Das ist richtig. Man unterscheidet zwischen Eigentum und Besitz.
ICh bin hier einfach mal davon ausgegangen, dass die Website an den Kunden "übergeben" wurde (Besitz UND Eigentum). Und der Kunde dann seinen Teil des Vertrags (das Bezahlen) nicht erfüllt hat.
Dann kann der Fragesteller nämlich nicht einfach das Ding löschen. Stichwort: Abstraktionsprinzip (Das Zahlen hat mit der Warenübereignung ersteinmal nichts zu tun)
Alex: Kunde zahlt nicht
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Kunde zahlt nicht
tobias
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