Jörg Peschke: Spammen von Gästebüchern strafbar?

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Hallo,

Nein, du stellst ein Gästebuch offen ins Netz.
Jeder kann schreiben was er will.

Hm, ich weiss nicht. Wenn es nachweislich absichtlich "vollgemüllt" worden ist - könnte es nicht sein, dass man da wegen Computersabotage klagen kann?
Weiss nicht wie das in Österreich ist, aber in Deutschland gilt AFAIK:

§(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§303b
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt,
    unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Ich glaube, mit diesen Gesetzen kriegt man einen Spammer (sofern man ihm böswilliges Spammen nachweisen kann) schon dran. Wenn es so etwas in Österreich auch gibt, würd ich's Spammen nicht riskieren.