Hallo fastix®
Besonders interessant würde der Fall, wenn jemand z.B. eine Band namens "Tauchschule" in Frankfurt aufmachen würde, und die dann vielleicht sogar etwas Bekanntheitsgrad entwickelt. *grins*
Übrigens könnte man es den Bandmitgliedern kaum verbieten, unter Wasser zu spielen *prust*
Tja. Dann entfiele das UWG als Unterlassungsgrund...
Nö, auch und gerade dann würde das UnterWasserGesetz gelten. ;-)
Auf Wiederlesen
Detlef
--
- Wissen ist gut
- Können ist besser
- aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
- Wissen ist gut
- Können ist besser
- aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!