Hallo Tom,
Wenn Du eine Allgemeinbezeichnung ohne nähere Abgrenzung belegst, besteht allgemein der Verdacht eines Verstoßes gegen UWG.
http://www.anwaltsbuero-berlin.de gibts zum Beispiel. rechtsanwalt-berlin.de allerdings erst im entstehen. http://recht-in-berlin.de auch.
Was ist denn eine überragende Verkehrsbedeutung. Zum Beispiel "Agentur-Städtename" oder "Berufsbezeichnung-Großstadtname" geht das nicht?
Dot.com Domains betrifft das vermutlich nicht, oder?
Und was ist mit entsprechenden Übersichtsseiten? Also eine Seite, die alle Frisöre auflistet in Berlin, privat betrieben, auf Werbung ausgerichtet, ist das unlauterer Wettbewerb?
Dank und Gruß, Frankx