Hi there,
Das versteh ich jetzt nicht. Wo in der Verfassung ist festgelegt, das jeder selbst entscheiden kann, welche Straftaten zur Anzeige gebracht werden müssen und welche nicht? Kannst du mir bitte den entsprechenden Paragraphen nennen?
Nein. In der Verfassung ist aber das Recht auf Selbstbestimmung verankert und daraus leite ich das Recht auf verantwortungsbewußtes Handeln in meinem Sinn ab.
Denn bisher war ich der meinung, das die einzigen, die das dürfen, die Exekutive ist.
Es geht nicht um "dürfen". Manchmal muß man auch etwas tun was man nicht darf und manchmal auch darf man etwas nicht tun, was man eigentlich müßte. Die Exekutive hat diese Alternative in der Tat nicht...