Tuko: Domainrecht: www.feinkost-muenchen.de erlaubt?

Hallo ich will für einen Feinkostladen eine Domain reservieren, die den Namen der Stadt (z.B. Berlin) mit dabei hat. Ich habe gesehen, dass viele Firmen das so machen: www.feinkost-muenchen.de

Jetzt meine Frage: Dürfen Städtenamen überhaupt mit in der Domain eingebaut sein? Kann es hier rechtliche Folgen haben, wenn ich eine solche Domain mit Stadtnamen für meinen Kunden reserviere?

Tuko

  1. Hello,

    Jetzt meine Frage: Dürfen Städtenamen überhaupt mit in der Domain eingebaut sein? Kann es hier rechtliche Folgen haben, wenn ich eine solche Domain mit Stadtnamen für meinen Kunden reserviere?

    Wenn Du eine Allgemeinbezeichnung ohne nähere Abgrenzung belegst, besteht allgemein der Verdacht eines Verstoßes gegen UWG.

    Wenn Du den etablierten Städtezusatz hinzufügst zu einer Allgemeinbezeichnung, muss der laden dort bereits eine überragende Verkehrsbedeutung haben. Anderenfalls stellt das immer noch einen verstof im Verkehrsbereich der jeweiligen Stadt dar.

    Wenn Du allerdings eine eigene Bezeichnung oder Marke wählst und dann durch hinzufügen des Gründungsortes oder Geschäftssitzes die Abgrenzung verbessertst, kann ich da keinen Verstoß sehen.

    Beratung durch einen erfahrenen und _aufrichtigigen_ Patentanwalt würde ich allerdings immer empfehlen. Wen ich nicht empfehle, schreibe ich hier lieber nicht :-(

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
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    Nur selber lernen macht schlau

    1. Hallo Tom,

      Wenn Du eine Allgemeinbezeichnung ohne nähere Abgrenzung belegst, besteht allgemein der Verdacht eines Verstoßes gegen UWG.

      http://www.anwaltsbuero-berlin.de gibts zum Beispiel. rechtsanwalt-berlin.de allerdings erst im entstehen. http://recht-in-berlin.de auch.

      Was ist denn eine überragende Verkehrsbedeutung. Zum Beispiel "Agentur-Städtename" oder "Berufsbezeichnung-Großstadtname" geht das nicht?

      Dot.com Domains betrifft das vermutlich nicht, oder?

      Und was ist mit entsprechenden Übersichtsseiten? Also eine Seite, die alle Frisöre auflistet in Berlin, privat betrieben, auf Werbung ausgerichtet, ist das unlauterer Wettbewerb?

      Dank und Gruß, Frankx

      1. Hello,

        Wenn Du eine Allgemeinbezeichnung ohne nähere Abgrenzung belegst, besteht allgemein der Verdacht eines Verstoßes gegen UWG.

        http://www.anwaltsbuero-berlin.de gibts zum Beispiel. rechtsanwalt-berlin.de allerdings erst im entstehen. http://recht-in-berlin.de auch.

        Das ist schon verwunderlich und gerade die müssten es doch wissen. Aber wahrscheinlich hacken sich die Krähen gegenseitig nicht die Augen aus. Oder der Mensch, der das Büro gegründet hat, heißt Berlin. Dann gibts wieder die berühmte Grauzone. Seinen Namen darf er nennen.

        Was ist denn eine überragende Verkehrsbedeutung.

        Wenn das eine Frage war: "Karstadt" hat überragende Verkehrsbedeutung, weil es quasi jeder kennt.
        "Herta BSC", oder ähnlich bekannte Namen, die mindestens in ihrem direkten Einzugsbereich fast jedem geläufig sind, und darüber hinaus auch noch etlichen. Das zu erreichen, bedarf es viel Arbeit und Durchhaltevermögen und viel Werbung.

        Zum Beispiel "Agentur-Städtename" oder "Berufsbezeichnung-Großstadtname" geht das nicht?

        Das erste kann ich nicht deuten, das zweite genau wird beanstandet.

        Dot.com Domains betrifft das vermutlich nicht, oder?

        Das betrifft alle in unserem Rechtsraum im Geschäftsverkehr befindlichen Konstrukte und deren Bezeichnugnen. In anderen Ländern gibt es wieder andere Regeln. Wenn aber erkennbar wird, dass eine *.com-Domain Geschäfte in unserem Rechtsraum abwickelt, oder anbahnt, dann betrifft sie das auch. Es wird nur schwieriger sein, an den Betreiber heranzukommen, wenn er hier keine Vertretung hat.

