.nils.: Beratung zu Problem mi_t_ Arbeitsamt

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Hallo Ingo,

Erstmal ein dickes Danke für deine detaillierte Antwort. Dafür gibts ein "fachlich hilfreich"!

Lass Dir den Bewilligungsbescheid zeigen. (..)

Ok, ich werde nachfragen. Mein Bruder hat leider keinen PC und kein Internet, wir telefonieren miteinander, aber ich werd mal versuchen, ihn in ein Internetcafe zu lotsen, damit er vielleicht dazu mal Stellung nehmen kann, er weiß ja sowieso genauer, worum es geht :-)

Mietzuschuß erhielt er nicht, da er etwas über 1000 Euro Miese auf dem Konto hatte.
Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Und was meinst Du mit "Mietzuschuß"? Wohngeld erhält man nicht, wenn man Leistungen nach den SGB II ("Harzt 4") erhält, dafür wird allerdings die komplette Warmmiete, sofern sie angemessen ist, übernommen (und sofern sie nicht angemessen ist, zumindest für 6 Monate komplett).

Ja, das meinte ich. Seine Wohnung dürfte unter dieser Grenze liegen, ~40qm.

Die Frage ist offenichtlich, was mit den Mietkosten ist. Hat er eine eigene Wohnung? Ist er unter 25? Wenn zweimal ja, seit wann hat er die eigene Wohnung? Zum Stichtag 17.2. gab es eine Gesetzesänderung, nach der unter-25-jährige i.d.R. dazu gezwungen werden, bei den Eltern wohnen zu bleiben.

Die Antwort ist zweimal ja. Mein Bruder ist ungefähr 23-24 (Genau weiß ich es nicht). Er wohnt sicherlich schon sehr lange in seiner Wohnung, mindestens drei Jahre, soweit ich weiß, seit Beginn seiner Ausbildung (vor ~einem Jahr abgeschlossen). Ich möchte nicht zu viel privates erzählen, außer, das mütterlicherseits heute nicht mehr der nötige Wohnraum da ist und väterlicherseits ... Wie Väter eben so sind.

Am 27.06.2006 fand mein Bruder eine Halbtagsarbeit bei der Post, die ihm 600 Euro im Monat einbrachte. Die erste Gehaltszahlung erhält er voraussichtlich am 30.08.2006.
Dann wird diese als Einkommen für den August angerechnet. Für Juli steht ihm ALG II zu. er hat vermutlich versäumt, auf den Zahlungstermin hinzuweisen. Aber auch für August hat er zumindest Anspruch auf ein Darlehen, wenn er erst zum 31.8. seinen Lohn bekommt.

Danke, das dachte ich mir auch. Der gesunde Menschenverstand gebietet es.

Und bei nur 600€ monatlich hat er je nach Miete auch weiterhin Anspruch auf ergänzende ALG II-Leistungen. Ein Beispiel:
345,- € Regelsatz
300,- € Warmmiete

645,- € Bedarf

600€ Lohn
./. 100€ Grundfreibetrag
./. 100€ Einkommens-Freibetrag (abhängig vom Brutto)

400€ anzurechnendes Einkommen

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Somit ergäbe sich ein Restanspruch von 245€ ALG II.

Ist ja ein Ding. Ich bin geschockt. Wieso sagt dieser A.... vom Arbeitsamt meinem Bruder das nicht? (Keine Antwort nötig, ich weiß ja, warum...)

Bei genaueren Angaben, insb. Kenntnis der Bescheide von der ARGE, könnte ich Dir sicher mehr dazu sagen.

Ich schließe mich kurz mit meinem Bruder und heute gegen 16 Uhr poste ich wieder, hoffentlich mit mehr Informationen.

Gruß und Danke nochmal, Nils

p.s. Im Tacheles-Forum hat gar eine Posterin (wird das jetzt Posterin oder Postesse geschrieben, ha-ha...) behauptet, mein Bruder habe Anspruch auf eine "Motivationsprämie" von 250 Euro und drei Monate Später nocheinmal 250 Euro. Das erscheint mir allerdings eher unwahrscheinlich. Habt Ihr davon schon einmal was gehört?