind.

      Am 27.06.2006 fand mein Bruder eine Halbtagsarbeit bei der Post, die ihm 600 Euro im Monat einbrachte. Die erste Gehaltszahlung erhält er voraussichtlich am 30.08.2006.
      Dann wird diese als Einkommen für den August angerechnet. Für Juli steht ihm ALG II zu. er hat vermutlich versäumt, auf den Zahlungstermin hinzuweisen. Aber auch für August hat er zumindest Anspruch auf ein Darlehen, wenn er erst zum 31.8. seinen Lohn bekommt.

      Danke, das dachte ich mir auch. Der gesunde Menschenverstand gebietet es.

      Und bei nur 600€ monatlich hat er je nach Miete auch weiterhin Anspruch auf ergänzende ALG II-Leistungen. Ein Beispiel:
      345,- € Regelsatz
      300,- € Warmmiete

      645,- € Bedarf

      600€ Lohn
      ./. 100€ Grundfreibetrag
      ./. 100€ Einkommens-Freibetrag (abhängig vom Brutto)

      400€ anzurechnendes Einkommen

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      Somit ergäbe sich ein Restanspruch von 245€ ALG II.

      Ist ja ein Ding. Ich bin geschockt. Wieso sagt dieser A.... vom Arbeitsamt meinem Bruder das nicht? (Keine Antwort nötig, ich weiß ja, warum...)

      Bei genaueren Angaben, insb. Kenntnis der Bescheide von der ARGE, könnte ich Dir sicher mehr dazu sagen.

      Ich schließe mich kurz mit meinem Bruder und heute gegen 16 Uhr poste ich wieder, hoffentlich mit mehr Informationen.

      Gruß und Danke nochmal, Nils

      p.s. Im Tacheles-Forum hat gar eine Posterin (wird das jetzt Posterin oder Postesse geschrieben, ha-ha...) behauptet, mein Bruder habe Anspruch auf eine "Motivationsprämie" von 250 Euro und drei Monate Später nocheinmal 250 Euro. Das erscheint mir allerdings eher unwahrscheinlich. Habt Ihr davon schon einmal was gehört?

      1. Hallo Ingo,

        Ich habe gerade eine genauere Beschreibung der Sachlage im Tacheles-Forum gepostet. Würde mich freuen, wenn Du das mal liest und mir deine Meinung dazu sagst.

        Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.

        Nils

      2. Hallo

        Somit ergäbe sich ein Restanspruch von 245€ ALG II.

        Ist ja ein Ding. Ich bin geschockt. Wieso sagt dieser A.... vom Arbeitsamt meinem Bruder das nicht? (Keine Antwort nötig, ich weiß ja, warum...)

        ... schade, ich wollte grad' was schreiben.

        p.s. Im Tacheles-Forum hat gar eine Posterin (wird das jetzt Posterin oder Postesse geschrieben, ha-ha...) behauptet, mein Bruder habe Anspruch auf eine "Motivationsprämie" von 250 Euro und drei Monate Später nocheinmal 250 Euro. Das erscheint mir allerdings eher unwahrscheinlich. Habt Ihr davon schon einmal was gehört?

        Neee. Könnte aber sein, dass eine oder einzelne ARGEs das so handhaben.

        Tschö, Auge

        --
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        (Victor Hugo)
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      3. Hi,

        Die Antwort ist zweimal ja. Mein Bruder ist ungefähr 23-24 (Genau weiß ich es nicht). Er wohnt sicherlich schon sehr lange in seiner Wohnung, mindestens drei Jahre,

        somit würden die Unterkunftskosten berücksichtigt werden.

        p.s. Im Tacheles-Forum hat gar eine Posterin (wird das jetzt Posterin oder Postesse geschrieben, ha-ha...) behauptet, mein Bruder habe Anspruch auf eine "Motivationsprämie" von 250 Euro und drei Monate Später nocheinmal 250 Euro. Das erscheint mir allerdings eher unwahrscheinlich. Habt Ihr davon schon einmal was gehört?

        Nein.
        Aber Du hast dort geschrieben, dass er *ALG I*, also das orginäre Arbeitslosengeld und nicht die Pseudo-Sozialhilfe mit dem üblichen, aber nicht gesetzlich normierten Namen "ALG II" beantragt hat - das ist ein himmelweiter Unterschied. ALG I richtet sich ausschließlich nach dem letzten Einkommen!

        Ich spekuliere mal:
        Das Geld von der Arbeisagentur (nicht Arbeitsgemeinschaft Sozialamt/Arbeitsagentur, sprich ARGE) ist korrekt anhand des letzten Lohnes berechnet. Es reicht natürlich nicht zum Lebensunterhalt und für die Miete.
        Dein Bruder beantragt daher Wohngeld. Dieses ist allerdings nicht dazu da, den Lebensunterhalt zu sichern, sondern soll zu hohe Mietkosten für Geringverdiener reduzieren. Das Wohnungsamt stellt nun fest, dass sein ALG I nicht ausreicht, um seinen Lebensunterhalt und eine (geringe) Miete zu sichern. Aus eigenem Vermögen kann er den fehlenden Lebensunterhalt auch nicht kompensieren. Folglich gibt es kein Wohngeld - das ja nicht den Lebensunterhalt decken, sondern  nur die Mietkosten senken soll.
        Er hätte vom Wohnungsamt eigentlich darauf hingewiesen werden sollen, ALG II (oder wie es früher besser hieß: ergänzende Sozialhilfe) zu beantragen - zusätzlich zum ALG I. Und wie ich schon sagte, schließt ALG II Wohngeld aus, da es ja die Unterkunftskosten beinhaltet.
        Dein Bruder hätte gleich zu Beginn einen Antrag auf ALG II bei der ARGE stellen sollen. Der Haken ist: ALG II setzt erst ab Antragstellung ein. Die frühere Sozialhilfe setzte bereits ab Kenntnisnahme der Bedürftigkeit ein. Die Regierung hat da einen feinen Schachzug gemacht, um Gelder einzusparen, denn bei diesem Wirrwar blicke ich als Sozialarbeiter noch durch, aber Bedürftige wie Dein Bruder natürlich nicht.
        Nach früherem Sozialhilferecht hätte die ARGE _natürlich_ Kenntnis von der Bedürftigkeit haben müssen, da die hierin eingeschlossene Arbeitsagentur den Regelsatz von 345€ und die Höhe des ALG I natürlich kennt (einschränkend allerdings: evtl. zu hohes Vermögen wäre nicht bekannt). Folglich hätte Dein Bruder auch rückwirkend Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen gehabt.
        Nun ist das Kind abere wohl in den Brunnen (der Hartz 4-Reform) gefallen und - wenn ich richtig liege - sollte Dein Bruder schnellstmöglich zur ARGE (nicht zur Arbeitsagentur) gehen und einen Antrag stellen. Sein bisheriger Anspruch auf Sozialleistungen ist leider zugunsten der Sanierung des Staatshaushaltes verfallen.

        freundliche Grüße
        Ingo

  4. Hi,

    Das ist Punkt zwei, der mich wundert. Hat er denn nicht einen Anspruch auf Fortzahlungwährend dieser zwei Monate? Schließlich arbeitet er seit dem 01.07. wieder. Wie soll er denn in diesen zwei Monaten über die Runden kommen?

    AFAIK kann man beim Amt einen Gehaltsvorschuß beantragen. Problem: Ich glaube, den muß man beantragen, *bevor* man die neue Stelle angetreten hat. Aber genaueres kann ich leider nicht liefern.

    Gruß, Cybaer

    --
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