Hallo,
http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/doku/para33-39.html §33 (2).
Auf der angegebenen Seite sehe ich nur EMPFEHLUNGEN, aber nicht das momentan gültige Regelwerk.
Diese Empfehlungen gelten mittlerweile als Verbindlich.
Bist Du Dir da ganz sicher? Hast Du zufällig ne Quellenangabe dazu? Ich bin deshalb etwas verwirrt, da diese Empfehlungen offensichtlich am 1. Juli 2005 beschlossen wurden.
Ich kann dir dazu die Regel online unter: http://canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich/GetrZusammen/pgf33-35.html empfehlen. Vergleiche den §35 der Empfelung mit der §35 der Amtlichen Regelung oder §33 (1).
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(2) Bei der Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung wird davon
ausgegangen, dass die Getrenntschreibung der Normalfall und daher
allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig ist.
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§34 geht dabei auf diese Frage ein:
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Partikeln (Präpositionen, Adverbien), Adjektive oder Substantive
können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen
bilden. Man schreibt sie nur im Infinitiv, im Partizip I und im
Partizip II sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen.
Der Verbzusatz trägt den Hauptakzent.
Dies betrifft
(1) Zusammensetzungen aus Partikel + Verb mit den folgenden ersten
Bestandteilen, zum Beispiel:
ab-, an-, auf-, [...] zu-, zurecht-, zurück-, zusammen-, zuvor-, [...]
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Absatz E1:
"Viele dieser Verbzusätze können auch als freies Adverbial mit Verben
auftreten und werden in diesem Fall als Teil einer Wortgruppe in allen
Formen bzw. Stellungen vom Verb getrennt geschrieben. Kennzeichnend für
den Gebrauch als Adverbial ist, dass es nicht den Hauptakzent trägt und
zwischen Adverbial und Verb weitere Satzbestandteile stehen können"
gibt für solche Fälle (trennbare Zusammensetzungen) auch beispiele:
"während sie zusammen (auf dem Sportplatz) spielten."
Was auf dein Beispiel zu trifft: "Die Kinder müssen in Zukunft häufiger zusammen (z.B. in zweier oder dreier Gruppen) schreiben."
Da hier zusammen nicht den Hauptakzent trägt, muss es getrennt geschrieben werden. Aber wenn du "zusammenschreiben" sagen willst, d.h. dass der Hauptakzent auf zusammen liegt, muss es als "zusammenschreiben" geschrieben werden.
Abgesehen davon spricht der Duden (jedenfall online) ne klare Sprache in Sachen "kleinschreiben". Demnach lag ich hier falsch. Aber gerade die Nummer mit dem "zusammenschreiben" wurde doch immer als DAS Beispiel für die Absurdität der Reform angeführt. Wieso kann das auf einmal je nach Zusammenhang getrennt- ODER zusammengeschrieben werden?
Die Reform ist wirklich schlimm, weil sie in der Tat vieles dahingehend reformiert hat, dass Regel aufgeweicht wurden. So sagt z.B. (noch immer §34)
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E4: Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppe aus Adjektiv + Verb zwischen
§ 34(2) und § 34 E3(3) keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden wissen will.
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Dies dürfte in vielen Fällen für Verwirrung gesorgt haben, auch wenn im Fall von "zusammenschreiben" dies eigentlich nicht zutrifft (es ist nicht von der Reform betroffen), denn wie gesagt das Verb hieß auch schon vor der Reform "zusammenschreiben" - natürlich mit der entsprchender Flexion: http://canoo.net/services/Controller?dispatch=inflection&input=zusammenschreiben&features=(Cat+V)(Aux+haben)&country=D&lookup=caseInSensitive
Dass dieses Verb trennbar war/ist, ist wohl die Grundlage für die Verwirrung mach einer in Zusammenhang mit der Rechtschreibreform.
Grüße
Thomas
PS: dein Beispielsatz ist übringens auch nicht so toll, denn die Reform geht ja gerade davon aus, dass "die getrennte Schreibung der Wörter der Normalfall und daher allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig ist" *scnr* ;-)