Hi Christian,
Die Frage, die sich stellt, ist die Verhältnismäßigkeit.
und genau deswegen bin ich der Meinung, dass M.B. aus X. in seinem Posting einen unzulässigen Vergleich angestellt hat. Auch wenn es sich bei allen genannten Taten um Straftaten handelt, so sollte dennoch der gesunde Menschenverstand eingeschaltet bleiben. Und der widerspricht nunmal ab und zu dem Gesetzbuch, z.B. dann, wenn eine vernachlässigbare Straftat nur angezeigt wird, um einem anderen "eins auszuwischen". So etwas finde ich armselig und es hat mehr mit Rache denn mit Recht zu tun.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
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Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
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