Grafiken für nicht kommerzielle Zwecke
Katharina M.
- recht
0 dedlfix0 Cyx23- meinung
1 werbeklaus0 e7
Hallo Forum :)
Eine rechtliche Frage:
Darf man Grafiken von Firmen, die diese zu kommerziellen Zwecken erstellt haben, für seine eigenen nicht kommerziellen Zwecke verwenden?
Im Konkreten rede ich davon, dass ich gerne einige der Spielfiguren aus dem bekannten Spiel Ragnarok Online (die kein explizites Copyright haben) für mein eigenes nicht kommerzielles Spiel verwenden möchte. Wenn man das nicht darf, wieso dürfen Benutzer in Foren dann diese Figuren als Avatare verwenden?
Reicht es rechtlich gesehen schon, wenn ich lediglich ein Pixel des Bildes verändere, um es als meines (rechtlich) auszugeben?
Vielen vielen Dank!
Gruß Katharina
echo $begrüßung;
Darf man Grafiken von Firmen, die diese zu kommerziellen Zwecken erstellt haben, für seine eigenen nicht kommerziellen Zwecke verwenden?
Wenn man eine Erlaubnis hat: ja.
Wenn man das nicht darf, wieso dürfen Benutzer in Foren dann diese Figuren als Avatare verwenden?
Wer behauptet das?
Reicht es rechtlich gesehen schon, wenn ich lediglich ein Pixel des Bildes verändere, um es als meines (rechtlich) auszugeben?
Das reicht mit Sicherheit nicht. Allgemeine Fragen dazu beantwortet das Urhebergesetz, konkrete Fragen ein Rechtsanwalt.
echo "$verabschiedung $name";
Hallo,
Darf man Grafiken von Firmen, die diese zu kommerziellen Zwecken erstellt haben, für seine eigenen nicht kommerziellen Zwecke verwenden?
Nein, es dürfte um die Nutzung (nach Urheberrecht) überhaupt gehen.
Im Konkreten rede ich davon, dass ich gerne einige der Spielfiguren aus dem bekannten Spiel Ragnarok Online (die kein explizites Copyright haben) für mein eigenes nicht kommerzielles Spiel verwenden möchte.
Ein explizites Copyright ist für Urheberschutz m.E. gar nicht nötig.
Reicht es rechtlich gesehen schon, wenn ich lediglich ein Pixel des Bildes verändere, um es als meines (rechtlich) auszugeben?
Kaum. Vielleicht gibt es Möglichkeiten im Bereich Kunst wie Zitat oder Collage,
dürfte hier vmtl. schwerlich zutreffen.
Interessant fände ich es eigentlich noch, über den Aspekt der Verbreitung
von geschützten Begriffen usw. wieder zu einer freieren Verwendbarkeit
zu kommen, sowas scheint aber vmtl. in unseren Rechtsvorstellungen auch
nicht vorgesehen zu sein.
Wenn etwa eine Marke so in den Sprachgebrauch eingeht, dass der Begriff
als Synonym für eine Produktgattung etabliert ist, würde ich mir wünschen,
diesen dann ja schon alltagssprachlichen Begriff freier verwenden zu dürfen,
so geht es aber offenbar auch nicht.
Grüsse
Cyx23
Hallo,
Eine rechtliche Frage:
Darf man Grafiken von Firmen, die diese zu kommerziellen Zwecken erstellt haben, für seine eigenen nicht kommerziellen Zwecke verwenden?Im Konkreten rede ich davon, dass ich gerne einige der Spielfiguren aus dem bekannten Spiel Ragnarok Online (die kein explizites Copyright haben) für mein eigenes nicht kommerzielles Spiel verwenden möchte. Wenn man das nicht darf, wieso dürfen Benutzer in Foren dann diese Figuren als Avatare verwenden?
Hatte mal etwas ähnliches, und habe mich an die Firma gewendet, welche sehr freundlich waar und es erlaubte (solange es nicht ein mmorpl [oder so ;-] wie WoW wird). Sie waren sogar froh, da ein solches nicht kommerzielles Spiel als Werbung für ihr Spiel gesehen wurde!
werbeklaus
Hi,
Darf man Grafiken von Firmen, die diese zu kommerziellen Zwecken erstellt haben, für seine eigenen nicht kommerziellen Zwecke verwenden?
nein, es ist völlig egal, wer was für wen erstellt hat, der Urheber hat erst mal grundsätzlich das Sagen. Für eine Weiterverwertung benötigst du die Einwilligung (was auch durch Lizenzen wie von CreativeCommons pauschal geschehen kann).
(die kein explizites Copyright haben)
"Copyright" interessiert hier keinen, bei uns gibt's das Urheberrecht, das nicht explizit angegeben werden muss um wirksam zu sein - das hat man immer.
wieso dürfen Benutzer in Foren dann diese Figuren als Avatare verwenden?
Dürfen sie nicht.
Reicht es rechtlich gesehen schon, wenn ich lediglich ein Pixel des Bildes verändere, um es als meines (rechtlich) auszugeben?
Nein, das könnte man eher als Übermittlungsfehler ansehen.
E7