hallo,
Habe ich jetzt, da ich keinen Vertrag mit ihm geschlossen habe, einen Anspruch auf Entgelt?
Nein.
Das sehe ich nicht so. Dann müsste ja im Zweifelsfall auch der Handwerker, der meinen verstopften Abfluss "auf Zuruf" reinigt, leer ausgehen.
Der kann an seiner Telefonrechnung nachweisen, wann du ihn bestellt hast. Und er führt einen Terminkalender. Außerdem sagte ich bereits, daß auch mündliche Absprachen verbindlich sind, und in den allermeisten Fällen wirst du seine Rechnung, die er nach getaner Arbeit zuschickt oder aushändigt, ohne weitere Nachfrage begleichen. Erst wenn es zu einem Streit (eventuell vor Gericht) kommt, wirds problematisch. Du kannst die Rechnung durchaus anfechten, wenn sie deiner Ansicht nach zu hoch ausfällt.
Im übrigen haben Handwerker sehr genau festgelegte Tarife. Programmierer haben die nicht im gleichen Maß.
Grüße aus Berlin
Christoph S.