Moin!
Habe ich jetzt, da ich keinen Vertrag mit ihm geschlossen habe, einen Anspruch auf Entgelt?
Nein.
Das sehe ich nicht so. Dann müsste ja im Zweifelsfall auch der Handwerker, der meinen verstopften Abfluss "auf Zuruf" reinigt, leer ausgehen.
Der kann an seiner Telefonrechnung nachweisen, wann du ihn bestellt hast.
Nein, er kann an _meiner_ Telefonrechnung sehen, wann ich ihn angerufen habe. Was gesprochen wurde, beweist das aber nicht.
Und er führt einen Terminkalender.
Das ist auch kein entscheidender Beweis für eine vereinbarte Arbeit gegen Entgelt.
Außerdem sagte ich bereits, daß auch mündliche Absprachen verbindlich sind, und in den allermeisten Fällen wirst du seine Rechnung, die er nach getaner Arbeit zuschickt oder aushändigt, ohne weitere Nachfrage begleichen.
Es gilt aber (auch der allgemeinen Lebenserfahrung folgend) grundsätzlich der Zwang, eine Vergütung zu zahlen, weil man eben weiß, dass Handwerker nicht umsonst arbeiten.
Im übrigen haben Handwerker sehr genau festgelegte Tarife. Programmierer haben die nicht im gleichen Maß.
Das macht aber nichts, denn auch für Programmierdienstleistungen gibt es ermittelbare durchschnittliche Stundensätze (einfach mal wieder den c't-Gehaltscheck lesen), und im Zweifel wird die anzusetzende Vergütung eben durch einen Gutachter bestimmt.
- Sven Rautenberg
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