Lutz Fechner: Konzertmitschnitte - legal?

Hallo,

verschieden Seiten bieten kostenlose Mitschnitte von Live-Konzerten mit (Amatuer Aufnahmen). Selbst große Seiten, die offensichtlich eine Genehmigung der Plattenfirmen haben, tun dies.

Ist das nicht illegal? Diese Aufnahmen verstoßen doch eh schon gegen das Urheberrecht oder?

  1. Moin!

    verschieden Seiten bieten kostenlose Mitschnitte von Live-Konzerten mit (Amatuer Aufnahmen). Selbst große Seiten, die offensichtlich eine Genehmigung der Plattenfirmen haben, tun dies.

    Ist das nicht illegal? Diese Aufnahmen verstoßen doch eh schon gegen das Urheberrecht oder?

    Nicht zwingend. Mit Genehmigung sowieso nicht - und ein über den Zaun schallendes Open-Air-Konzert aufzunehmen und online zu stellen, da hätte ich hinsichtlich der rechtlichen Bewertung so meine Zweifel, ob da alles eindeutig und klar ist.

    Außerdem ist immer die Frage, wer die Rechte hat, und wie stark der sich drum kümmert, dass niemand außer ihm Veröffentlichungen macht. Wenn du entsprechende Downloads gefunden hast, wird der Rechteinhaber sie vermutlich ebenfalls finden können.

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. "...ein über den Zaun schallendes Open-Air-Konzert aufzunehmen und online zu stellen, da hätte ich hinsichtlich der rechtlichen Bewertung so meine Zweifel, ob da alles eindeutig und klar ist. ..."

      Das ist rechtlich eigentlich eindeutig. Denn es geht nicht darum, wie man an einen Mitschnitt gelangt oder wie dessen Qualität ist, sondern nur ob durch das Onlinestellen die Nutzungsrechte verletzt werden. Und das werden sie dann in der Regel (wenn keine explizite Genehmigung vorliegt) bei jedem Künstler, der einen Plattenvertrag besitzt bzw. dessen Songs bei der GEMA angemeldet sind.

      Da schützt derzeit lediglich die Tiefe des Internets und die Tatsache, dass nicht jeder Rechtebesitzer den Aufwand betreibt jeden kleinen Fisch vor den Richter zu ziehen, da in solchen Fällen auch nicht eindeutig ist ob ein Gericht nicht auf private Nutzung entscheidet.

      1. Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,

        [...] ob durch das Onlinestellen die Nutzungsrechte verletzt werden. Und das werden sie dann in der Regel (wenn keine explizite Genehmigung vorliegt) bei jedem Künstler, der einen Plattenvertrag besitzt bzw. dessen Songs bei der GEMA angemeldet sind.

        Falsch, es werden Urheberrechte verletzt und das auch völlig ohne Plattenvertrag und GEMA. Wenn ich Akkordeon übe und mein Nachbar nimmt das auf und stellt es ins Internet ohne meine Erlaubnis hat er meine Urheberrechte verletzt.

        Gruß
        Alexander Brock

        1. Hello,

          Falsch, es werden Urheberrechte verletzt und das auch völlig ohne Plattenvertrag und GEMA. Wenn ich Akkordeon übe und mein Nachbar nimmt das auf und stellt es ins Internet ohne meine Erlaubnis hat er meine Urheberrechte verletzt.

          ... oder aber unseren guten Geschmack beleidigt, was viel schlimmer ist. *grins*

          *scnr*
          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

        2. Hallo,

          Falsch, es werden Urheberrechte verletzt und das auch völlig ohne Plattenvertrag und GEMA. Wenn ich Akkordeon übe und mein Nachbar nimmt das auf und stellt es ins Internet ohne meine Erlaubnis hat er meine Urheberrechte verletzt.

          da kann ich mir bei öffentlichen Ereignissen vorstellen, dass es eine
          kurze Zeitspanne gibt, die etwa im Rahmen eines journalistischen Berichts
          eine Reproduktion dauern darf.

          Und der Nachbar dürfte vielleicht auch aufgenommen werden, um z.B. vor Gericht
          die Belästigung zu dokumentieren.
          Wie war das eigentlich mit dem Text "Maschendrahtzaun"?

          Grüsse

          Cyx23

          1. Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,

            da kann ich mir bei öffentlichen Ereignissen vorstellen, dass es eine
            kurze Zeitspanne gibt, die etwa im Rahmen eines journalistischen Berichts
            eine Reproduktion dauern darf.

            Ja, wenn das als Zitat verwendet wird.

            Und der Nachbar dürfte vielleicht auch aufgenommen werden, um z.B. vor Gericht
            die Belästigung zu dokumentieren.

            Ich übe zwischen 8:00 und 22:00 Uhr, da kann der gar nix machen,
            da kann ich mit dem Akkordeon so viel Lärm machen, wie ich will.

            Wie war das eigentlich mit dem Text "Maschendrahtzaun"?

            Ja wie war das da?

            Gruß
            Alexander Brock

            1. Moin!

              Ich übe zwischen 8:00 und 22:00 Uhr, da kann der gar nix machen,
              da kann ich mit dem Akkordeon so viel Lärm machen, wie ich will.

              Nein, soviel Lärm machen wie du willst, das darfst du sicherlich nicht. Täglich in der gesamten Zeit pausenlos zu üben - das dürfte auf keine richterliche Gnade treffen, würde ich vermuten.

              - Sven Rautenberg

              --
              My sssignature, my preciousssss!
  2. Hello out there!

    Ist das nicht illegal?

    Einige Bands (z.B. Greatful Dead) erlauben das Mitschneiden, richten spezielle Sektionen (in der Nähe des Mischpults) dafür ein, in denen die Taper unter sich sind und nicht vom Gequatsche einiger Zuschauer genervt werden, und bieten evtl. sogar an, sich für die Aufnahme ins Mischpult einzustöpseln.

    See ya up the road,
    Gunnar

    --
    “Remember, in the end, nobody wins unless everybody wins.” (Bruce Springsteen)