http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich/GetrZusammen/pgf33-35.html
§ 34 --> E3 -->
E3.4: Partizip + Verb, zum Beispiel:
gefangen nehmen (halten), geschenkt bekommen, getrennt schreiben, verloren gehen
Hi Thomas,
es ist wirklich nicht einfach, den Unsinn zu verstehen.
Man benutzt zwar „getrennt“ und „zusammen“ grammatikalisch in identischer Weise; aber, da das eine („getrennt“) ein Partizip eines Verbs ist, was das andere („zusammen“) nicht ist, soll man „getrennt schreiben“ getrenntschreiben und „zusammenschreiben“ zusammenschreiben?
BTW, auch mein Duden von 1968 führt „getrennt schreiben“ als Beispiel für Getrenntschreibung (das aber zusammengeschrieben) an. :-(
(„gefangennehmen“ ist allerdings dort aber explizit als Beispiel für Zusammenschreibung erwähnt, was in §34 E3.4 als Beispiel für Getrenntschreibung dient.)
Wenn Partizipen aber die Funktion von Adverben/Adjektiven haben, warum soll dann nicht §34(2) gelten: „Zusammensetzungen aus Adverb oder Adjektiv + Verb, bei denen der erste, einfache Bestandteil in dieser Verbindung weder steigerbar noch durch sehr oder ganz erweiterbar ist“? „getrennter schreiben“? „sehr getrennt schreiben“? „ganz getrennt schreiben“? Geht alles nicht. Außerdem greift §34: Der Verbzusatz trägt den Hauptakzent. Das tut er hier definitiv. Was also spricht gegen „getrenntschreiben“?
§34(2): „Zu Zweifelsfällen siehe § 34 E4“. Dort: „Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppe aus Adjektiv + Verb zwischen § 34(2) und § 34 E3(3) keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden wissen will.“ Also darf ich „getrenntschreiben“ zusammenschreiben?
Live long and prosper,
Gunnar
„Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuchs, sie zu erwerben.“ (Albert Einstein)