Hi,
Ab dem 1.3.2006 erhielt mein Bruder drei Monate lang Harz IV und zwar monatlich 329 Euro.
Lass Dir den Bewilligungsbescheid zeigen. Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt 345€ bzw. im Osten früher 331€ - da fehlt also etwas, das aber aus dem Bescheid ersichtlich sein müßte.
Mietzuschuß erhielt er nicht, da er etwas über 1000 Euro Miese auf dem Konto hatte.
Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Und was meinst Du mit "Mietzuschuß"? Wohngeld erhält man nicht, wenn man Leistungen nach den SGB II ("Harzt 4") erhält, dafür wird allerdings die komplette Warmmiete, sofern sie angemessen ist, übernommen (und sofern sie nicht angemessen ist, zumindest für 6 Monate komplett).
Am 27.06.2006 fand mein Bruder eine Halbtagsarbeit bei der Post, die ihm 600 Euro im Monat einbrachte. Die erste Gehaltszahlung erhält er voraussichtlich am 30.08.2006.
Dann wird diese als Einkommen für den August angerechnet. Für Juli steht ihm ALG II zu. er hat vermutlich versäumt, auf den Zahlungstermin hinzuweisen. Aber auch für August hat er zumindest Anspruch auf ein Darlehen, wenn er erst zum 31.8. seinen Lohn bekommt.
Und bei nur 600€ monatlich hat er je nach Miete auch weiterhin Anspruch auf ergänzende ALG II-Leistungen. Ein Beispiel:
345,- € Regelsatz
300,- € Warmmiete
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645,- € Bedarf
600€ Lohn
./. 100€ Grundfreibetrag
./. 100€ Einkommens-Freibetrag (abhängig vom Brutto)
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400€ anzurechnendes Einkommen
Somit ergäbe sich ein Restanspruch von 245€ ALG II.
Die Frage ist offenichtlich, was mit den Mietkosten ist. Hat er eine eigene Wohnung? Ist er unter 25? Wenn zweimal ja, seit wann hat er die eigene Wohnung? Zum Stichtag 17.2. gab es eine Gesetzesänderung, nach der unter-25-jährige i.d.R. dazu gezwungen werden, bei den Eltern wohnen zu bleiben.
Bei genaueren Angaben, insb. Kenntnis der Bescheide von der ARGE, könnte ich Dir sicher mehr dazu sagen.
freundliche Grüße
Ingo