Johannes Zeller: Spammen von Gästebüchern strafbar?

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Hallo Patrick,

Wie definierst du denn »sinnlosen Inhalt«? Und bitte eine Definition, die einen Juristen zufrieden stellen würde ;-)

ein Stückchen "Lorem ipsum" Text

Das ist keine Definition sondern ein Beispiel.

Schöne Grüße,

Johannes