Gravenreuth : Impressum für Makler, Bauträger

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Hi,

ich habe im Impressum einer Site die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben.

Das ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 TDG.

Jetzt kam die Abmahnung.

Ob die begründet ist, darüber kann man streiten. Stellt die Nichtnennung der zuständige Aufsichtsbehörde eine WESENTLICHE Beinträchtigung des Wettbewerbs da? IMO: Nein.

Vorschlag:
Unterlassungserklärung abgeben und es auf die Kosten ankommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)