Petition gegen übermäßige Vorratsdatenspeicherung
Bertold Bernreuter
- recht
Hallo!
Am 3. November 2005 wurde von Björn Fay beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Öffentliche Petition gegen die auf EU-Ebene diskutierte übermäßige Vorratsdatenspeicherung der TK-Verbindungsdaten eingereicht. Wer diese Petition durch eine Mitzeichnung unterstützen willen, hat dazu noch bis zum 14. März 2006 Gelegenheit.
Die Internetseite der Petition:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=60
(Die Seiten der E-Petitionen werden vom International Teledemocracy Centre an der Napier Universität, Edinburgh, betreut und widersinnigerweise unter deren Domain gehostet. Nicht irritieren lassen!)
Am 14. Dezember 2005 hat nun das Europäische Parlament tatsächlich die entsprechende Richtlinie beschlossen. Gemäß dieser müssen Telekommunikationsfirmen generell und ohne konkreten Verdacht umfängliche Verbindungsdaten auf Vorrat für die Sicherheitsbehörden speichern.
Ich bin mit dem Petenten einer Meinung, dass die beschlossenen Maßnahmen wenig geeignet sind, um organisierte Kriminalität, Terrorismus usw. zu bekämpfen, sie im Gegenteil einen schweren (und wohl auch verfassungswidrigen) Eingriff in die Vertraulichkeit von Daten in der Internet-Kommunikation darstellen und unnötigerweise erhebliche Kosten verursachen, die in jedem Fall der Bürger (sei es als Steuerzahler oder als Kunde) zu zahlen hat.
Dazu der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
"Am 14. Dezember 2005 hat das Europäische Parlament eine Richtlinie beschlossen, die die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten verpflichtet, umfangreiche Verkehrsdaten auf Vorrat für die Sicherheitsbehörden zu speichern, ohne dass ein Verdacht auf eine bevorstehende Gefahr vorliegen muss. Da diese Daten vom Fernmeldegeheimnis geschützt werden, stellt die Richtlinie einen datenschutzrechtlich bedenklichen Eingriff in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger dar."
(Siehe: http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_533554/DE/Schwerpunkte/Vorratsdaten/Vorratsdaten__node.html__nnn=true
Im Folgenden der Wortlaut der Petition:
"Strafprozessordnung
Eingereicht durch: Björn Fay am Donnerstag, 3. November 2005
Mit der Petition wird gefordert, eine übermäßige Vorratsdatenspeicherung der TK-Verbindungsdaten, wie sie in der EU diskutiert werden mit dem Ziel, organisierte Kriminalität und Terrorismus zu verhüten bzw. zu bekämpfen, nicht durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel können sinnvoller eingesetzt werden.
Begründung:
Es existieren vielfältige Formen zur anonymen, geschützten oder auch unbemerkten Kommunikation über das Internet, so dass eine Vorratsdatenspeicherung nur die Kommunikationen erfassen kann, die bewusst oder mangels besserer Kenntnis „ungeschützt“ erfolgen.
Solche Verfahren (die sich nach kurzer Recherche im Internet finden lassen) beinhalten z.B. ANON, TOR, ChainSocks zur anonymen Kommunikation über ein oder mehrere (hintereinander geschaltete) Proxyserver, die sich über die ganze Welt verteilen können. Wenn also nur ein Proxyserver nicht die Verbindungsdaten speichert oder zur Verfügung stellt, lässt sich die Kommunikation schon nicht mehr zurückverfolgen. Ebenfalls zu erwähnen wäre noch das Projekt Freenet, das ebenfalls eine anonyme Kommunikation erlaubt. Außerdem gibt es unzählige Verschlüsselungsprogramme, so dass man Daten vertraulich übers Netz versenden kann. Wenn man dies noch mit Steganografie (unbemerkte Kommunikation, z. B. verstecken von Text in Bildern oder Musik) kombiniert, bemerkt man nicht einmal, dass hier sensitive Daten übertragen wurden, geschweige denn, dass man sie zurückverfolgen könnte.
Dies waren nur Verfahren, die sich auf die Kommunikation über das Internet beziehen. Für nicht ganz so zeitkritische Kommunikationen, lässt sich auch ganz einfach die gute alte Post bemühen, mit der man zumindest als anonymer Absender kommunizieren kann. Es gibt bestimmt auch noch weitere Formen der Kommunikation, die nicht von der geplanten Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.
Zusammenfassend, kann man sagen, dass sich Verbrecher, die sich einigermaßen mit dem Internet auskennen, nicht mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung fassen lassen. Die hierfür entstehenden Kosten tragen also zu keiner oder nur zu geringer Verbesserung der Strafverfolgung oder der Prävention bei. Insbesondere gegen Terroristen, die meistens sehr gut organisiert sind, wird diese Maßnahme wohl keine großen Erfolge bringen können.
Die Kosten für das ganze Unternehmen würde sowieso der Bürger tragen, entweder weil der Staat die Kosten trägt, der wiederum von den Bürgern finanziert wird oder weil die entsprechenden Firmen die Kosten tragen, die sie dann natürlich an ihre Kunden weiterreichen.
Der Bürger würde also für etwas bezahlen, das ziemlich aufwendig ist und daher evtl. sogar für kleinere Firmen existenzgefährdend sein kann, aber keine nennenswerte Leistung dafür erhalten."
(Siehe: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=60)
Beste Grüße
Bertold Bernreuter