hallo Fine,
Habe ich jetzt, da ich keinen Vertrag mit ihm geschlossen habe, einen Anspruch auf Entgelt?
Nein.
kann ich den Vertrag noch vorlegen und unterschreiben lassen?
Ja.
Und darf ich einen solchen Vertrag selbst entwerfen oder gibt es da Vorschriften, bzw einen Standard oder eine Vorlage?
Jaein. Es gibt allerhand Beispiele. Letzten Endes ist aber ausschlaggebend, was ihr beide, also sowohl du wie auch dein Auftraggeber, unterschreibt.
Mein Arbeitgeber ist ein sehr netter und mit wohlgesonnener Mann, der bestimmt, wenn ich ihm jetzt noch einen Vertrag vorlege, den Vertrag unterschreiben würde. Menschlich würde das in Ordnung gehen, aber wie sieht das ganze aus rechtlicher Sicht aus?
Das geht auch rechtlich in Ordnung. Erst die Unterschrift bindet euch beide - mündliche Absprachen sind zwar ebenfalls gültig, aber sollte es zum Streit kommen, sind eventuelle Ansprüche von beiden Seiten nur sehr schwer beweiskräftig zu machen. Du solltest auf jeden Fall einen Vertrag oder wenigstens eine Vereinbarung schriftlich niederlegen und in unterschriebener Form aufbewahren, bis der Auftrag erledigt ist.
Grüße aus Berlin
Christoph S.