Hello Fine,
ist es nun Dein Arbeitgeber? Dann verrate uns, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Oder ist es Dein Auftraggeber, mit dem Du sonst nichts zu tun hast?
Dann bleibt das Werk Dein Eigentum und Du musst es nicht herausgeben.
Hat er z.B. durch Formulierung eines Pflichtenheftes maßgeblich am Entstehen mitgewirkt, dann musst Du ihn am Verwertungsgewinn beteiligen und er hat einen Anspruch auf Verwertung, ggf. sogar auf Mitbestimmung, wie verwertet wird.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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