Hi,
ich habe im Impressum einer Site die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben.
Das ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 TDG.
Jetzt kam die Abmahnung.
Ob die begründet ist, darüber kann man streiten. Stellt die Nichtnennung der zuständige Aufsichtsbehörde eine WESENTLICHE Beinträchtigung des Wettbewerbs da? IMO: Nein.
Vorschlag:
Unterlassungserklärung abgeben und es auf die Kosten ankommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)