Hello Fine,
ist es nun Dein Arbeitgeber? Dann verrate uns, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Oder ist es Dein Auftraggeber, mit dem Du sonst nichts zu tun hast?
Dann bleibt das Werk Dein Eigentum und Du musst es nicht herausgeben.
Na super, was soll der arme Kerl jetzt damit anfangen? Er will doch ne Leistung erbringen und dafür einfach nur vernünftig bezahlt werden. Wenn ich Dich richtig verstehe, verweist Du insgeheim aufs Urheberrecht. Mal abgesehen davon, dass Du gar nicht weiß, ob der Fragesteller die dafür nötigen Voraussetzungen mitbringt (Schöpfungshöhe etc.), ist das ne ganz schlechte Grundlage für die Durchsetzung eines Entgelts. Denn die Folge wäre ein Prozess, dessen Kosten und Ergebnis überhaupt nicht abschätzbar sind. Das gilt auch für all die anderen weisen Ratschläge, die hier gegeben wurden. Ihr habt anscheinend ein wenig zu viel Gerichtsshows im Nachmittagsprogramm geschaut. Also back to life:
Damit Du wieder ruhig schlafen kannst und nicht auf den Goodwill Deines Auftraggebers angewiesen bist, mach ne schriftliche Vereinbarung. Muss ja nix Großes sein. Letztlich muss nur drinstehen welche Leistung Du erbringst (inkl. Funktionsumfang der Anwendung) und was dafür gezahlt werden soll.
Alternativ musst Du Dich im Zweifel damit abfinden, dass Du keine bzw. zu wenig Kohle siehst. Verabschiede Dich am besten gleich von jeglichen Überlegungen, die in Richtung einer juristischen Auseinandersetzung gehen. Ohne Vertrag siehst Du da ganz alt aus.
Gruß
Max