        Und was ist mit entsprechenden Übersichtsseiten? Also eine Seite, die alle Frisöre auflistet in Berlin, privat betrieben, auf Werbung ausgerichtet, ist das unlauterer Wettbewerb?

        Nein. Dazu gibt es irgendwo sogar ein Urteil, dass der Betreiber 'angemessen' Geld nehmen darf für den Service. Er muss dann aber auch erkennen lassen, dass er versucht, alle Frisöre zu erreichen.
        Und wenn ihm dann einer trotzdem was Böses will, beschwert er sich über ungelichmäßige Einblendung oder ungünstige Plazierung... Sowas würde ich nicht ohne guten Patentanwalt an meiner Seite anfangen.

        Wenn die Domain aber heißt "willis-friseurseite-berlin.de" dann ist das genügend unterscheidungskräftig, denke ich.

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
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        1. Ok, ich weiss jetzt bescheid. Danke für die aussagekräftigen Beispiele.

          1. Hallo,

            heißt das denn, dass tauchschule-in-frankfurt nicht zu beanstanden wäre oder besser nocht eine-tauchschule-in-frankfurt oder tauchschule-meinname-frankfurt ?

            gruß frankx

            1. Moin!

              heißt das denn, dass tauchschule-in-frankfurt nicht zu beanstanden wäre oder besser nocht eine-tauchschule-in-frankfurt oder tauchschule-meinname-frankfurt ?

              Spätstens "Tauchschule-Meier-Frankfurt" wäre nicht zu beanstanden, falls das Unternehmen so heisst. Bei dem anderen Beispiel könnte wieder jemand streiten: Zum Beispiel ein Herr "Eine", der eine andere Tauchschule in Frankfurt betreibt.

              MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

              fastix®

              --
              Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
              1. Hello,

                Spätstens "Tauchschule-Meier-Frankfurt" wäre nicht zu beanstanden, falls das Unternehmen so heisst. Bei dem anderen Beispiel könnte wieder jemand streiten: Zum Beispiel ein Herr "Eine", der eine andere Tauchschule in Frankfurt betreibt.

                Besonders interessant würde der Fall, wenn jemand z.B. eine Band namens "Tauchschule" in Frankfurt aufmachen würde, und die dann vielleicht sogar etwas Bekanntheitsgrad entwickelt. *grins*

                Übrigens könnte man es den Bandmitgliedern kaum verbieten, unter Wasser zu spielen *prust*

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                Tom

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                1. Moin!

                  Besonders interessant würde der Fall, wenn jemand z.B. eine Band namens "Tauchschule" in Frankfurt aufmachen würde, und die dann vielleicht sogar etwas Bekanntheitsgrad entwickelt. *grins*

                  Tja. Dann entfiele das UWG als Unterlassungsgrund... und das Namensrecht würde auch im Falle einer Band dafür sprechen, dass die die Domain behalten dürfen.

                  MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                  fastix®

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                  1. Hallo fastix®

                    Besonders interessant würde der Fall, wenn jemand z.B. eine Band namens "Tauchschule" in Frankfurt aufmachen würde, und die dann vielleicht sogar etwas Bekanntheitsgrad entwickelt. *grins*

                    Übrigens könnte man es den Bandmitgliedern kaum verbieten, unter Wasser zu spielen *prust*

                    Tja. Dann entfiele das UWG als Unterlassungsgrund...

                    Nö, auch und gerade dann würde das UnterWasserGesetz gelten. ;-)

                    Auf Wiederlesen
                    Detlef

                    --
                    - Wissen ist gut
                    - Können ist besser
                    - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
                    1. Moin!

                      Tja. Dann entfiele das UWG als Unterlassungsgrund...
                      Nö, auch und gerade dann würde das UnterWasserGesetz gelten. ;-)

                      ROTFL

                      Au Mann...

                      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                      fastix®

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                    2. Moin!

                      Nö, auch und gerade dann würde das UnterWasserGesetz gelten. ;-)

                      Da fällt mir ein, nach dem bin ich sogar schon mal bestraft worden. Ich war ungefähr 9 Jahre alt und in Bulgarien am Schwarzen Meer. Hatte die Luftmatratze an der Begrenzungsboje des Schwimmerbereiches festgemacht und tauchte in so 3, höchstens 4 Meter Tiefe (Also an den Ohren tat es am Grund schon ganz schön weh... aber dort waren Krabben und so Kroppzeug) herum. Irgendwann kam ein "Rettungsschwimmer" gekrault, den ich dann noch fast an das Ufer zerren musste, was meine Eltern 20 Märker gekostet hat. Ist jetzt 33 Jahre her und ich hätte mein Geld gerne (verzinzt) wieder: Die haben mir das vom Taschengeld abgezogen.

                      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                      fastix®

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  2. Moin!

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