Moin!
Besonders interessant würde der Fall, wenn jemand z.B. eine Band namens "Tauchschule" in Frankfurt aufmachen würde, und die dann vielleicht sogar etwas Bekanntheitsgrad entwickelt. *grins*
Tja. Dann entfiele das UWG als Unterlassungsgrund... und das Namensrecht würde auch im Falle einer Band dafür sprechen, dass die die Domain behalten dürfen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
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