hallo,
Hallo
Habe ich jetzt, da ich keinen Vertrag mit ihm geschlossen habe, einen Anspruch auf Entgelt?
Nein.
Das sehe ich nicht so. Dann müsste ja im Zweifelsfall auch der Handwerker, der meinen verstopften Abfluss "auf Zuruf" reinigt, leer ausgehen.Der kann an seiner Telefonrechnung nachweisen, wann du ihn bestellt hast. Und er führt einen Terminkalender. Außerdem sagte ich bereits, daß auch mündliche Absprachen verbindlich sind, und in den allermeisten Fällen wirst du seine Rechnung, die er nach getaner Arbeit zuschickt oder aushändigt, ohne weitere Nachfrage begleichen. Erst wenn es zu einem Streit (eventuell vor Gericht) kommt, wirds problematisch. Du kannst die Rechnung durchaus anfechten, wenn sie deiner Ansicht nach zu hoch ausfällt.
Ich selbst bin Dachdeckermeister, und auch für mich als Handwerker ist es schwierig an Geld zu kommen wenn ich nichts auf dem Papier habe. Selbst wenn es nur eine kleine Reparatur ist, lasse ich am Ende eines jeden Tages vom Kunden einen Arbeitsbericht gegenzeichnen, in dem steht, mit viewielen Leuten, wie lange, welche Arbeiten ausgeführt werden.
Auch wenn eine Baustelle nach Angebot bearbeitet wird, und sich zusätzliche Arbeiten ergeben, komme ich um ein Nachtragsangebot nicht herum. Anderfalls habe ich keinen Anspruch auf Entgelt für die zusätzlich erbrachte Leistung.
Das alles kommt sicher auf den Kunden an. Stammkunden behandelt man sicher anders als neukunden.
Also ohne schriftliches, ist man vor Gericht der gearschte.
mfG der Hilker
Im übrigen haben Handwerker sehr genau festgelegte Tarife. Programmierer haben die nicht im gleichen Maß.
Grüße aus Berlin
Christoph S.