Impressum für Makler, Bauträger
Diesmal Anonym
- recht
0 Sven Rautenberg0 Tom
1 Gravenreuth0 Ezri
Hi,
ich habe im Impressum einer Site die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben.
Jetzt kam die Abmahnung.
Könnt Ihr mir bitte sagen welche Summen hier praktisch bekannt sind bzw. schon verlangt wurden.
Und kann - sollte man etwas dagegen tun.
Natürlich habe ich sofort den Eintrag eingefügt. Die Site stand ca. 6Monate "ohne" im Netz. Die entsprechende Firma ist Mittelstand ca. sechs Angestellte.
Übrigends habe ich bei keiner Konkurrenzseite die zuständige Aufsichtsbehörde gefunden. Ich möchte hier keinem auf die Füße treten und auch nicht Anlass für eventuell mitlesende raffgierige "Anwälte" werden. Deshalb Anonym...
Ich habe übrigends den Betrag für die Abmahnung in diesem Fall selbst noch nicht gehört. Aber vielleicht schlafe ich das Wochenende ruhiger wenn ich keine so hohen Summen hier höre? Im Gesetz finde ich nur bis zu 50000€ bei Verletzungen der Impressumspflicht.
MfG
Moin!
Könnt Ihr mir bitte sagen welche Summen hier praktisch bekannt sind bzw. schon verlangt wurden.
Und kann - sollte man etwas dagegen tun.
Besprich dich mit einem Rechtsanwalt.
Grundsätzlich setzt der abmahnende Anwalt einen Streitwert und basierend darauf dann seine Gebühren fest - und die sind zu bezahlen, wenn man sich nicht streiten will.
- Sven Rautenberg
Hello,
Grundsätzlich setzt der abmahnende Anwalt einen Streitwert und basierend darauf dann seine Gebühren fest - und die sind zu bezahlen, wenn man sich nicht streiten will.
Es bleibt aber zu erwähnen, dass es in der letzten Zeit mehrfach Urteile gegeben hat, die besagten, dass in einem solch einfachen Fall überhaupt keine Anwaltskosten zu bezahlen sind, da die geschädigte Firma diese einfache Abmahnung auch selber hätte erledigen können. Und wenn Anwaltskosten, dann nur in Höhe einer Schreibpauschale.
Wenn sich der "Böse Bube" also innerhalb der gesetzten Frist unterworfen hat, den Fehler beseitigt hat und daher keine Wiederholungsgefahr mehr besteht, sehe ich die Kosten nicht mehr über 150 Euro.
Die Gerichte wollen damit scheinbar erreichen, dass Kaufleute wieder fair miteinander umgehen und sich damit auch etliche unsinnige Fälle vom Leibe schaffen.
Hochachtung meine Damen und Herren RichterInnen!
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
ich habe im Impressum einer Site die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben.
Das ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 TDG.
Jetzt kam die Abmahnung.
Ob die begründet ist, darüber kann man streiten. Stellt die Nichtnennung der zuständige Aufsichtsbehörde eine WESENTLICHE Beinträchtigung des Wettbewerbs da? IMO: Nein.
Vorschlag:
Unterlassungserklärung abgeben und es auf die Kosten ankommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Jetzt kam die Abmahnung.
Ob die begründet ist, darüber kann man streiten. Stellt die Nichtnennung der zuständige Aufsichtsbehörde eine WESENTLICHE Beinträchtigung des Wettbewerbs da? IMO: Nein.
Vorschlag:
Unterlassungserklärung abgeben und es auf die Kosten ankommen lassen.
Ist das jetzt eine Rechtsberatung?
Hallo,
ich habe im Impressum einer Site die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben.
Jetzt kam die Abmahnung.
Könnt Ihr mir bitte sagen welche Summen hier praktisch bekannt sind bzw. schon verlangt wurden.
Und kann - sollte man etwas dagegen tun.
was muss denn alles drinstehen in einem Bauträger-Impressum? Gibt's dazu einen guten Link zu weiterführenden Infos?
Vielen Dank,
Ezri