Tom: Domainrecht: www.feinkost-muenchen.de erlaubt?

Beitrag lesen

Hello,

Jetzt meine Frage: Dürfen Städtenamen überhaupt mit in der Domain eingebaut sein? Kann es hier rechtliche Folgen haben, wenn ich eine solche Domain mit Stadtnamen für meinen Kunden reserviere?

Wenn Du eine Allgemeinbezeichnung ohne nähere Abgrenzung belegst, besteht allgemein der Verdacht eines Verstoßes gegen UWG.

Wenn Du den etablierten Städtezusatz hinzufügst zu einer Allgemeinbezeichnung, muss der laden dort bereits eine überragende Verkehrsbedeutung haben. Anderenfalls stellt das immer noch einen verstof im Verkehrsbereich der jeweiligen Stadt dar.

Wenn Du allerdings eine eigene Bezeichnung oder Marke wählst und dann durch hinzufügen des Gründungsortes oder Geschäftssitzes die Abgrenzung verbessertst, kann ich da keinen Verstoß sehen.

Beratung durch einen erfahrenen und _aufrichtigigen_ Patentanwalt würde ich allerdings immer empfehlen. Wen ich nicht empfehle, schreibe ich hier lieber nicht :-(

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau