hallo eddi,
was sagst Du zu § 632 BGB?
"(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist." - Es ist Auslegungssache, ob Programmierarbeiten "nur gegen Vergütung zu erwarten" sind.
"(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen." - Feste Taxen sind mir für solche Arbeiten nicht bekannt.
Grundsätzlich sollte man immer irgendetwas schriftlich vereinbaren, das bringt für beide Seiten mehr Verläßlichkeit.
Grüße aus Berlin
Christoph S.