Hallo,
Falsch, es werden Urheberrechte verletzt und das auch völlig ohne Plattenvertrag und GEMA. Wenn ich Akkordeon übe und mein Nachbar nimmt das auf und stellt es ins Internet ohne meine Erlaubnis hat er meine Urheberrechte verletzt.
da kann ich mir bei öffentlichen Ereignissen vorstellen, dass es eine
kurze Zeitspanne gibt, die etwa im Rahmen eines journalistischen Berichts
eine Reproduktion dauern darf.
Und der Nachbar dürfte vielleicht auch aufgenommen werden, um z.B. vor Gericht
die Belästigung zu dokumentieren.
Wie war das eigentlich mit dem Text "Maschendrahtzaun"?
Grüsse
Cyx23