Hello,
Wenn Du eine Allgemeinbezeichnung ohne nähere Abgrenzung belegst, besteht allgemein der Verdacht eines Verstoßes gegen UWG.
http://www.anwaltsbuero-berlin.de gibts zum Beispiel. rechtsanwalt-berlin.de allerdings erst im entstehen. http://recht-in-berlin.de auch.
Das ist schon verwunderlich und gerade die müssten es doch wissen. Aber wahrscheinlich hacken sich die Krähen gegenseitig nicht die Augen aus. Oder der Mensch, der das Büro gegründet hat, heißt Berlin. Dann gibts wieder die berühmte Grauzone. Seinen Namen darf er nennen.
Was ist denn eine überragende Verkehrsbedeutung.
Wenn das eine Frage war: "Karstadt" hat überragende Verkehrsbedeutung, weil es quasi jeder kennt.
"Herta BSC", oder ähnlich bekannte Namen, die mindestens in ihrem direkten Einzugsbereich fast jedem geläufig sind, und darüber hinaus auch noch etlichen. Das zu erreichen, bedarf es viel Arbeit und Durchhaltevermögen und viel Werbung.
Zum Beispiel "Agentur-Städtename" oder "Berufsbezeichnung-Großstadtname" geht das nicht?
Das erste kann ich nicht deuten, das zweite genau wird beanstandet.
Dot.com Domains betrifft das vermutlich nicht, oder?
Das betrifft alle in unserem Rechtsraum im Geschäftsverkehr befindlichen Konstrukte und deren Bezeichnugnen. In anderen Ländern gibt es wieder andere Regeln. Wenn aber erkennbar wird, dass eine *.com-Domain Geschäfte in unserem Rechtsraum abwickelt, oder anbahnt, dann betrifft sie das auch. Es wird nur schwieriger sein, an den Betreiber heranzukommen, wenn er hier keine Vertretung hat.
Und was ist mit entsprechenden Übersichtsseiten? Also eine Seite, die alle Frisöre auflistet in Berlin, privat betrieben, auf Werbung ausgerichtet, ist das unlauterer Wettbewerb?
Nein. Dazu gibt es irgendwo sogar ein Urteil, dass der Betreiber 'angemessen' Geld nehmen darf für den Service. Er muss dann aber auch erkennen lassen, dass er versucht, alle Frisöre zu erreichen.
Und wenn ihm dann einer trotzdem was Böses will, beschwert er sich über ungelichmäßige Einblendung oder ungünstige Plazierung... Sowas würde ich nicht ohne guten Patentanwalt an meiner Seite anfangen.
Wenn die Domain aber heißt "willis-friseurseite-berlin.de" dann ist das genügend unterscheidungskräftig, denke ich.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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